Haftungswarn an GmbH-Geschäftsführung bei Insolvenzreife (Anwaltliche Sicht)
Arbeitsbereich
Anwaltliche Beratung und Warnschreiben an GmbH-Geschäftsführung bei festgestellter Insolvenzreife nach §§ 17 19 InsO. Anwendungsfall GmbH-GF spricht beim Anwalt vor weil Steuerberater Krisensignale gemeldet hat. Antragspflicht § 15a InsO drei Wochen Zahlungsunfähigkeit sechs Wochen Überschuldung. Strafbarkeit Insolvenzverschleppung § 15a Abs. 4 InsO. GF-Haftung § 15b InsO nach SanInsFoG. Output Beratungsdokumentation Warnschreiben mit Belehrung Eingangsbestätigung. Abgrenzung zu stb-warnschreiben-krisensignale Steuerberater-Pflichthinweis und anw-insolvenzreife-prüfung-17-19-inso Gutachten. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: AO §§ 38, 42, 90, 93, 153, 162, 164, 169-171, 173, 233a, 370-378, UStG, EStG, KStG, GewStG, GrEStG, ErbStG, FGO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Steuerrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Haftungswarn an GmbH-Geschäftsführung bei Insolvenzreife (Anwaltliche Sicht) und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- Arbeitsmodus: Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen.
- Outputpflicht: Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Eingaben
- Mandant (GmbH/UG, vollständige Firma, HRB, Stammkapital, GF mit Vertretungsbefugnis)
- Anlass (Steuerberater-Hinweis, eigener Anstoß, Gesellschafterbeschluss)
- Datenlage: Bilanz, BWA, Liquidität — vom Steuerberater oder GF übergeben
- Bisherige interne Krisenmaßnahmen nach Paragraf 1 StaRUG sowie gegebenenfalls ein tatbestandsgebundener Beraterhinweis nach Paragraf 102 StaRUG
- Rangrücktritte, Patronate, Bürgschaften bekannt?
- Mandatsumfang: nur Beratung Antragspflicht oder Vollmandat Sanierung/Antrag?
- Vergütungsvereinbarung (Stundenhonorar, Pauschale, RVG nach Wert)
Rechtlicher Rahmen
Primärnormen
- § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO — Insolvenzantragspflicht. Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) → drei Wochen. Überschuldung (§ 19 InsO) → sechs Wochen.
- § 15a Abs. 4 InsO — Strafbarkeit Insolvenzverschleppung (Freiheitsstrafe bis 3 Jahre / Geldstrafe; bei Fahrlässigkeit bis 1 Jahr).
- § 15b InsO — Zahlungsverbote nach Insolvenzreife. Geschäftsführerhaftung gegen die Gesellschaft (löste § 64 GmbHG a.F. ab; SanInsFoG, 1.1.2021).
- § 19 InsO — Überschuldung (zweistufig: rechnerisch und Fortbestehensprognose; vgl.
stb-ueberschuldungspruefung-19-inso).
- § 18 InsO — Drohende Zahlungsunfähigkeit (24-Monats-Horizont; Antragsrecht, keine Pflicht — Zugangstor StaRUG).
- Paragraf 1 StaRUG: fortlaufende Überwachungs-, Gegenmaßnahmen- und Berichtspflicht der Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Rechtsträger. Paragraf 102 StaRUG betrifft demgegenüber nur den Hinweis bestimmter Berufsträger bei der Jahresabschlusserstellung unter seinen weiteren Voraussetzungen.
- § 64 StBerG / § 43a Abs. 5 BRAO — bei Honorarrückständen Berücksichtigung; keine Beratung ohne Vergütungsvereinbarung in Hochrisikofällen.
- § 826 BGB / § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO — Außenhaftung GF gegenüber Neugläubigern bei Insolvenzverschleppung.
Vorgehen
Schritt 1 — Sachverhalt klären
- Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder nur Zahlungsstockung? Liquiditätslücke berechnen (Aktiva I + II vs. Passiva I + II, BGH-Schema). Vgl.
stb-liquiditaetsvorschau-3wochen oder liquiditaetsplanung.
- Überschuldung (§ 19 InsO): zweistufige Prüfung (Fortbestehensprognose + rechnerischer Status). Vgl.
stb-ueberschuldungspruefung-19-inso.
- Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO): 24-Monats-Liquidität. Wenn ja → StaRUG-Option offen, noch keine Pflicht, aber Strategie-Frage.
Schritt 2 — Frist-Trigger feststellen
| Tatbestand |
Frist § 15a InsO |
Trigger |
| Zahlungsunfähigkeit § 17 |
3 Wochen |
objektives Eintreten — nicht subjektive Kenntnis |
| Überschuldung § 19 |
6 Wochen |
objektives Eintreten — nicht subjektive Kenntnis |
| Drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 |
keine Pflicht |
nur Antragsrecht; StaRUG-Zugang |
Aussagen klar dokumentieren: wann ist die Insolvenzreife objektiv eingetreten — nicht wann sie der GF erkannt hat. Wenn umstritten, IDW-S-11-Stichtagsanalyse beauftragen.
Schritt 3 — Optionen mit dem Mandanten besprechen
- Insolvenzantrag — Regelverfahren, Eigenverwaltung (§ 270b InsO), Schutzschirm (§ 270d InsO).
- StaRUG-Restrukturierungsverfahren — nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO), nicht bei manifester Insolvenzreife.
- Außergerichtliche Sanierung — nur möglich bei kurzfristiger Stockung (< 3 Wochen) oder gesichertem Kapital-/Liquiditätszufluss.
- Sanierungskonzept nach IDW S 6 als Voraussetzung positiver Fortbestehensprognose.
- Mandatsniederlegung bei eklatanter Insolvenzverschleppung und Weigerung des GF.
Schritt 4 — Schriftliche Belehrung
Pflicht aus § 11 BORA (Schriftform-Pflicht bei wichtigen Mandantenhinweisen) und § 49b Abs. 5 BRAO (Belehrung über Honorarauslösung bei Mandatsumfang).
Schritt 5 — Eigene Aktendokumentation
- Aktennotiz: Sachverhalt, Beratungsinhalt, Empfehlung, Mandantenreaktion.
- Schriftliche Belehrung samt Eingangsbestätigung.
- Folge-Schritte (Wiedervorlage; ggf. weitere Honorarvereinbarung).
- Versendung beA an Mandanten-Anwalt (sofern vorhanden) bzw. Einschreiben.
Muster — Anwaltliches Belehrungs-/Hinweisschreiben (verkürzt)
[Kanzlei-Briefkopf] [Datum]
PERSÖNLICH UND VERTRAULICH
[Mandant — GmbH, z. Hd. Geschaeftsfuehrer/in Name]
[Anschrift]
vorab per beA / Einschreiben mit Rueckschein
In dem Mandat [Aktenzeichen] / Beratung zur Insolvenzantragspflicht
Sehr geehrte/r Frau / Herr [Name],
ich nehme Bezug auf unsere Besprechung am [Datum] und auf die mir
ueberlassenen Unterlagen (Bilanz zum [Stichtag], BWA, SuSa,
Liquiditaetsuebersicht der Steuerkanzlei [Name]).
Nach einer ersten Pruefung des Sachverhalts ist davon auszugehen, dass
zum Zeitpunkt [Datum] [Zahlungsunfaehigkeit gemaess § 17 InsO /
Ueberschuldung gemaess § 19 Abs. 2 InsO] vorliegt. Die Einzelheiten der
rechtlichen Wuerdigung entnehmen Sie bitte dem beigefuegten Vermerk.
Daraus folgt eine **Pflicht zur Insolvenzantragstellung** gemaess
§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO. Die Hoechstfrist betraegt
[drei Wochen ab Eintritt der Zahlungsunfaehigkeit /
sechs Wochen ab Eintritt der Ueberschuldung].
**Risiken bei Verstoss gegen die Antragspflicht:**
1. Strafrechtliche Verantwortung nach § 15a Abs. 4 InsO
(Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; bei
fahrlaessiger Verschleppung bis zu einem Jahr).
2. Persoenliche zivilrechtliche Haftung gegenueber der Gesellschaft
gemaess § 15b InsO (verbotene Zahlungen nach Insolvenzreife).
3. Persoenliche Haftung gegenueber Neuglaeubigern aus § 823 Abs. 2
BGB i.V.m. § 15a InsO bzw. § 826 BGB (Quotenschaden Altglaeubiger,
**Empfehlung:**
Ich empfehle Ihnen mit Nachdruck:
- saemtliche an Glaeubiger gerichteten Zahlungen unverzueglich auf
Insolvenzkonformitaet zu pruefen (vgl. § 15b InsO);
- saemtliche an die Gesellschaft eingehenden Zahlungen auf einem
gesonderten Konto zu sammeln;
- den Insolvenzantrag innerhalb der oben genannten Frist zu stellen,
sofern eine Sanierungsperspektive ausserhalb des Insolvenzverfahrens
nicht zeitnah belegt werden kann;
- alternative Verfahrenswege (Eigenverwaltung § 270b InsO,
Schutzschirm § 270d InsO, StaRUG-Restrukturierung soweit erst
drohende Zahlungsunfaehigkeit) gegen das Regelinsolvenzverfahren
abzuwaegen.
Ich stehe zur Mandatsuebernahme für das Insolvenzantragsverfahren oder
für ein Sanierungsverfahren auf Grundlage einer gesonderten
Verguetungsvereinbarung zur Verfuegung.
Bitte bestaetigen Sie den Eingang dieses Schreibens und teilen Sie mir
Ihre Entscheidung binnen drei Werktagen mit. Sollte ich von Ihnen keine
Reaktion erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie meine Beratung nicht
in Anspruch nehmen wollen, und werde das Mandat in Bezug auf die
Insolvenzantragstellung niederlegen.
Mit freundlichen Gruessen
[Unterschrift]
Rechtsanwalt/-anwaeltin
Risiken und Red Flags
| Konstellation |
Rot |
Orange |
Grün |
| GF kennt Insolvenzreife, verweigert Antrag |
Beihilfe-/Anstiftungsrisiko? Mandat niederlegen |
Aufklärung erneut, schriftlich |
Antrag wird gestellt |
| Keine Schriftform der Belehrung |
§ 11 BORA-Pflichtverstoß, Regressrisiko |
mündliche Belehrung dokumentiert |
beA + Einschreiben |
| Anwalt selbst zahlt Honorar aus Mandantenkonto nach Insolvenzreife |
§ 15b InsO-Pflichtverstoß GF, Risiko Anwaltsregress |
nach Verfahrenseröffnung |
Honorar vor Insolvenzreife oder als Massevorab |
| Beratung ohne Aktenlage |
Sorgfaltsverstoß; Beweislastumkehr bei Schaden |
bei kurzfristigem Hinweis |
nach umfassender Akteneinsicht |
Quellen und Updates
Rechtsstand vor Versand prüfen. Paragraf 15b InsO ersetzt die früheren rechtsformspezifischen Zahlungsverbote. Für Paragraf 19 Absatz 2 InsO gilt seit 01.01.2024 wieder der regelmäßige Zwölfmonatszeitraum; die SanInsKG-Sonderregelung ist ausgelaufen.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
1---2name: haftungswarn-15a-inso-haftungsbescheid-ao-lst-haftung-42d3description: Für Haftungswarn an GmbH-Geschäftsführung bei Insolvenzreife (Anwaltliche Sicht): ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte. Route: haftungswarn-15a-inso-haftungsbescheid-ao-lst-haftung-42d.4---56# Haftungswarn an GmbH-Geschäftsführung bei Insolvenzreife (Anwaltliche Sicht)78## Arbeitsbereich910Anwaltliche Beratung und Warnschreiben an GmbH-Geschäftsführung bei festgestellter Insolvenzreife nach §§ 17 19 InsO. Anwendungsfall GmbH-GF spricht beim Anwalt vor weil Steuerberater Krisensignale gemeldet hat. Antragspflicht § 15a InsO drei Wochen Zahlungsunfähigkeit sechs Wochen Überschuldung. Strafbarkeit Insolvenzverschleppung § 15a Abs. 4 InsO. GF-Haftung § 15b InsO nach SanInsFoG. Output Beratungsdokumentation Warnschreiben mit Belehrung Eingangsbestätigung. Abgrenzung zu stb-warnschreiben-krisensignale Steuerberater-Pflichthinweis und anw-insolvenzreife-prüfung-17-19-inso Gutachten. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.1112## Arbeitsweg1314- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?15- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.16- Tragende Normen verifizieren: AO §§ 38, 42, 90, 93, 153, 162, 164, 169-171, 173, 233a, 370-378, UStG, EStG, KStG, GewStG, GrEStG, ErbStG, FGO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.17- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).18- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1920## Fachlicher Kern — Steuerrecht21- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Haftungswarn an GmbH-Geschäftsführung bei Insolvenzreife (Anwaltliche Sicht)` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.22- **Arbeitsmodus:** Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen.23- **Outputpflicht:** Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo.24- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.2526## Eingaben2728- Mandant (GmbH/UG, vollständige Firma, HRB, Stammkapital, GF mit Vertretungsbefugnis)29- Anlass (Steuerberater-Hinweis, eigener Anstoß, Gesellschafterbeschluss)30- Datenlage: Bilanz, BWA, Liquidität — vom Steuerberater oder GF übergeben31- Bisherige interne Krisenmaßnahmen nach Paragraf 1 StaRUG sowie gegebenenfalls ein tatbestandsgebundener Beraterhinweis nach Paragraf 102 StaRUG32- Rangrücktritte, Patronate, Bürgschaften bekannt?33- Mandatsumfang: nur Beratung Antragspflicht oder Vollmandat Sanierung/Antrag?34- Vergütungsvereinbarung (Stundenhonorar, Pauschale, RVG nach Wert)3536## Rechtlicher Rahmen3738### Primärnormen3940- **§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO** — Insolvenzantragspflicht. Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) → drei Wochen. Überschuldung (§ 19 InsO) → sechs Wochen.41- **§ 15a Abs. 4 InsO** — Strafbarkeit Insolvenzverschleppung (Freiheitsstrafe bis 3 Jahre / Geldstrafe; bei Fahrlässigkeit bis 1 Jahr).42- **§ 15b InsO** — Zahlungsverbote nach Insolvenzreife. Geschäftsführerhaftung gegen die Gesellschaft (löste § 64 GmbHG a.F. ab; SanInsFoG, 1.1.2021).43- **§ 19 InsO** — Überschuldung (zweistufig: rechnerisch und Fortbestehensprognose; vgl. `stb-ueberschuldungspruefung-19-inso`).44- **§ 18 InsO** — Drohende Zahlungsunfähigkeit (24-Monats-Horizont; Antragsrecht, keine Pflicht — Zugangstor StaRUG).45- Paragraf 1 StaRUG: fortlaufende Überwachungs-, Gegenmaßnahmen- und Berichtspflicht der Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Rechtsträger. Paragraf 102 StaRUG betrifft demgegenüber nur den Hinweis bestimmter Berufsträger bei der Jahresabschlusserstellung unter seinen weiteren Voraussetzungen.46- **§ 64 StBerG / § 43a Abs. 5 BRAO** — bei Honorarrückständen Berücksichtigung; keine Beratung ohne Vergütungsvereinbarung in Hochrisikofällen.47- **§ 826 BGB / § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO** — Außenhaftung GF gegenüber Neugläubigern bei Insolvenzverschleppung.4849## Vorgehen5051### Schritt 1 — Sachverhalt klären5253- Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder nur Zahlungsstockung? Liquiditätslücke berechnen (Aktiva I + II vs. Passiva I + II, BGH-Schema). Vgl. `stb-liquiditaetsvorschau-3wochen` oder `liquiditaetsplanung`.54- Überschuldung (§ 19 InsO): zweistufige Prüfung (Fortbestehensprognose + rechnerischer Status). Vgl. `stb-ueberschuldungspruefung-19-inso`.55- Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO): 24-Monats-Liquidität. Wenn ja → StaRUG-Option offen, **noch keine Pflicht**, aber Strategie-Frage.5657### Schritt 2 — Frist-Trigger feststellen5859| Tatbestand | Frist § 15a InsO | Trigger |60|---|---|---|61| Zahlungsunfähigkeit § 17 | 3 Wochen | objektives Eintreten — nicht subjektive Kenntnis |62| Überschuldung § 19 | 6 Wochen | objektives Eintreten — nicht subjektive Kenntnis |63| Drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 | keine Pflicht | nur Antragsrecht; StaRUG-Zugang |6465Aussagen klar dokumentieren: **wann** ist die Insolvenzreife objektiv eingetreten — nicht wann sie der GF erkannt hat. Wenn umstritten, IDW-S-11-Stichtagsanalyse beauftragen.6667### Schritt 3 — Optionen mit dem Mandanten besprechen68691. **Insolvenzantrag** — Regelverfahren, Eigenverwaltung (§ 270b InsO), Schutzschirm (§ 270d InsO).702. **StaRUG-Restrukturierungsverfahren** — nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO), nicht bei manifester Insolvenzreife.713. **Außergerichtliche Sanierung** — nur möglich bei kurzfristiger Stockung (< 3 Wochen) oder gesichertem Kapital-/Liquiditätszufluss.724. **Sanierungskonzept nach IDW S 6** als Voraussetzung positiver Fortbestehensprognose.735. **Mandatsniederlegung** bei eklatanter Insolvenzverschleppung und Weigerung des GF.7475### Schritt 4 — Schriftliche Belehrung7677Pflicht aus § 11 BORA (Schriftform-Pflicht bei wichtigen Mandantenhinweisen) und § 49b Abs. 5 BRAO (Belehrung über Honorarauslösung bei Mandatsumfang).7879### Schritt 5 — Eigene Aktendokumentation8081- Aktennotiz: Sachverhalt, Beratungsinhalt, Empfehlung, Mandantenreaktion.82- Schriftliche Belehrung samt Eingangsbestätigung.83- Folge-Schritte (Wiedervorlage; ggf. weitere Honorarvereinbarung).84- Versendung beA an Mandanten-Anwalt (sofern vorhanden) bzw. Einschreiben.8586## Muster — Anwaltliches Belehrungs-/Hinweisschreiben (verkürzt)8788```89[Kanzlei-Briefkopf] [Datum]9091PERSÖNLICH UND VERTRAULICH9293[Mandant — GmbH, z. Hd. Geschaeftsfuehrer/in Name]94[Anschrift]9596vorab per beA / Einschreiben mit Rueckschein9798In dem Mandat [Aktenzeichen] / Beratung zur Insolvenzantragspflicht99100Sehr geehrte/r Frau / Herr [Name],101102ich nehme Bezug auf unsere Besprechung am [Datum] und auf die mir103ueberlassenen Unterlagen (Bilanz zum [Stichtag], BWA, SuSa,104Liquiditaetsuebersicht der Steuerkanzlei [Name]).105106Nach einer ersten Pruefung des Sachverhalts ist davon auszugehen, dass107zum Zeitpunkt [Datum] [Zahlungsunfaehigkeit gemaess § 17 InsO /108Ueberschuldung gemaess § 19 Abs. 2 InsO] vorliegt. Die Einzelheiten der109rechtlichen Wuerdigung entnehmen Sie bitte dem beigefuegten Vermerk.110111Daraus folgt eine **Pflicht zur Insolvenzantragstellung** gemaess112§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO. Die Hoechstfrist betraegt113[drei Wochen ab Eintritt der Zahlungsunfaehigkeit /114sechs Wochen ab Eintritt der Ueberschuldung].115116**Risiken bei Verstoss gegen die Antragspflicht:**1171181. Strafrechtliche Verantwortung nach § 15a Abs. 4 InsO119 (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; bei120 fahrlaessiger Verschleppung bis zu einem Jahr).1212. Persoenliche zivilrechtliche Haftung gegenueber der Gesellschaft122 gemaess § 15b InsO (verbotene Zahlungen nach Insolvenzreife).1233. Persoenliche Haftung gegenueber Neuglaeubigern aus § 823 Abs. 2124 BGB i.V.m. § 15a InsO bzw. § 826 BGB (Quotenschaden Altglaeubiger,125126**Empfehlung:**127128Ich empfehle Ihnen mit Nachdruck:129130- saemtliche an Glaeubiger gerichteten Zahlungen unverzueglich auf131 Insolvenzkonformitaet zu pruefen (vgl. § 15b InsO);132- saemtliche an die Gesellschaft eingehenden Zahlungen auf einem133 gesonderten Konto zu sammeln;134- den Insolvenzantrag innerhalb der oben genannten Frist zu stellen,135 sofern eine Sanierungsperspektive ausserhalb des Insolvenzverfahrens136 nicht zeitnah belegt werden kann;137- alternative Verfahrenswege (Eigenverwaltung § 270b InsO,138 Schutzschirm § 270d InsO, StaRUG-Restrukturierung soweit erst139 drohende Zahlungsunfaehigkeit) gegen das Regelinsolvenzverfahren140 abzuwaegen.141142Ich stehe zur Mandatsuebernahme für das Insolvenzantragsverfahren oder143für ein Sanierungsverfahren auf Grundlage einer gesonderten144Verguetungsvereinbarung zur Verfuegung.145146Bitte bestaetigen Sie den Eingang dieses Schreibens und teilen Sie mir147Ihre Entscheidung binnen drei Werktagen mit. Sollte ich von Ihnen keine148Reaktion erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie meine Beratung nicht149in Anspruch nehmen wollen, und werde das Mandat in Bezug auf die150Insolvenzantragstellung niederlegen.151152Mit freundlichen Gruessen153[Unterschrift]154Rechtsanwalt/-anwaeltin155```156157## Risiken und Red Flags158159| Konstellation | Rot | Orange | Grün |160|---|---|---|---|161| GF kennt Insolvenzreife, verweigert Antrag | Beihilfe-/Anstiftungsrisiko? Mandat niederlegen | Aufklärung erneut, schriftlich | Antrag wird gestellt |162| Keine Schriftform der Belehrung | § 11 BORA-Pflichtverstoß, Regressrisiko | mündliche Belehrung dokumentiert | beA + Einschreiben |163| Anwalt selbst zahlt Honorar aus Mandantenkonto nach Insolvenzreife | § 15b InsO-Pflichtverstoß GF, Risiko Anwaltsregress | nach Verfahrenseröffnung | Honorar vor Insolvenzreife oder als Massevorab |164| Beratung ohne Aktenlage | Sorgfaltsverstoß; Beweislastumkehr bei Schaden | bei kurzfristigem Hinweis | nach umfassender Akteneinsicht |165166## Quellen und Updates167168Rechtsstand vor Versand prüfen. Paragraf 15b InsO ersetzt die früheren rechtsformspezifischen Zahlungsverbote. Für Paragraf 19 Absatz 2 InsO gilt seit 01.01.2024 wieder der regelmäßige Zwölfmonatszeitraum; die SanInsKG-Sonderregelung ist ausgelaufen.169170> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.