Headline und Vorspann
1. Wann einsetzen
Nutze diesen Skill, wenn der Arbeitsauftrag auf headline und vorspann zielt und aus juristischem Material ein veröffentlichungsfähiges Redaktionsprodukt werden soll.
2. Sofortausgabe
Beginne mit einem Arbeitsprodukt: Entwurf, Matrix, Headline-Set, Fragenliste, Risikovermerk oder Korrekturvorschlag. Keine Vorrede, keine Materialinventur.
3. Prüfraster
- Headline darf den Text nicht überholen.
- Verdacht, Urteil und Meinung sprachlich trennen.
- Drei Varianten liefern: nüchtern, lesbar, zugespitzt mit Risiko.
- Keine Personalisierung ohne tragenden Grund.
4. Quellen- und Risikoanker
- Artikel 5 GG: Presse- und Berichterstattungsfreiheit als Ausgangspunkt.
- KUG Paragraf 22 und Paragraf 23: Bildnis, Einwilligung, Zeitgeschichte und Schutzinteressen.
- BGB Paragraf 823 und Paragraf 1004 analog: Persönlichkeitsrecht, Unterlassung und Folgenbeseitigung.
- Pressekodex: Wahrhaftigkeit, Sorgfalt, Schutz der Persönlichkeit und Unschuldsvermutung.
- BVerfG, Beschluss vom 03.11.2025 - 1 BvR 573/25: Presserechtliche Sorgfalt darf nicht schematisch an strafprozessuale Verdachtsstufen gekoppelt werden; Sinngehalt, Beweistatsachen und Abwägung sind fallbezogen zu prüfen.
5. Ausgabeformat
| Baustein |
Inhalt |
| Lead |
ein Satz mit Quelle und Status |
| Matrix |
Behauptung, Quelle, Status, Risiko, Formulierung |
| Text |
veröffentlichungsfähige Fassung mit vorsichtiger Statussprache |
| Reserve |
offene Nachfragen, Korrekturoption, rote Linien |
6. Stoppregel
Wenn Quelle, Stellungnahme oder Status nicht tragen, liefere eine vorsichtige Fassung und eine präzise Nachforderung. Keine Lücke durch Zuspitzung schließen.
1---2name: headline-und-vorspann3description: Für Headline und Vorspann: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Headline und Vorspann78## 1. Wann einsetzen910Nutze diesen Skill, wenn der Arbeitsauftrag auf headline und vorspann zielt und aus juristischem Material ein veröffentlichungsfähiges Redaktionsprodukt werden soll.1112## 2. Sofortausgabe1314Beginne mit einem Arbeitsprodukt: Entwurf, Matrix, Headline-Set, Fragenliste, Risikovermerk oder Korrekturvorschlag. Keine Vorrede, keine Materialinventur.1516## 3. Prüfraster17181. Headline darf den Text nicht überholen.192. Verdacht, Urteil und Meinung sprachlich trennen.203. Drei Varianten liefern: nüchtern, lesbar, zugespitzt mit Risiko.214. Keine Personalisierung ohne tragenden Grund.2223## 4. Quellen- und Risikoanker2425- Artikel 5 GG: Presse- und Berichterstattungsfreiheit als Ausgangspunkt.26- KUG Paragraf 22 und Paragraf 23: Bildnis, Einwilligung, Zeitgeschichte und Schutzinteressen.27- BGB Paragraf 823 und Paragraf 1004 analog: Persönlichkeitsrecht, Unterlassung und Folgenbeseitigung.28- Pressekodex: Wahrhaftigkeit, Sorgfalt, Schutz der Persönlichkeit und Unschuldsvermutung.29- BVerfG, Beschluss vom 03.11.2025 - 1 BvR 573/25: Presserechtliche Sorgfalt darf nicht schematisch an strafprozessuale Verdachtsstufen gekoppelt werden; Sinngehalt, Beweistatsachen und Abwägung sind fallbezogen zu prüfen.3031## 5. Ausgabeformat3233| Baustein | Inhalt |34| --- | --- |35| Lead | ein Satz mit Quelle und Status |36| Matrix | Behauptung, Quelle, Status, Risiko, Formulierung |37| Text | veröffentlichungsfähige Fassung mit vorsichtiger Statussprache |38| Reserve | offene Nachfragen, Korrekturoption, rote Linien |3940## 6. Stoppregel4142Wenn Quelle, Stellungnahme oder Status nicht tragen, liefere eine vorsichtige Fassung und eine präzise Nachforderung. Keine Lücke durch Zuspitzung schließen.