Historische Schadenshaftung prüfen
1. Zweck und Anwendungsfall
Prüft unerlaubte Schädigungen im PrALR nach Handlung, Verschulden, Schaden und Sonderregel. Verhindert erfundene Kasuistik und die Rückprojektion heutiger Deliktshaftung.
2. Eingaben
Schädigung, Beteiligte, Status, Kausalverlauf, Schadenspositionen und maßgeblicher Zeitpunkt. Vorhandenes Material zuerst lesen. Nur eine entscheidende Lücke gebündelt nachfragen; ungesicherte Angaben sichtbar offenlassen.
3. Ablauf
3.1. Fachprüfung
Teil 1 Titel 6 als Ausgangspunkt verwenden; den konkreten Paragrafen erst am Text feststellen. Allgemeine und besondere Haftung trennen, Verschuldensgrade aus der passenden Norm bestimmen. Behauptete Tierhalter- oder Brieftaubenregeln nicht aus den Altbeispielen zitieren.
3.2. Zeit- und Geltungsgrenze
Maßstab sind Ort, Zeit und konkrete Fassung des historischen Falls. Heutiges Recht nur bei ausdrücklich verlangtem Vergleich oder einer tatsächlichen Anschlussfrage gesondert prüfen. Kein festes Gegenwartsjahr und kein allgemeiner BGB-Normenradar. Normtext, damalige Anwendungspraxis und spätere Rezeption getrennt ausweisen.
3.3. Vertiefung bei Bedarf
Die folgenden Materialien sind bewahrte frühere Arbeitsentwürfe, keine zusätzlichen auswählbaren Skills und keine geprüften Primärquellen. Nur die zur konkreten Teilfrage passende Datei laden, nicht alle Fassungen vorsorglich. Fachfremde Normenradare wurden entfernt; verbliebene Altzitate, Fristen und Falllösungen müssen vor Verwendung verifiziert werden.
- Bei Fragen zu „Deliktsrecht“: Fachmaterial.
- Bei Fragen zu „Deliktsrecht“: ergänzende Fassung 2.
- Bei Fragen zu „Erster Teil Titel 6 Unerlaubte Handlungen und Versehen“: Fachmaterial.
4. Quellenpflicht
Zitierweise und historischer Quellenprüfvermerk beachten. Ausgabe, Teil, Titel, Paragraf und konkrete Fundstelle nennen. Für tragende Wörter Seitenbild und Transkription abgleichen; ohne verfügbares Seitenbild den begrenzten Textzeugenstatus offenlegen. Nur neu oder entscheidend verwendete historische Primärstellen gezielt prüfen, keine sachfremde Aktualitätsrecherche erzwingen. Literatur nur aus bereitgestelltem oder tatsächlich verifiziertem Text verwenden.
5. Ausgabeformat
Das verlangte Arbeitsprodukt in vollständigen, ausformulierten Sätzen liefern; keine Skelette, Halbsätze oder reine Stichwortausgabe. Gesicherten Textbefund, historische Bewertung, Gegenbefund und offene Quelle erkennbar trennen. Tabellen nur für echte Vergleiche oder Belege verwenden. Formatierte Dokumente: Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung mit Leerzeilen; bei Markdown als Exporthinweis nennen.
6. Beispiel
Bei einer Verletzung durch ein gehaltenes Tier zuerst die tatsächlich einschlägige Sonderregel sichern, bevor eine Haftungsverschärfung gegenüber dem BGB behauptet wird.