Incoterms und Gefahrübergang
Die Incoterms (International Commercial Terms) der Internationalen Handelskammer (ICC) regeln Lieferort, Gefahrübergang, Kostenverteilung und Versicherungspflichten.
Triage zu Beginn
- Welche Incoterms-Klausel wurde vereinbart — Fassung 2020, 2010 oder älter?
- Welcher Lieferort ist im Vertrag benannt (Ort muss bei DAP, DDP, FCA genau angegeben sein)?
- Wurde die Klausel wirksam einbezogen (AGB-Recht, Einbeziehungsvereinbarung)?
- Hat ein Gefahrübergang stattgefunden — wann und wo?
Zentrale Normen
- Art. 31 CISG — Lieferpflicht (Lieferort ohne Vereinbarung)
- Art. 67 CISG — Gefahrübergang bei Versendungskauf
- Art. 68 CISG — Gefahrübergang bei auf dem Transport verkaufter Ware
- § 269 BGB — Leistungsort
- § 346 HGB — Handelsgebräuche
- § 305 ff. BGB — AGB-Einbeziehung (bei B2C-Geschäften)
Schritt-für-Schritt-Workflow
- Klausel identifizieren: Welche Klausel, welche Fassung? Im Vertrag oder AGB?
- Wirksame Einbeziehung prüfen: B2B: Handelsbrauch (§ 346 HGB) oder vertragliche Vereinbarung; B2C: strenge Einbeziehungsvoraussetzungen (§ 305 Abs. 2 BGB).
- Gefahrübergang bestimmen: Wann und wo ist Gefahr übergegangen? (Klauselspezifisch.)
- Schadensort nach Gefahrübergang: Wer trägt den Verlust/die Beschädigung?
- Verhältnis zu CISG: Incoterms konkretisieren Art. 31, 67 CISG — keine eigenständige Rechtsquelle, sondern Vertragsklausel.
Output-Template
Adressat: Entscheidungsgründe — Tonfall: sachlich-juristisch
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
## Incoterms / Gefahrübergang
Die Parteien haben die Klausel [KLAUSEL, z.B. FOB Hamburg, Incoterms 2020] vereinbart.
**Einbeziehung:** Die Klausel wurde wirksam einbezogen durch [Vertragstext / Handelsbrauch § 346 HGB].
**Gefahrübergang:** Die Gefahr ist auf den Käufer übergegangen am [DATUM] mit [Verladung im Hafen
Hamburg / Bereitstellung im Werk / Übergabe an Frachtführer in ...].
**Folge:** Der [Schaden / Verlust] am [DATUM] nach Gefahrübergang liegt im Risikobereich des Käufers.
Aktuelle Fassung
Incoterms 2020 (gilt ab 1. Januar 2020). Aeltere Fassungen sind weiterhin in Verträgen anzutreffen, deshalb immer die Fassung in der Klausel beachten.
Wichtige Klauseln
- EXW (Ex Works) - Gefahr und Kosten gehen mit der Bereitstellung im Lager des Verkaeufers über.
- FCA (Free Carrier) - Verkaeufer übergibt an Frachtführer am benannten Ort.
- FOB (Free on Board) - Seetransport. Gefahr- und Kostenübergang mit Verladung auf das Schiff im Verschiffungshafen. Verkaeufer traegt bis zur Verladung, Kaeufer ab Verladung. Versicherung Pflicht des Kaeufers.
- CIF (Cost Insurance Freight) - Verkaeufer schließt Versicherung ab, traegt Fracht bis Bestimmungshafen, Gefahr geht aber bereits mit Verladung über.
- DAP (Delivered at Place) - Verkaeufer traegt bis zum Ankunftsort.
- DDP (Delivered Duty Paid) - Verkaeufer traegt alles bis zum Bestimmungsort einschließlich Zoll.
Verhältnis zu CISG
Incoterms sind keine gesetzliche Regelung, sondern Vertragsklausel. Sie konkretisieren Artikel 31 CISG (Lieferort) und Artikel 67 ff CISG (Gefahrübergang). Im Streitfall:
- Erst prüfen, ob Incoterms wirksam einbezogen sind (AGB-Prüfung).
- Dann Auslegung der Klausel nach der jeweiligen Incoterms-Fassung.
- Lückenfueller: CISG / nationales Recht.
Tatbestand
Im Tatbestand die Klausel wörtlich oder als Bezugnahme angeben, im Entscheidungsgrund subsumieren.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.