Kaltstart Informationsbegehren Sortier
Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
§ 1 Abs. 1 IFG — Anspruch auf Informationszugang beim Bund.
§ 3 IFG — Schutz besonderer öffentlicher Belange.
§ 5 IFG — personenbezogene Daten.
§ 6 IFG — geistiges Eigentum und Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse.
§ 7 IFG — Antrag und Verfahren.
§ 10 IFG — Gebühren und Auslagen.
§ 70 Abs. 1 VwGO — Widerspruch.
§ 74 Abs. 1 VwGO — Klagefrist.
§ 123 Abs. 1 VwGO — Eilrechtsschutz.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
- IFG Bund, IFGGebV und Fachinformationsgesetze
- Landes-IFG/Transparenzgesetze oder Ersatzwege in No-IFG-Ländern
- UIG, VIG, Pressegesetze, Art. 5 GG, Art. 10 EMRK
- VwGO: Widerspruch, Verpflichtungsklage, Eilrechtsschutz, Untätigkeit
Prüfroutine
- Scope: Was genau soll entschieden, beantragt, abgewehrt oder dokumentiert werden? Welche Einheit ist betroffen und welches Recht gilt wirklich?
- Zuständigkeit: Behörde, Gericht, Register, Aufsicht, Verband, Unternehmen oder internationale Stelle sauber benennen; falsche Adressaten als Risiko ausweisen.
- Tatbestand: Die relevanten Merkmale einzeln mit Belegen füllen. Unklare Tatsachen als Rückfrage oder Beweispunkt markieren, nicht glattbügeln.
- Rechtsfolge: Anspruch, Ermessen, Verbot, Pflicht, Gebührenfolge, Nebenfolge, Haftung, Vollzug oder Rechtsschutz getrennt ausgeben.
- Taktik: Schnellster sinnvoller Weg, sauberster Weg und Eskalationsweg nebeneinander stellen; bei Laien zusätzlich eine kurze Erklärung in Alltagssprache.
1---2name: informationsbegehren-sortier3description: Für Kaltstart Informationsbegehren Sortier: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Kaltstart Informationsbegehren Sortier78## Normenanker910Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:1112- `§ 1 Abs. 1 IFG` — Anspruch auf Informationszugang beim Bund.13- `§ 3 IFG` — Schutz besonderer öffentlicher Belange.14- `§ 5 IFG` — personenbezogene Daten.15- `§ 6 IFG` — geistiges Eigentum und Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse.16- `§ 7 IFG` — Antrag und Verfahren.17- `§ 10 IFG` — Gebühren und Auslagen.18- `§ 70 Abs. 1 VwGO` — Widerspruch.19- `§ 74 Abs. 1 VwGO` — Klagefrist.20- `§ 123 Abs. 1 VwGO` — Eilrechtsschutz.2122Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.23- IFG Bund, IFGGebV und Fachinformationsgesetze24- Landes-IFG/Transparenzgesetze oder Ersatzwege in No-IFG-Ländern25- UIG, VIG, Pressegesetze, Art. 5 GG, Art. 10 EMRK26- VwGO: Widerspruch, Verpflichtungsklage, Eilrechtsschutz, Untätigkeit2728## Prüfroutine29301. **Scope:** Was genau soll entschieden, beantragt, abgewehrt oder dokumentiert werden? Welche Einheit ist betroffen und welches Recht gilt wirklich?312. **Zuständigkeit:** Behörde, Gericht, Register, Aufsicht, Verband, Unternehmen oder internationale Stelle sauber benennen; falsche Adressaten als Risiko ausweisen.323. **Tatbestand:** Die relevanten Merkmale einzeln mit Belegen füllen. Unklare Tatsachen als Rückfrage oder Beweispunkt markieren, nicht glattbügeln.334. **Rechtsfolge:** Anspruch, Ermessen, Verbot, Pflicht, Gebührenfolge, Nebenfolge, Haftung, Vollzug oder Rechtsschutz getrennt ausgeben.345. **Taktik:** Schnellster sinnvoller Weg, sauberster Weg und Eskalationsweg nebeneinander stellen; bei Laien zusätzlich eine kurze Erklärung in Alltagssprache.