Grenzueberschreitende Insolvenz nach EuInsVO 2015/848 und Abgrenzung zu Drittstaaten: Hauptverfahren, Sekundaerverfahren, COMI, automatische Anerkennung, Verwalterbefugnisse, Drittstaaten-Anerkennung nach §§ 335 ff., 343 InsO und Register-/Grundbuchvollzug.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: Zuerst den im Skilltitel bezeichneten InsO- oder StaRUG-Tatbestand im aktuellen Gesetzestext prüfen. Eröffnungsantrag nach Paragraf 13 InsO, Gläubigerantrag nach Paragraf 14 InsO und Antragspflicht organschaftlicher Vertreter nach Paragraf 15a InsO strikt trennen; Steuerrecht, IDW-Standards oder Auslandsrecht nur bei einer konkreten Schnittstelle ergänzen.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Grenzueberschreitende Insolvenz nach EuInsVO 2015/848 und Abgrenzung zu Drittstaaten: Hauptverfahren, Sekundaerverfahren, COMI, automatische Anerkennung, Verwalterbefugnisse, Drittstaaten-Anerkennung nach §§ 335 ff., 343 InsO und Register-/Grundbuchvollzug.
InsO: Grenzüberschreitend — EuInsVO und Drittstaaten-Abgrenzung
Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
InsO: Grenzüberschreitend — EuInsVO und Drittstaaten-Abgrenzungund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Spezialwissen: InsO: Grenzüberschreitend — EuInsVO und Drittstaaten-Abgrenzung
- Normen-/Quellenanker: EuInsVO, COMI, InsO.
Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
- Rolle und Ziel: Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
- Sachverhalt: Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
- Fristen: Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
- Unterlagen: Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
- Format: Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
Prüfraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
- Sachverhalt fixieren - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
- Rechtliche Einordnung - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
- Prüfung im Gutachtenstil - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
- Handlungsempfehlung - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
EU oder Drittstaat — nicht vermischen
EuInsVO-Fälle
- EU-Mitgliedstaaten ohne Dänemark: EuInsVO prüfen.
- Hauptverfahren am COMI; Sekundärverfahren am Niederlassungsort.
- Anerkennung des Hauptverfahrens erfolgt unionsrechtlich automatisch; die praktische Befugnis des Insolvenzverwalters muss dennoch gegenüber der deutschen Vollzugsstelle nachgewiesen werden.
- Auch im EU-Fall bleiben deutsches Sachen-, Grundbuch-, Register- und Formrecht für deutsche Vollzugshandlungen relevant.
Drittstaatenfälle
- Für USA, Kanada, Vereinigtes Königreich, Schweiz und sonstige Drittstaaten gilt deutsches internationales Insolvenzrecht, insbesondere §§ 335 ff. InsO.
- Es gibt kein zwingendes deutsches Anerkennungsverfahren nach Art eines US Chapter 15. § 343 InsO ordnet die Anerkennung der Verfahrenseröffnung grundsätzlich an, sofern deutsche Zuständigkeitsmaßstäbe und ordre public nicht entgegenstehen.
- In der Praxis prüft die deutsche Stelle die Wirkung inzident: Notar, Registergericht, Grundbuchamt, Bank, Käufer, Drittschuldner oder Prozessgericht.
- Ausländische Amtsbezeichnungen sind nicht austauschbar: debtor in possession, trustee, monitor, receiver, administrator und liquidator brauchen jeweils einen konkreten Nachweis von Amt, Befugnis und Grenzen.
Vollzug deutscher Assets
| Asset | Prüfung |
|---|---|
| GmbH-Anteile | § 15 GmbHG, Satzung/Consent, office-holder-Befugnis, notarielle Abtretung, Gesellschafterliste § 40 GmbHG |
| Grundstück | §§ 873, 925, 311b BGB, § 29 GBO, ggf. § 346 InsO und Antrag an zuständiges Insolvenzgericht |
| Bankkonto/Forderung | Legitimation, Abtretbarkeit, Drittrechte, Kontosperre, AML/Sanktionen |
| Deutsche Tochtergesellschaft | Trennung von Anteilseigentum und Vermögen der Tochter; Mutterinsolvenz ersetzt nicht Organhandeln der Tochter |
Anschluss-Skill
Bei Drittstaaten und Register-/Grundbuchvollzug vorrangig fa-inso-drittstaaten-anerkennung-registervollzug nutzen.
Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
Output-Module
- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.