Insolvenzgeld nach § 165 SGB III
Arbeitsbereich
Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens will Insolvenzgeld beantragen oder Insolvenzverwalter bearbeitet Insolvenzgeld-Anmeldungen. Prüfraster § 165 ff. SGB III Anspruchs-Voraussetzungen Arbeitsentgelt letzte drei Monate vor Insolvenz-Ereignis. Insolvenz-Ereignis § 165 Abs. 1 SGB III Eroeffnung Abweisung mangels Masse Vollstreckungs-Aussichtslosigkeit. Antragsfrist zwei Monate § 324 SGB III Vor-Finanzierung Banken bis 75 Prozent. Output Antragsentwurf Bescheinigung Abrechnung Schnittstelle Sozialversicherungs-Beitraege. Abgrenzung: forderungsanmeldung-gläubiger für allgemeine Forderungsanmeldung. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: Zuerst den im Skilltitel bezeichneten InsO- oder StaRUG-Tatbestand im aktuellen Gesetzestext prüfen. Eröffnungsantrag nach Paragraf 13 InsO, Gläubigerantrag nach Paragraf 14 InsO und Antragspflicht organschaftlicher Vertreter nach Paragraf 15a InsO strikt trennen; Steuerrecht, IDW-Standards oder Auslandsrecht nur bei einer konkreten Schnittstelle ergänzen.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Insolvenzgeld nach § 165 SGB III und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Eingaben
- Insolvenz-Status Arbeitgeber (Antrag Eröffnung)
- Arbeitsverhältnis-Daten (Dauer Lohn Stunden)
- Lohnverzug-Zeitraum
- Bisher gezahlter Lohn
- Bei Mandant=Insolvenzverwalter: Mitarbeiter-Liste
Schritt 1 — Anspruchs-Voraussetzungen § 165 SGB III
Persönlich Berechtigte
- Arbeitnehmer im Sinne § 7 SGB IV
- Auszubildende
- Heimarbeiter
- Einschluss Mini-Job-Beschäftigte
- Einschluss Teilzeit
Nicht berechtigt
- Geschäftsführer ohne Arbeitnehmer-Status
- Selbstständige
- Arbeitnehmer in Drittland-Filialen ohne deutschen Sozial-Versicherungs-Bezug
Schritt 2 — Insolvenz-Ereignis § 165 Abs. 1 SGB III
Drei Tatbestände
a) Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens über Vermögen des Arbeitgebers
b) Abweisung mangels Masse § 26 InsO
c) Vollständige Betriebs-Einstellung im Inland, wenn ein Insolvenz-Antrag nicht gestellt worden ist und ein Insolvenz-Verfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt
Zeit-Punkt
- Eröffnungs-Datum als Insolvenz-Ereignis-Datum
- Bei Abweisung mangels Masse: Abweisungs-Beschluss
- Bei Betriebs-Einstellung: tatsächliche Einstellungs-Datum
Schritt 3 — Anspruchs-Inhalt § 167 SGB III
Lohn der letzten drei Monate
- Rückwärts vom Insolvenz-Ereignis-Datum
- Nur noch nicht gezahltes Arbeitsentgelt
- Brutto-Forderung bis Beitrags-Bemessungs-Grenze West / Ost
Beispiel
Insolvenz-Ereignis (Eröffnung): 15.05.2026
Lohn-Forderungen:
- Februar 2026: bezahlt
- März 2026: nicht bezahlt (EUR 3.500)
- April 2026: nicht bezahlt (EUR 3.500)
- Mai 2026 anteilig: nicht bezahlt (EUR 1.700)
Anspruch Insolvenzgeld: 3 Monate
- Februar nicht relevant (bezahlt)
- Mitte Feb bis Mitte Mai = drei Monate
- Berechnung: EUR 3.500 × 2 + EUR 1.700 = EUR 8.700
Bei Beitrags-Bemessungs-Grenze (West EUR 7.550/Monat
in 2026) liegt EUR 3.500 darunter — voller Anspruch
Brutto vs. Netto
- Insolvenzgeld in Höhe Netto-Anspruch
- Steuer und SV-Anteile separat berechnet
- Lohnsteuer-Klassen-bezogen
Sonderzuwendungen
- Urlaubsgeld Weihnachtsgeld nur anteilig
- Bei Fälligkeit innerhalb der drei Monate
- Provisionen bei Fälligkeit
Schritt 4 — Antragsverfahren
Frist § 324 SGB III
- Zwei Monate ab Insolvenz-Ereignis
- Nach-Antragsfrist sechs Monate bei unverschuldeter Versäumnis
- Frist-Beginn bei Bekanntwerden Insolvenz-Ereignis
Antragstellung
- Agentur für Arbeit zuständig
- Online-Antrag über BA-Webportal
- Schriftlich möglich
Pflicht-Anlagen
- Arbeitsvertrag
- Lohn-Abrechnungen
- Bescheinigung Insolvenz-Verwalter (Lohn-Forderung)
- Lohn-Steuer-Karte / Identifikations-Nummer
Bescheinigung Insolvenz-Verwalter
- Pflicht des Insolvenz-Verwalters auf Anfrage
- Inhalt: Lohn-Höhe Fälligkeit Erfüllungs-Stand
- Schnittstelle zur Forderungs-Anmeldung
Schritt 5 — Insolvenzgeld-Anspruchs-Übergang § 169 SGB III
Cessio Legis
- Lohn-Forderung geht auf BA über mit Zahlung Insolvenzgeld
- Anmeldung zur Insolvenz-Tabelle durch BA
- Insolvenz-Verwalter rechnet mit BA ab
Folge für Insolvenz-Verwalter
- BA wird Gläubiger anstelle Arbeitnehmer
- Pflicht-Vermerk in Tabelle
- Quoten-Auszahlung an BA
Folge für Arbeitnehmer
- Insolvenzgeld ohne Anmeldung in Tabelle
- Bei Differenz Lohn über Beitrags-Bemessungs-Grenze — Differenz selbst anmelden
Schritt 6 — Vor-Finanzierung
Praktische Konstellation
- Insolvenz-Verfahren dauert
- Arbeitnehmer braucht Geld sofort
- Vor-Finanzierung durch Bank
Vor-Finanzierungs-Vereinbarung § 170 SGB III
- Banken-Vorfinanzierung bis 75 Prozent Insolvenzgeld
- Abtretung an Bank
- BA zahlt direkt an Bank
Vorteil Arbeitnehmer
- Schnelle Liquidität
- Schon vor Insolvenz-Ereignis möglich (in der drei-Monats-Phase)
Vorteil Insolvenz-Verfahren
- Fortführungs-Möglichkeit durch Lohn-Sicherung
- Mitarbeiter-Bindung
- Sanierungs-Chance
Schritt 7 — Bei Eigenverwaltung
- Anspruch Insolvenzgeld bleibt
- Sachwalter unterstützt Anträge
- Schnellere Auszahlung möglich
Schritt 8 — Sozial-Versicherungs-Beiträge § 173 SGB III
Pflicht-Beiträge auf Insolvenzgeld
- Renten-Versicherung Krankenversicherung Pflege-Versicherung Arbeitslosen-Versicherung
- BA übernimmt Arbeitgeber-Anteil
- Anwartschafts-Schutz Arbeitnehmer
Folge
- Keine Lücke in Sozial-Versicherungs-Karriere
- Renten-Punkte werden weitergeführt
Schritt 9 — Anspruchs-Konkurrenz
Kurzarbeitergeld
- Bei vor Insolvenz Kurzarbeit
- Anspruch Kurzarbeitergeld parallel möglich
- Anrechnung-Mechanismen
Krankengeld
- Bei Erkrankung in Drei-Monats-Phase
- Krankengeld plus Insolvenzgeld theoretisch
- Vorrang-Regelungen
Mutterschaftsgeld / Elterngeld
- Spezifische Regelungen
- Sozial-Versicherungs-Karten
Vorruhestand / Frühverrentung
- Anspruch endet mit Renteneintritt
- Insolvenzgeld dazwischen möglich
Schritt 10 — Praktische Konstellationen
Konstellation A — Insolvenz-Verfahren eröffnet
- Klar: Antragsfrist läuft
- Insolvenz-Verwalter-Bescheinigung anfordern
- Antrag stellen
Konstellation B — Insolvenz-Antrag gestellt aber noch nicht eröffnet
- Vor-Finanzierungs-Vereinbarung möglich
- Antragsfrist beginnt erst mit Eröffnung
Konstellation C — Eröffnung verzögert sich
- Eilbedürftigkeits-Erklärung an Insolvenz-Gericht
- Vor-Finanzierung erwägen
Konstellation D — Abweisung mangels Masse
- Insolvenz-Ereignis ist Abweisung
- Antragsfrist ab Abweisungs-Beschluss
- Häufig parallel zu fehlender Insolvenz-Verwalter-Bescheinigung — Eigenbescheinigung-Eskalation
Konstellation E — Lohn-Verzug ohne Insolvenz-Antrag
- Kein Insolvenzgeld
- Lohn-Klage Arbeitsgericht
- Bei Vermögens-Aussichts-Losigkeit Insolvenz-Antrag möglicherweise
Schritt 11 — Aufgaben Insolvenz-Verwalter
Lohn-Erfassung
- Lohnkonten der letzten Monate prüfen
- Lohn-Forderungen exakt aufstellen
- Lohnsteuerkarten und SV-Daten besorgen
Bescheinigung Insolvenzgeld
- Auf Anfrage Mitarbeiter
- Standardisiertes Formular
- Frist-eng (sieben Werktage)
Lohn-Buchhaltung Übergang
- Übernahme der Lohn-Buchhaltung
- Steuer- und SV-Anmeldungen ggf.
- Pension-Verpflichtungen-Übergang an PSVaG
Massearm-Konstellation
- Bei Abweisung mangels Masse keine Bescheinigung-Pflicht
- Arbeitnehmer-Eigenangabe möglich
Schritt 12 — Bei Streit über Insolvenzgeld-Anspruch
Widerspruch BA-Bescheid
- Ein Monat ab Bekanntgabe, § 84 Abs. 1 SGB X i. V. m. §§ 78 ff. SGG
- Begründung
- An BA selbst
Klage SG
- Bei Widerspruchs-Bescheid abgelehnt
- Ein Monat Klage-Frist § 87 Abs. 1 SGG (drei Monate wäre § 88 SGG Untätigkeitsklage)
- PKH-Antrag empfohlen → Skill
pkh-erfolgsaussicht-pruefen
Häufige Streit-Punkte
- Persönlicher Anwendungsbereich (echte Arbeitnehmer-Eigenschaft?)
- Berechnungs-Grundlage (Pauschalen Provisionen)
- Drei-Monats-Phase korrekt berechnet?
- Bezogen-Frist § 324 versäumt?
Schritt 13 — Schnittstelle Forderungs-Anmeldung Tabelle
Forderungs-Anmeldung § 174 InsO
- Bei Insolvenzgeld-Übergang BA als Gläubiger
- Restbetrag Lohn (über Beitrags-Bemessungs-Grenze) Arbeitnehmer selbst
- Skill
glaeubigerantrag-pruefung
Rang (wichtige Korrektur)
- Lohn-Forderungen aus der Zeit VOR Eröffnung sind grundsätzlich einfache Insolvenz-Forderungen § 38 InsO mit Quoten-Risiko — auch wenn sie aus den letzten Monaten stammen
- Masseverbindlichkeiten sind nur:
- Lohn aus fortbestehendem Arbeitsverhältnis NACH Verfahrens-Eröffnung → § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO
- im Eröffnungs-Verfahren begründete Lohn-Ansprüche bei starkem vorläufigen Verwalter mit Verfügungs-Befugnis → § 55 Abs. 2 InsO
- Für Rückstände aus den drei Monaten vor Insolvenz-Ereignis greift das Insolvenzgeld § 165 SGB III; die Forderung selbst geht auf die BA über (§ 169 SGB III) und wird als § 38 InsO-Forderung angemeldet
- § 55 Abs. 2 InsO hilft NICHT pauschal für die "letzten sechs Monate vor Eröffnung" — das ist ein verbreiteter Irrtum
Verzahnung mit anderen Skills
mandat-triage-insolvenzrecht — Einstieg
arbeitsrecht-kaltstart-interview — Arbeitsrechtliche Aspekte
kuendigungsschutzklage — wenn parallel Kündigung
pkh-erfolgsaussicht-pruefen — bei SG-Klage gegen BA-Bescheid
glaeubigerantrag-pruefung — Forderungs-Anmeldung
Ausgabe
insolvenzgeld-{az}.md mit Anspruchs-Prüfung Antragsstellung
- BA-Antragsschrift
- Insolvenz-Verwalter-Bescheinigungs-Anforderung
- Bei Streit: Widerspruchs-/Klage-Vorbereitung
- Vor-Finanzierungs-Beratung
- Frist im Fristenbuch (zwei Monate Antrag, ein Monat Widerspruch, ein Monat Klage)
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellen
- SGB III §§ 165 167 169 170 173 324
- SGB IV § 7
- SGG §§ 87 88; SGB X § 84
- InsO §§ 26 38 55 174
- BSG-Linien zu Insolvenzgeld
- Standes-Vorgaben Insolvenz-Verwalter zu Lohn-Bescheinigung
Aktuelle Leitentscheidungen — Insolvenzgeld
- Konkrete BSG- und LSG-Entscheidungen zum Insolvenzgeld (insb. Anspruchsberechtigung Gesellschafter-Geschäftsführer, Drei-Monats-Frist, Vorfinanzierung) vor Ausgabe über sozialgerichtsbarkeit.de oder dejure.org mit Datum und Aktenzeichen verifizieren.
- Zur Schnittstelle § 142 InsO (Bargeschäft Lohnzahlungen) und Anfechtung: BGH IX ZR 122/23 vom 05.12.2024 stellt klar, dass Lohnzahlungen ohne starre 30-Tage-Grenze auf engen zeitlichen Zusammenhang zu prüfen sind; bei Anfechtung des Verwalters gegen vorinsolvenzliche Lohnzahlungen ist die Unlauterkeit konkret darzulegen.
Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=05.12.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+122/23
Paragrafenkette Insolvenzgeld
§ 165 SGB III (Anspruchsvoraussetzungen) → § 166 SGB III (Höhe) → § 167 SGB III (Vorfinanzierung) → § 168 SGB III (Erloesch-Gruende) → § 26 InsO (Abweisung mangels Masse als Insolvenzereignis) → § 113 InsO (Kuendigungsrecht des IV)
Triage — Insolvenzgeld
- Insolvenzereignis? Datum der Verfahrenseroffnung oder Abweisung mangels Masse exakt festlegen.
- 3-Monats-Zeitraum? Welche Monate werden vom Insolvenzgeld abgedeckt? Lohnrueckstaende inventarisieren.
- Vorfinanzierung? Haushausbank ansprechen; Abtretungserklaerungen der Arbeitnehmer einholen; Zeitplan Vorfinanzierung → Auszahlung BA.
- GF-Anspruch? GF ist nur Arbeitnehmer wenn tatsaechlich weisungsgebunden; bei Gesellschafter-GF selten Insolvenzgeld.
1---2name: insolvenzgeld-165-sgb-iii3description: Für Insolvenzgeld nach Paragraf 165 SGB III: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Insolvenzgeld nach § 165 SGB III78## Arbeitsbereich910Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens will Insolvenzgeld beantragen oder Insolvenzverwalter bearbeitet Insolvenzgeld-Anmeldungen. Prüfraster § 165 ff. SGB III Anspruchs-Voraussetzungen Arbeitsentgelt letzte drei Monate vor Insolvenz-Ereignis. Insolvenz-Ereignis § 165 Abs. 1 SGB III Eroeffnung Abweisung mangels Masse Vollstreckungs-Aussichtslosigkeit. Antragsfrist zwei Monate § 324 SGB III Vor-Finanzierung Banken bis 75 Prozent. Output Antragsentwurf Bescheinigung Abrechnung Schnittstelle Sozialversicherungs-Beitraege. Abgrenzung: forderungsanmeldung-gläubiger für allgemeine Forderungsanmeldung. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.1112## Arbeitsweg1314- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?15- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.16- Tragende Normen verifizieren: Zuerst den im Skilltitel bezeichneten InsO- oder StaRUG-Tatbestand im aktuellen Gesetzestext prüfen. Eröffnungsantrag nach Paragraf 13 InsO, Gläubigerantrag nach Paragraf 14 InsO und Antragspflicht organschaftlicher Vertreter nach Paragraf 15a InsO strikt trennen; Steuerrecht, IDW-Standards oder Auslandsrecht nur bei einer konkreten Schnittstelle ergänzen.17- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).18- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1920## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht21- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Insolvenzgeld nach § 165 SGB III` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.22- **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.23- **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.24- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.2526## Eingaben2728- Insolvenz-Status Arbeitgeber (Antrag Eröffnung)29- Arbeitsverhältnis-Daten (Dauer Lohn Stunden)30- Lohnverzug-Zeitraum31- Bisher gezahlter Lohn32- Bei Mandant=Insolvenzverwalter: Mitarbeiter-Liste3334## Schritt 1 — Anspruchs-Voraussetzungen § 165 SGB III3536### Persönlich Berechtigte3738- **Arbeitnehmer** im Sinne § 7 SGB IV39- **Auszubildende**40- **Heimarbeiter**41- Einschluss Mini-Job-Beschäftigte42- Einschluss Teilzeit4344### Nicht berechtigt4546- Geschäftsführer ohne Arbeitnehmer-Status47- Selbstständige48- Arbeitnehmer in Drittland-Filialen ohne deutschen Sozial-Versicherungs-Bezug4950## Schritt 2 — Insolvenz-Ereignis § 165 Abs. 1 SGB III5152### Drei Tatbestände5354a) **Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens** über Vermögen des Arbeitgebers5556b) **Abweisung mangels Masse** § 26 InsO5758c) **Vollständige Betriebs-Einstellung** im Inland, wenn ein Insolvenz-Antrag nicht gestellt worden ist und ein Insolvenz-Verfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt5960### Zeit-Punkt6162- **Eröffnungs-Datum** als Insolvenz-Ereignis-Datum63- Bei Abweisung mangels Masse: Abweisungs-Beschluss64- Bei Betriebs-Einstellung: tatsächliche Einstellungs-Datum6566## Schritt 3 — Anspruchs-Inhalt § 167 SGB III6768### Lohn der letzten drei Monate6970- **Rückwärts vom Insolvenz-Ereignis-Datum**71- Nur **noch nicht gezahltes Arbeitsentgelt**72- Brutto-Forderung bis Beitrags-Bemessungs-Grenze West / Ost7374### Beispiel7576```77Insolvenz-Ereignis (Eröffnung): 15.05.202678Lohn-Forderungen:79- Februar 2026: bezahlt80- März 2026: nicht bezahlt (EUR 3.500)81- April 2026: nicht bezahlt (EUR 3.500)82- Mai 2026 anteilig: nicht bezahlt (EUR 1.700)8384Anspruch Insolvenzgeld: 3 Monate85- Februar nicht relevant (bezahlt)86- Mitte Feb bis Mitte Mai = drei Monate87- Berechnung: EUR 3.500 × 2 + EUR 1.700 = EUR 8.7008889Bei Beitrags-Bemessungs-Grenze (West EUR 7.550/Monat90in 2026) liegt EUR 3.500 darunter — voller Anspruch91```9293### Brutto vs. Netto9495- Insolvenzgeld in Höhe Netto-Anspruch96- Steuer und SV-Anteile separat berechnet97- Lohnsteuer-Klassen-bezogen9899### Sonderzuwendungen100101- Urlaubsgeld Weihnachtsgeld nur anteilig102- Bei Fälligkeit innerhalb der drei Monate103- Provisionen bei Fälligkeit104105## Schritt 4 — Antragsverfahren106107### Frist § 324 SGB III108109- **Zwei Monate** ab Insolvenz-Ereignis110- **Nach-Antragsfrist sechs Monate** bei unverschuldeter Versäumnis111- Frist-Beginn bei Bekanntwerden Insolvenz-Ereignis112113### Antragstellung114115- **Agentur für Arbeit** zuständig116- **Online-Antrag** über BA-Webportal117- **Schriftlich** möglich118119### Pflicht-Anlagen120121- Arbeitsvertrag122- Lohn-Abrechnungen123- Bescheinigung Insolvenz-Verwalter (Lohn-Forderung)124- Lohn-Steuer-Karte / Identifikations-Nummer125126### Bescheinigung Insolvenz-Verwalter127128- **Pflicht** des Insolvenz-Verwalters auf Anfrage129- Inhalt: Lohn-Höhe Fälligkeit Erfüllungs-Stand130- Schnittstelle zur Forderungs-Anmeldung131132## Schritt 5 — Insolvenzgeld-Anspruchs-Übergang § 169 SGB III133134### Cessio Legis135136- **Lohn-Forderung geht auf BA über** mit Zahlung Insolvenzgeld137- **Anmeldung zur Insolvenz-Tabelle** durch BA138- Insolvenz-Verwalter rechnet mit BA ab139140### Folge für Insolvenz-Verwalter141142- BA wird Gläubiger anstelle Arbeitnehmer143- Pflicht-Vermerk in Tabelle144- Quoten-Auszahlung an BA145146### Folge für Arbeitnehmer147148- **Insolvenzgeld** ohne Anmeldung in Tabelle149- Bei Differenz Lohn über Beitrags-Bemessungs-Grenze — Differenz selbst anmelden150151## Schritt 6 — Vor-Finanzierung152153### Praktische Konstellation154155- Insolvenz-Verfahren dauert156- Arbeitnehmer braucht Geld sofort157- Vor-Finanzierung durch Bank158159### Vor-Finanzierungs-Vereinbarung § 170 SGB III160161- **Banken-Vorfinanzierung** bis 75 Prozent Insolvenzgeld162- **Abtretung** an Bank163- BA zahlt direkt an Bank164165### Vorteil Arbeitnehmer166167- Schnelle Liquidität168- Schon vor Insolvenz-Ereignis möglich (in der drei-Monats-Phase)169170### Vorteil Insolvenz-Verfahren171172- **Fortführungs-Möglichkeit** durch Lohn-Sicherung173- **Mitarbeiter-Bindung**174- Sanierungs-Chance175176## Schritt 7 — Bei Eigenverwaltung177178- Anspruch Insolvenzgeld bleibt179- Sachwalter unterstützt Anträge180- Schnellere Auszahlung möglich181182## Schritt 8 — Sozial-Versicherungs-Beiträge § 173 SGB III183184### Pflicht-Beiträge auf Insolvenzgeld185186- **Renten-Versicherung** Krankenversicherung Pflege-Versicherung Arbeitslosen-Versicherung187- **BA übernimmt** Arbeitgeber-Anteil188- **Anwartschafts-Schutz** Arbeitnehmer189190### Folge191192- Keine Lücke in Sozial-Versicherungs-Karriere193- Renten-Punkte werden weitergeführt194195## Schritt 9 — Anspruchs-Konkurrenz196197### Kurzarbeitergeld198199- Bei vor Insolvenz Kurzarbeit200- Anspruch Kurzarbeitergeld parallel möglich201- Anrechnung-Mechanismen202203### Krankengeld204205- Bei Erkrankung in Drei-Monats-Phase206- Krankengeld plus Insolvenzgeld theoretisch207- Vorrang-Regelungen208209### Mutterschaftsgeld / Elterngeld210211- Spezifische Regelungen212- Sozial-Versicherungs-Karten213214### Vorruhestand / Frühverrentung215216- Anspruch endet mit Renteneintritt217- Insolvenzgeld dazwischen möglich218219## Schritt 10 — Praktische Konstellationen220221### Konstellation A — Insolvenz-Verfahren eröffnet222223- Klar: Antragsfrist läuft224- Insolvenz-Verwalter-Bescheinigung anfordern225- Antrag stellen226227### Konstellation B — Insolvenz-Antrag gestellt aber noch nicht eröffnet228229- Vor-Finanzierungs-Vereinbarung möglich230- Antragsfrist beginnt erst mit Eröffnung231232### Konstellation C — Eröffnung verzögert sich233234- Eilbedürftigkeits-Erklärung an Insolvenz-Gericht235- Vor-Finanzierung erwägen236237### Konstellation D — Abweisung mangels Masse238239- Insolvenz-Ereignis ist Abweisung240- Antragsfrist ab Abweisungs-Beschluss241- Häufig parallel zu fehlender Insolvenz-Verwalter-Bescheinigung — Eigenbescheinigung-Eskalation242243### Konstellation E — Lohn-Verzug ohne Insolvenz-Antrag244245- Kein Insolvenzgeld246- Lohn-Klage Arbeitsgericht247- Bei Vermögens-Aussichts-Losigkeit Insolvenz-Antrag möglicherweise248249## Schritt 11 — Aufgaben Insolvenz-Verwalter250251### Lohn-Erfassung252253- Lohnkonten der letzten Monate prüfen254- Lohn-Forderungen exakt aufstellen255- Lohnsteuerkarten und SV-Daten besorgen256257### Bescheinigung Insolvenzgeld258259- Auf Anfrage Mitarbeiter260- Standardisiertes Formular261- Frist-eng (sieben Werktage)262263### Lohn-Buchhaltung Übergang264265- Übernahme der Lohn-Buchhaltung266- Steuer- und SV-Anmeldungen ggf.267- Pension-Verpflichtungen-Übergang an PSVaG268269### Massearm-Konstellation270271- Bei Abweisung mangels Masse keine Bescheinigung-Pflicht272- Arbeitnehmer-Eigenangabe möglich273274## Schritt 12 — Bei Streit über Insolvenzgeld-Anspruch275276### Widerspruch BA-Bescheid277278- **Ein Monat** ab Bekanntgabe, § 84 Abs. 1 SGB X i. V. m. §§ 78 ff. SGG279- Begründung280- An BA selbst281282### Klage SG283284- Bei Widerspruchs-Bescheid abgelehnt285- **Ein Monat** Klage-Frist § 87 Abs. 1 SGG (drei Monate wäre § 88 SGG Untätigkeitsklage)286- PKH-Antrag empfohlen → Skill `pkh-erfolgsaussicht-pruefen`287288### Häufige Streit-Punkte289290- **Persönlicher Anwendungsbereich** (echte Arbeitnehmer-Eigenschaft?)291- **Berechnungs-Grundlage** (Pauschalen Provisionen)292- **Drei-Monats-Phase** korrekt berechnet?293- **Bezogen-Frist** § 324 versäumt?294295## Schritt 13 — Schnittstelle Forderungs-Anmeldung Tabelle296297### Forderungs-Anmeldung § 174 InsO298299- Bei Insolvenzgeld-Übergang BA als Gläubiger300- Restbetrag Lohn (über Beitrags-Bemessungs-Grenze) Arbeitnehmer selbst301- Skill `glaeubigerantrag-pruefung`302303### Rang (wichtige Korrektur)304305- **Lohn-Forderungen aus der Zeit VOR Eröffnung** sind grundsätzlich **einfache Insolvenz-Forderungen** § 38 InsO mit Quoten-Risiko — auch wenn sie aus den letzten Monaten stammen306- **Masseverbindlichkeiten** sind nur:307 - Lohn aus **fortbestehendem** Arbeitsverhältnis NACH Verfahrens-Eröffnung → § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO308 - im Eröffnungs-Verfahren begründete Lohn-Ansprüche bei starkem vorläufigen Verwalter mit Verfügungs-Befugnis → § 55 Abs. 2 InsO309- Für Rückstände aus den drei Monaten vor Insolvenz-Ereignis greift das Insolvenzgeld § 165 SGB III; die Forderung selbst geht auf die BA über (§ 169 SGB III) und wird als § 38 InsO-Forderung angemeldet310- § 55 Abs. 2 InsO hilft NICHT pauschal für die "letzten sechs Monate vor Eröffnung" — das ist ein verbreiteter Irrtum311312## Verzahnung mit anderen Skills313314- `mandat-triage-insolvenzrecht` — Einstieg315- `arbeitsrecht-kaltstart-interview` — Arbeitsrechtliche Aspekte316- `kuendigungsschutzklage` — wenn parallel Kündigung317- `pkh-erfolgsaussicht-pruefen` — bei SG-Klage gegen BA-Bescheid318- `glaeubigerantrag-pruefung` — Forderungs-Anmeldung319320## Ausgabe321322- `insolvenzgeld-{az}.md` mit Anspruchs-Prüfung Antragsstellung323- BA-Antragsschrift324- Insolvenz-Verwalter-Bescheinigungs-Anforderung325- Bei Streit: Widerspruchs-/Klage-Vorbereitung326- Vor-Finanzierungs-Beratung327- Frist im Fristenbuch (zwei Monate Antrag, ein Monat Widerspruch, ein Monat Klage)328329<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->330> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.331>332> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.333>334> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.335<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->336337## Quellen338339- SGB III §§ 165 167 169 170 173 324340- SGB IV § 7341- SGG §§ 87 88; SGB X § 84342- InsO §§ 26 38 55 174343- BSG-Linien zu Insolvenzgeld344- Standes-Vorgaben Insolvenz-Verwalter zu Lohn-Bescheinigung345346## Aktuelle Leitentscheidungen — Insolvenzgeld347348- Konkrete BSG- und LSG-Entscheidungen zum Insolvenzgeld (insb. Anspruchsberechtigung Gesellschafter-Geschäftsführer, Drei-Monats-Frist, Vorfinanzierung) vor Ausgabe über sozialgerichtsbarkeit.de oder dejure.org mit Datum und Aktenzeichen verifizieren.349- Zur Schnittstelle § 142 InsO (Bargeschäft Lohnzahlungen) und Anfechtung: **BGH IX ZR 122/23 vom 05.12.2024** stellt klar, dass Lohnzahlungen ohne starre 30-Tage-Grenze auf engen zeitlichen Zusammenhang zu prüfen sind; bei Anfechtung des Verwalters gegen vorinsolvenzliche Lohnzahlungen ist die Unlauterkeit konkret darzulegen.350 Quelle: <https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=05.12.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+122/23>351352## Paragrafenkette Insolvenzgeld353354§ 165 SGB III (Anspruchsvoraussetzungen) → § 166 SGB III (Höhe) → § 167 SGB III (Vorfinanzierung) → § 168 SGB III (Erloesch-Gruende) → § 26 InsO (Abweisung mangels Masse als Insolvenzereignis) → § 113 InsO (Kuendigungsrecht des IV)355356## Triage — Insolvenzgeld3573581. **Insolvenzereignis?** Datum der Verfahrenseroffnung oder Abweisung mangels Masse exakt festlegen.3592. **3-Monats-Zeitraum?** Welche Monate werden vom Insolvenzgeld abgedeckt? Lohnrueckstaende inventarisieren.3603. **Vorfinanzierung?** Haushausbank ansprechen; Abtretungserklaerungen der Arbeitnehmer einholen; Zeitplan Vorfinanzierung → Auszahlung BA.3614. **GF-Anspruch?** GF ist nur Arbeitnehmer wenn tatsaechlich weisungsgebunden; bei Gesellschafter-GF selten Insolvenzgeld.