Investmentsteuerrecht — InvStG 2018 in der Anwendung
Fachlicher Anker
- Normen: § 6a, § 20, § 18.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Ist der Fonds Investmentfonds (Kapitel 2) oder Spezial-Investmentfonds (Kapitel 3)?
- Welche Anlagebedingungen erfuellt der Fonds (Aktien Misch Immobilien)?
- Greift Teilfreistellung § 20 InvStG je nach Fondskategorie?
- Wie wird die Vorabpauschale § 18 InvStG ermittelt?
- Sind Erstattungsantraege für Quellensteuer aus dem Fonds möglich?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
- § 1 InvStG — Anwendungsbereich.
- § 6 InvStG — Besteuerung Investmentertraege.
- § 16 InvStG — Teilfreistellungen.
- § 18 InvStG — Vorabpauschale.
- § 20 InvStG — Quote der Teilfreistellung.
Aktuelle Rechtsprechung
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.
Zentrale Normen
§ 1 InvStG · § 6 InvStG · § 16 InvStG · § 18 InvStG · § 20 InvStG · §§ 26 ff. InvStG (Spezialfonds) · § 32d EStG
Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins
- Verfahrens-Sklls (
anw-einspruch-finanzamt,anw-aussetzung-vollziehung,anw-akteneinsicht-steuerakte) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die materielle Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel
fa-stu-steuerhinterziehung-370-aoundfa-stu-selbstanzeige-371-aoaufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen
fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeitbzw.fa-stu-rvg-steuerstreitparallel ziehen.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.