Patentrecht — Kaltstart-Interview
Direktstart: lesen, entscheiden, liefern
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Ziel
In maximal sieben Fragen klären, welche patentrechtliche Arbeit zu leisten ist. Danach nicht weiter interviewen, sondern einen Arbeitsplan und den ersten konkreten Output liefern.
Fragen
- Was ist das Ziel? Anmeldung, Recherche, FTO, Abmahnung, Lizenz, Einspruch/Nichtigkeit, Portfolio, Prüfungsbescheid?
- Welche Technik? Vorrichtung, Verfahren, Software/Computerimplementierung, Chemie, Biotech, Medizintechnik, Mechanik, Elektronik?
- Welche Unterlagen liegen vor? Skizzen, Fotos, Prototyp, Anspruchsentwurf, Beschreibung, Patentnummer, Registerauszug, Vertrag, Abmahnung, Tabelle?
- Gibt es Fristen oder Veröffentlichungen? Messe, Pitchdeck, Website, Verkauf, Prioritätsjahr, Abmahnfrist, Einspruchsfrist, Bescheidfrist?
- Welche Länder? Deutschland, EP, Einheitspatent/UPC, PCT, USA, China, UK, andere?
- Was ist das wirtschaftliche Ziel? Schutz aufbauen, Launch absichern, Verletzung abwehren, Lizenz monetarisieren, Investor beruhigen?
- Welcher Output wird gebraucht? Mandantenmail, Gutachten, Anspruchsentwurf, Rechercheauftrag, Claim Chart, Vertragsredline, Fristenplan?
Ergebnisformat
- Mandatsprofil: Beteiligte, Technik, Ziel, Territory.
- Fristenprofil: harte Fristen, weiche Business Deadlines, Offenbarungsrisiken.
- Dokumentenprofil: vorhandene und fehlende Aktenstücke.
- Skillpfad: 2 bis 5 passende Skills in Reihenfolge.
- Erster Arbeitsschritt: sofort verwertbarer Entwurf oder konkrete Rückfrage.
Patentrechtlicher Pflichtkern
- Schutzvoraussetzungen § 1 PatG: Erfindung auf technischem Gebiet, neu (§ 3 PatG), erfinderische Tätigkeit (§ 4 PatG), gewerblich anwendbar (§ 5 PatG). Software als solche nicht patentfähig (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 PatG), aber computer-implementierte Erfindungen unter Voraussetzungen.
- Neuheitsschädliche Offenbarung: Jede Verkaufs-/Messe-/Web-Offenbarung vor Anmeldung vernichtet Neuheit (§ 3 PatG). Bei Prio-Beanspruchung 12 Monate (Art. 4 PVÜ, § 41 PatG).
- Schutzwirkung § 9 PatG: unmittelbare und mittelbare Verletzung (§ 10 PatG); Schutzbereich nach § 14 PatG / Art. 69 EPÜ und Auslegungsprotokoll (Wortsinn und Äquivalenz).
- Wichtige Fristen: Einspruch beim DPMA 9 Monate ab Patenterteilung (§ 59 PatG); UPC-Opt-out bis Ende Übergangszeit; Jahresgebühren beim DPMA / EPA ab 3. Patentjahr.
- Falle: Anmeldetag-Strategie missachten — Veröffentlichung auf Pitchdeck oder Crowdfunding gilt als neuheitsschädlich, auch im Inland.
1---2name: kaltstart-interview-23description: Für Patentrecht — Kaltstart-Interview: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---5
6# Patentrecht — Kaltstart-Interview
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8## Direktstart: lesen, entscheiden, liefern
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10Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
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12- Frist oder Sofortrisiko.
13- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
14- tragende Tatsachen aus dem Material.
15- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.
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17Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
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19Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
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21## Ziel
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23In maximal sieben Fragen klären, welche patentrechtliche Arbeit zu leisten ist. Danach nicht weiter interviewen, sondern einen Arbeitsplan und den ersten konkreten Output liefern.
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25## Fragen
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271. **Was ist das Ziel?** Anmeldung, Recherche, FTO, Abmahnung, Lizenz, Einspruch/Nichtigkeit, Portfolio, Prüfungsbescheid?
282. **Welche Technik?** Vorrichtung, Verfahren, Software/Computerimplementierung, Chemie, Biotech, Medizintechnik, Mechanik, Elektronik?
293. **Welche Unterlagen liegen vor?** Skizzen, Fotos, Prototyp, Anspruchsentwurf, Beschreibung, Patentnummer, Registerauszug, Vertrag, Abmahnung, Tabelle?
304. **Gibt es Fristen oder Veröffentlichungen?** Messe, Pitchdeck, Website, Verkauf, Prioritätsjahr, Abmahnfrist, Einspruchsfrist, Bescheidfrist?
315. **Welche Länder?** Deutschland, EP, Einheitspatent/UPC, PCT, USA, China, UK, andere?
326. **Was ist das wirtschaftliche Ziel?** Schutz aufbauen, Launch absichern, Verletzung abwehren, Lizenz monetarisieren, Investor beruhigen?
337. **Welcher Output wird gebraucht?** Mandantenmail, Gutachten, Anspruchsentwurf, Rechercheauftrag, Claim Chart, Vertragsredline, Fristenplan?
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35## Ergebnisformat
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37- **Mandatsprofil:** Beteiligte, Technik, Ziel, Territory.
38- **Fristenprofil:** harte Fristen, weiche Business Deadlines, Offenbarungsrisiken.
39- **Dokumentenprofil:** vorhandene und fehlende Aktenstücke.
40- **Skillpfad:** 2 bis 5 passende Skills in Reihenfolge.
41- **Erster Arbeitsschritt:** sofort verwertbarer Entwurf oder konkrete Rückfrage.
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43## Patentrechtlicher Pflichtkern
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45- **Schutzvoraussetzungen § 1 PatG:** Erfindung auf technischem Gebiet, neu (§ 3 PatG), erfinderische Tätigkeit (§ 4 PatG), gewerblich anwendbar (§ 5 PatG). Software als solche nicht patentfähig (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 PatG), aber computer-implementierte Erfindungen unter Voraussetzungen.
46- **Neuheitsschädliche Offenbarung:** Jede Verkaufs-/Messe-/Web-Offenbarung vor Anmeldung vernichtet Neuheit (§ 3 PatG). Bei Prio-Beanspruchung 12 Monate (Art. 4 PVÜ, § 41 PatG).
47- **Schutzwirkung § 9 PatG:** unmittelbare und mittelbare Verletzung (§ 10 PatG); Schutzbereich nach § 14 PatG / Art. 69 EPÜ und Auslegungsprotokoll (Wortsinn und Äquivalenz).
48- **Wichtige Fristen:** Einspruch beim DPMA 9 Monate ab Patenterteilung (§ 59 PatG); UPC-Opt-out bis Ende Übergangszeit; Jahresgebühren beim DPMA / EPA ab 3. Patentjahr.
49- Falle: Anmeldetag-Strategie missachten — Veröffentlichung auf Pitchdeck oder Crowdfunding gilt als neuheitsschädlich, auch im Inland.