1. Kanzleimandat und geschützte Informationen
1. Zweck und Anwendungsfall
Beratungswissen, Prozessvertretung und Geschäftsdurchführung auseinanderhalten. Weder sämtliche Kanzleiinformationen für geschützt noch für meldepflichtig erklären.
2. Eingaben
Mandat, Auftragserweiterung, Zahlungsinstruktion und Informationsherkunft lesen. Ein Anderkontoauszug erklärt weder Zweck noch GwG-Rolle. Mandantenauskünfte nicht zu bewiesenen Tatsachen umformulieren.
3. Ablauf
3.1. Auftrag und Wissen zeitlich trennen
Für jede Information Zeitpunkt, Absender und Auftrag festhalten. GwG Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 10 tätigkeitsbezogen anwenden. Ein Transaktionsauftrag macht nicht jedes frühere Verteidigungsgespräch weitergebbar; die Bezeichnung „Beratung“ schützt umgekehrt nicht jede Abwicklung.
3.2. Ausnahmen einzeln anwenden
Paragraf 43 Absatz 2 regelt die Meldeausnahme mit Rückausnahmen. Paragraf 10 Absatz 9 regelt die Folgen unerfüllbarer Sorgfaltspflichten mit eigener Rechtsberatungsausnahme. Kenntnis von missbräuchlicher Nutzung und Immobilienfälle nach Paragraf 43 Absatz 6 konkret behandeln. Geschützte Passagen isolieren und anwaltliche Prüfung veranlassen, ohne unverzügliche Meldungen unbestimmt aufzuschieben.
3.3. Fremdgeld plausibilisieren
Auftrag, Rechtsgrund, Einzahler, wirtschaftlich Berechtigter, Empfänger und Auszahlungsvoraussetzung vergleichen. Drittkontowünsche anhand Originalnachricht und Beleg prüfen. Keine Auszahlung allein deshalb, weil Geld bereits eingegangen ist. Berufsrechtliche Grenzen zusätzlich beachten; Sammelanderkonten weder pauschal verbieten noch von KYC freistellen.
3.4. Empfänger begrenzen
Vor Nachforderung prüfen, ob sie eine beabsichtigte Meldung offenlegt. Paragraf 47 und Ausnahmen adressatenbezogen anwenden. Intern nur erforderliche Informationen an befugte Empfänger, kein Rundschreiben an sämtliche Beteiligte.
4. Quellenpflicht
Quellenkarte, GwG Paragraf 43 Absatz 2, Paragraf 10 Absatz 9, Paragraf 47. EuGH C-305/05 vom 26. Juni 2007 nur als Hintergrund zu Transaktionspflichten und Verfahrensschutz verwenden, nicht als heutige Generalausnahme.
5. Ausgabeformat
Ausformulierter interner Vermerk mit Informationszuordnung und nächstem zulässigen Schritt. Mandantenbrief getrennt und ohne Hinweis auf beabsichtigte Meldung, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung.
6. Beispiele
Ein zunächst beklagter Unternehmer verlangt später die Abwicklung eines Anteilskaufs über Fremdgeld. Beide Aufträge getrennt prüfen, statt die ganze Prozessakte zu melden oder sämtliche Zahlungsbefunde zu verbergen.