1---2name: kaufrecht-dauerhafte-bereitstellung-digitaler-elemente-475c3description: Für Kaufrecht: Dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente Paragraf 475c BGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: BGB BT Prüfer. Route: kaufrecht-dauerhafte-bereitstellung-digitaler-elemente-475c.4---56# Kaufrecht: Dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente § 475c BGB78## Arbeitsweg910- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?11- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.12- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 535-577a, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27, BGB §§ 558, 558a, 558b, 573, 573c — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.13- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).14- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1516## Fachkern: Kaufrecht: Dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente § 475c BGB17- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.18- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.19- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.2021## Normanker2223- § 475b BGB: Ware mit digitalen Elementen (Grundnorm)24- § 475c BGB: dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente25- § 475d BGB: besonderer Gewährleistungsausschluss26- § 327 BGB ff.: Verträge über digitale Produkte als Parallelregime27- § 434 Abs. 3 Nr. 3 BGB: Updatepflicht als Bestandteil der Mangelfreiheit2829## Intake3031- Welche digitalen Elemente sind Bestandteil der Ware (z.B. Betriebssystem, eingebettete Software)?32- Wurde ein dauerhafter Bereitstellungszeitraum vereinbart oder ergibt er sich aus den Umständen?33- Hat der Verkäufer Updates und Sicherheitsupdates rechtzeitig bereitgestellt?34- Wann ist die Bereitstellungspflicht eingestellt worden und wurde der Käufer informiert?3536## Prüfraster37381. Ware mit digitalen Elementen nach § 475b BGB: Einordnung des Produkts392. Dauerhafter Bereitstellungszeitraum nach § 475c BGB: vereinbarter Zeitraum oder normativ bestimmter Zeitraum403. Updatepflichten: Sicherheitsupdates, Funktionsupdates nach § 434 Abs. 3 Nr. 3 BGB414. Pflichtverletzung: fehlende, verzögerte oder fehlerhafte Updates425. Sachmangel bei nicht bereitgestellten Updates: Mängelansprüche nach §§ 437 ff. BGB436. Informationspflicht gegenüber Käufer bei Einstellung des Supports447. Ablehnung von Updates durch Käufer: Folgen nach § 475c Abs. 3 BGB458. Verjährung und Beweislast: § 477 BGB und besondere Fristen bei digitalen Elementen4647## Fallstricke4849- Sicherheitsupdates müssen bereitgestellt werden, auch wenn keine Funktionserweiterung erfolgt.50- Einstellung des Supports ohne Information des Käufers kann Sachmangel begründen.51- Käufer, der Update verweigert, verliert unter Umständen Mängelansprüche.52- Bereitstellungszeitraum kann länger sein als der kaufrechtliche Gewährleistungszeitraum.5354## Stoppschilder5556- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.57- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.58- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.59- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.6061## Anschluss-Skills6263- kaufrecht-ware-mit-digitalen-elementen-475b64- kaufrecht-updates-sicherheitsupdates-327f-475b65- verbrauchsgueterkauf-digitales66- kaufrecht-beweislast-verjaehrung-digitale-elemente6768## Quellen6970- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__475c.html71- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__327.html72- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019L0771