KI-Anbieterprüfung
Arbeitsbereich
Prüft KI-Anbieterverträge gegen die unternehmenseigenen Governance- Positionen; kennzeichnet Training auf Daten, Haftung, Modelländerungen und KI-Richtlinien-Konsistenz. Unterscheidet Anbieter/Betreiber-Rolle nach Art. 3 KI-VO; prüft Vertragspflichten nach Art. 25 KI-VO. Lädt, wenn der Nutzer "KI-Vertrag prüfen", "Anbietervertrag KI", "AI Act Art. 25 Vertragspflichten" oder "KI-AGB prüfen" sagt. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: KI-VO Geltungsbeginn gestaffelt (02.02.2025 Verbote, 02.08.2025 GPAI, 02.08.2026 Hochrisiko Anhang III), schwerwiegender Vorfall 15 Tage, DSGVO DPIA vorab.
- Tragende Normen verifizieren: EU KI-VO 2024/1689 Art. 9, 10, 14, 22, 27, 50, ISO/IEC 42001, NIST AI RMF 1.0, OECD AI Principles, DSGVO Art. 22, 35, Produkthaftungs-RL 2024/2853 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Geschäftsleitung, KI-Officer, Datenschutzbeauftragter, Compliance, Aufsichtsrat, Marktüberwachung, externer Auditor, betroffene Personen.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: KI-Inventar, Risikoanalyse, FRIA (Fundamental Rights Impact Assessment), AI Governance Policy, Modellkarten, Audit-Bericht, DSGVO-DPIA, Schulungsnachweis — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Zweck
KI-Anbieterverträge sind der Ort, an dem Governance-Positionen tatsächlich auf die Probe gestellt werden. Das Erstgespräch erfasst, was das Unternehmen will. Diese Skill prüft, was es vereinbart hat.
Blickwinkel: Wir sind Betreiber/Käufer. Kein Rollenwechsel.
AI Act Art. 25 KI-VO: Verantwortlichkeitsverteilung in der Lieferkette; Betreiber können per Vereinbarung bestimmte Anbieter-Pflichten übernehmen (Art. 25 Abs. 1 KI-VO). Art. 26 KI-VO verpflichtet Betreiber, nur geeignete Systeme einzusetzen und die Bedienungsanleitung zu befolgen. Beide Punkte müssen im Vertrag explizit geregelt sein.
Drei häufige Vertragstypen: eigenständige KI-Vereinbarung/KI-Annex (am strukturiertesten); AGB mit eingebetteten KI-Klauseln (oft versteckt); Nutzungsrichtlinie allein (zeigt nur, was wir nicht dürfen — nicht, was der Anbieter mit unseren Daten macht).
Eingaben
- KI-Vertrag, KI-Annex oder AGB-KI-Abschnitt (Datei oder eingefügter Text)
- Praxisprofil aus
CLAUDE.md(Anbieter-Governance-Positionen, KI-Richtlinien- Verpflichtungen, Anwendungsfall-Register) - Anbieter-Name und Verwendungszweck
Rechtlicher Rahmen
Kernvorschriften
- AI Act Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO: Definitionen Anbieter/Betreiber; maßgeblich für Pflichtenzuordnung.
- AI Act Art. 25 KI-VO: Verantwortlichkeiten in der Lieferkette; vertragliche Pflichten-Übertragung; Betreiber darf keine Art. 5-Verbote veranlassen (Art. 25 Abs. 2 KI-VO).
- AI Act Art. 26/29 KI-VO: Betreiberpflichten (Eignung prüfen, Anleitung befolgen, menschliche Aufsicht sicherstellen, Protokollierung).
- DSGVO Art. 28: AVV-Pflichten bei KI-Auftragsverarbeitung; Prüfungsrecht Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO.
- GeschGehG §§ 2, 4: Eingabe vertraulicher Daten in externe KI kann Geheimnisschutz gefährden, wenn Anbieter für Training nutzt.
- BGB §§ 305 ff. (§ 307): AGB-Kontrolle; unangemessene Haftungsbeschränkungen können unwirksam sein.
- Produkthaftungs-RL 2024/2853/EU: KI-Systeme als Produkte; relevant bei Haftungsklauseln im Anbietervertrag.
- UrhG § 44b: Text-und-Data-Mining-Schranke; relevant bei Training auf lizenzierten Inhalten.
Leitentscheidungen
Vertragsgestaltung muss DSGVO Art. 22 Widerspruchs- und Prüfungsrechte operationalisieren. von Haftungsausschlüssen bei komplexen IT-Systemen; Maßstab für KI- Anbieter-Haftungsklauseln. Anforderungen an Vertragsgestaltung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Datenübermittlung an externe Dienstleister; übertragbar auf KI-AVV.
Kommentare
- Wendehorst/Grinzinger, AI Act, 1. Aufl. 2024, Art. 25 Rn. 5 (Verantwortlichkeitsverteilung; vertragliche Pflichten-Übertragung; Doppelautoren-Kommentar).
- Hoffmann, in: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 4. Aufl. 2024, Teil IV Rn. 120 (Vertragsgestaltung bei KI-Diensten).
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. bei IT-/Softwareverträgen; KI-Haftungsklauseln).
- Bertermann, in: Ehmann/Selmayr, DS-GVO, 3. Aufl. 2024, Art. 28 Rn. 30.
Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.
Ablauf
Schritt 1 — Playbook und Stack klären
CLAUDE.md → ## KI-Anbieter-Governance und ## KI-Richtlinien-Verpflichtungen.
KI-Stack kartieren vor Klausel-Prüfung:
- End-User-SaaS (z. B. Legal-Tech-Tool)
- API-Gateway/Orchestrierung (z. B. Azure OpenAI, AWS Bedrock, Vertex)
- Modellanbieter (z. B. Anthropic, OpenAI, Google)
- Wissensbasis/RAG-Quelle
- Weitere Unterauftragnehmer
Bei gestapelten Anbietern: beide Vertragswerke prüfen. Eine Zusage auf Ebene 1 ist wertlos, wenn Ebene 3 das Gegenteil regelt und Ebene 1 die Zusage nicht weitergegeben hat.
Schritt 2 — Klausel-für-Klausel-Prüfung
| Klausel | Anbieter sagt | Unsere Position | Lücke | Schweregrad |
|---|---|---|---|---|
| Training auf unseren Daten | ||||
| Vertraulichkeit der Eingaben | ||||
| Modelländerungen | ||||
| Ausgabe-IP / Rücklizenz | ||||
| Haftung für Ausgaben (§ 307 BGB) | ||||
| Vorfallbenachrichtigung | ||||
| Menschliche Überprüfungsrechte | ||||
| Nutzungsbeschränkungen | ||||
| Prüfrechte / SOC 2 (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO) | ||||
| Unterauftragnehmer / Modellanbieter | ||||
| Datenspeicherort / Drittlandübertragung | ||||
| Art. 25 KI-VO — Pflichten-Zuordnung |
Schweregrad (gegen CLAUDE.md-Positionen):
- ✅ Aligned — Standard oder besser
- ⚠️ Hinweis — innerhalb Fallback, schlechter als Standard
- 🟠 Erheblich — außerhalb Standard, innerhalb Fallback; Redline nötig
- ❌ Kritisch — außerhalb Fallback; Eskalation; kein Einsatz ohne Klärung
Weitergabetest bei gestapelten Anbietern: Vertrag auf Flow-Down-Klauseln prüfen. Bei fehlender Weitergabe: konkrete Redline produzieren:
"Ergänzen in § [X]: Anbieter stellt sicher, dass Unterauftragnehmer Pflichten zu [Datennutzung/Training/Vertraulichkeit] eingehen, die nicht weniger schützend sind als diese Vereinbarung."
Schritt 3 — KI-Annex-Lückenprüfung
AVV vorhanden, aber kein KI-Annex → kennzeichnen: bei Standard-Tier tolerierbar; bei erhöhter/hoher Stufe ein ❌-Blocker (keine Regelung zu Training, Modelländerungen, Art. 25 KI-VO, Haftung).
Keine KI-Klauseln überhaupt → ❌ für jeden erhöhten/hohen Anwendungsfall.
Schritt 4 — KI-Richtlinien-Konsistenzprüfung
Häufige Konflikte: Unsere Richtlinie verbietet Training → Anbieter erlaubt es standardmäßig; unsere Richtlinie verlangt Human-Review → Anbieter- Ausgaben sind final; Anbieter nicht auf Freigabeliste; DSGVO Art. 22 Widerspruchsrecht nicht operationalisiert. Jeden Widerspruch kennzeichnen.
Schritt 5 — Redline-Granularität
So klein wie möglich. Wort → Phrase → Unterklausel → Satz → Klausel. Chirurgische Redlines signalisieren: wir haben sorgfältig gelesen.
## Ergebnis
[2 Sätze: Können wir einsetzen? Was muss sich zuerst ändern?]
Befunde: [N]❌ [N]🟠 [N]⚠️ [N]✅
## Klausel-für-Klausel [Tabelle gem. Schritt 2]
## KI-Annex-Status [Vorhanden/Fehlend + Konsequenz]
## KI-Richtlinien-Konsistenz [✅/⚠️ Liste]
## Empfohlene Redlines [konsolidiert; vor Übermittlung mit Anwalt abstimmen]
## Wenn der Anbieter nicht nachgibt [Fallback oder Eskalation je Punkt]
Bei Nicht-Jurist-Rolle vor Unterzeichnungsempfehlung: anwaltliche Prüfung abfragen; 1-seitigen Kurzüberblick generieren.
Beispiel
Anfrage: "OpenAI Enterprise für interne Rechtsrecherche prüfen." Vorgehen: Stack: OpenAI ist Modell- und SaaS-Ebene in einem. Training: OpenAI Enterprise sieht kein Training auf Eingaben vor — bestätigen; GeschGehG prüfen. Haftung: AGB-Ausschluss → § 307 BGB prüfen. Art. 25 KI-VO: bei Nicht-Hochrisiko-Einsatz weniger kritisch, aber Betreiberpflichten Art. 26/29 dokumentieren. AVV: DSGVO Art. 28 prüfen.
Risiken und typische Fehler
- Training-auf-Daten-Klausel ist die am häufigsten übersehene: nie aus Reputation annehmen; in Schriftform bestätigen lassen.
- Stack nicht kartieren: modern KI ist geschichtet; nur die Oberfläche zu prüfen ist der häufigste Fehler.
- Nutzungsrichtlinie mit Datennutzungsklausel verwechseln: AUP ≠ Data Terms.
- Verlängerungen als Hebel nutzen: Lücken jetzt dokumentieren.
Quellenpflicht
- AI Act Art. 3 Nr. 3/4, Art. 25, Art. 26/29 — VO (EU) 2024/1689.
- DSGVO Art. 28 bei Auftragsverarbeitung.
- GeschGehG § 2 Nr. 1 bei Training-auf-Daten.
- BGB §§ 305 ff. (§ 307) bei AGB-Haftungsklauseln.
- Wendehorst/Grinzinger, AI Act, 1. Aufl. 2024, Art. 25 Rn. 5 (Doppelautoren-Kommentar).
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- Bertermann, in: Ehmann/Selmayr, DS-GVO, 3. Aufl. 2024, Art. 28 Rn. 30.
Triage zu Beginn
- Welcher KI-Stack liegt vor — End-User-SaaS, API-Gateway, Modellanbieter, mehrere Schichten?
- Ist der Anbietervertrag ein eigenstaendiger KI-Annex oder nur AGB mit eingebetteten Klauseln?
- Erlaubt der Anbieter Training auf Eingabedaten — explizit oder per Schweigen in AGB?
- Ist der Anbieter in einem Drittland — laeuft Art. 28 DSGVO AVV und Drittlandstransfer-Pruefung?
- Liegt ein Hochrisiko-Anwendungsfall vor — gelten Art. 25/26 KI-VO Betreiberpflichten?
Output-Template — KI-Anbieter-Pruefungsbericht
Adressat: Rechts-/Compliance-Team — Tonfall: sachlich-strukturiert
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
KI-ANBIETER-PRUEFUNGSBERICHT
[DATUM] — Anbieter: [ANBIETERNAME] — Anwendungsfall: [BESCHREIBUNG]
ERGEBNIS: [FREIGABE / FREIGABE MIT AUFLAGEN / ABGELEHNT]
Befunde: [N] kritisch / [N] erheblich / [N] Hinweis / [N] aligned
KLAUSEL-PRUEFUNG (Auswahl):
| Klausel | Anbieter-Position | Unsere Position | Schweregrad |
|---|---|---|---|
| Training auf Daten | [ANBIETERTEXT] | Kein Training | [STATUS] |
| Haftung für Ausgaben | [ANBIETERTEXT] | § 307 BGB | [STATUS] |
| Art. 25 KI-VO Pflichten | [ANBIETERTEXT] | Klar geregelt | [STATUS] |
| DSGVO Art. 28 AVV | [STATUS] | Erforderlich | [STATUS] |
EMPFOHLENE REDLINES:
1. [KLAUSEL-REF]: [REDLINE-VORSCHLAG]
WENN ANBIETER NICHT NACHGIBT:
[FALLBACK ODER ESKALATIONSWEG]
Erstellt: [NAME], [DATUM] — Vor Unterzeichnung anwaltliche Prüfung einholen.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.