/ki-inventar
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: KI-VO Geltungsbeginn gestaffelt (02.02.2025 Verbote, 02.08.2025 GPAI, 02.08.2026 Hochrisiko Anhang III), schwerwiegender Vorfall 15 Tage, DSGVO DPIA vorab.
- Tragende Normen verifizieren: EU KI-VO 2024/1689 Art. 9, 10, 14, 22, 27, 50, ISO/IEC 42001, NIST AI RMF 1.0, OECD AI Principles, DSGVO Art. 22, 35, Produkthaftungs-RL 2024/2853 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Geschäftsleitung, KI-Officer, Datenschutzbeauftragter, Compliance, Aufsichtsrat, Marktüberwachung, externer Auditor, betroffene Personen.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: KI-Inventar, Risikoanalyse, FRIA (Fundamental Rights Impact Assessment), AI Governance Policy, Modellkarten, Audit-Bericht, DSGVO-DPIA, Schulungsnachweis — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Zweck
Dieses Inventar dient der strukturierten Erfassung aller KI-Systeme einer Organisation nach
Art. 6 ff. KI-VO (VO 2024/1689). Der zentrale Grundsatz: Rolle und Risikoklasse werden
je KI-System bewertet, nicht je Unternehmen. Eine Organisation kann Anbieter von System A,
Betreiber von System B und Einführer von System C sein. Jede Kombination löst nach der KI-VO
unterschiedliche Pflichten aus (z. B. Art. 16 ff. für Anbieter, Art. 26 für Betreiber).
Verstöße können nach Art. 99 KI-VO mit Bußgeldern bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten
Jahresumsatzes geahndet werden. Das Inventar dient als Basis für alle nachgelagerten Pflichten;
die eigentliche Obligationenanalyse erfolgt im Gespräch, nicht aus einer fest codierten Tabelle.
Eingaben
- Konfiguration aus
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/ki-governance/CLAUDE.md
- Bestehendes Inventar unter
ki-systeme.yaml (gleicher Konfigurationspfad)
- Systembeschreibung des Nutzers oder vorhandene Unterlagen (technische Dokumentation, Verträge)
Ablauf
Konfiguration lesen. Prüfen, ob das Praxisprofil vorhanden und befüllt ist. Fehlen
[PLATZHALTER]-Marker, Nutzer an /ki-governance:kaltstart-interview verweisen.
Inventar lesen. Liegt unter ki-systeme.yaml. Existiert die Datei nicht, bei erstem
add-Befehl mit leerem systeme:-Block anlegen.
Befehl ausführen:
- Kein Argument oder
list → Inventartabelle anzeigen (siehe Listenformat)
add → Aufnahmefluss starten
edit <id> → aktuellen Datensatz zeigen, Änderungsfrage stellen, ein Feld ändern,
bestätigen, schreiben
classify <id> → Klassifizierungsdurchlauf für bestehenden Datensatz starten,
rolle, klasse, rollenbasis und klassenbasis aktualisieren
show <id> → vollständigen Datensatz anzeigen
Nach list Dashboard anbieten:
"Dashboard gewünscht? Filterbar nach Status / Klasse / EU-Nexus / Eigentümer. Auf Wunsch."
Jede Aktion mit Anschlusshinweis abschließen:
Erfasst. Wenn Sie die Pflichten für dieses System durcharbeiten möchten, fragen Sie
einfach – ich führe die Analyse im Gespräch durch und markiere, wo die Artikel-Zuordnung
Ihre Verifizierung erfordert. Pflichten werden nicht aus einer Tabelle abgeleitet, weil
die Zuordnung komplex und die KI-VO noch in der Einführungsphase (bis 2027) ist.
Listenformat
Kompakte Tabelle:
| ID |
Name |
Eigentümer |
Status |
EU-Nexus |
Rolle |
Klasse |
Nächste Prüfung |
| sys-001 |
Lebenslauf-Screening |
HR / Schmidt |
in_produktion |
ja |
Betreiber |
hochrisiko |
2026-08-01 |
| sys-002 |
E-Mail-Drafting-Assistent |
IT / Meier |
in_produktion |
nein |
Betreiber |
begrenzt |
2026-12-01 |
Unter der Tabelle: Zählung nach Klasse und: "N Systeme zur Prüfung innerhalb von 30 Tagen."
Außerdem: Bußgeldrahmen kurz einblenden: Art. 99 Abs. 3 KI-VO – bis 35 Mio. EUR oder 7 %
des weltweiten Jahresumsatzes bei schwerwiegenden Verstößen; den Pinpoint im Quellenlog auf EUR-Lex vermerken.
Aufnahmefluss (Interview)
Felder einzeln abfragen (oder Einfügen akzeptieren). Pflichtfelder: name, eigentümer,
beschreibung, status, eu_nexus. Rest kann zurückgestellt werden – explizit darauf
hinweisen: "Sie können die Klassifizierung mit /ki-governance:ki-inventar classify <id>
nachholen."
- Name. Kurzbezeichnung des Systems.
- Eigentümer. Person oder Team, das täglich für das System verantwortlich ist.
- Beschreibung. Ein bis zwei Sätze: Was tut es, und mit welchen Daten?
- Status.
geplant | in_entwicklung | in_produktion | ausgemustert
- EU-Nexus. Wird das System in der EU/EWR betrieben, EU/EWR-Nutzern angeboten oder
erzeugt es Ausgaben, die Personen in der EU/EWR betreffen? Wenn ja, gilt die KI-VO.
Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO beachten (z. B. Offenlegung bei Chatbots,
Deepfake-Kennzeichnung).
- Klassifizierung jetzt? Anbieten, den Durchlauf sofort zu starten oder zurückzustellen.
ID vergeben: sys-NNN (nächste aufsteigende Nummer in der Datei).
Klassifizierungsdurchlauf
Der Durchlauf ergibt rolle, rollenbasis, klasse, klassenbasis. Beide Begründungen
brauchen eine sichtbare Quellenbasis mit Artikel, Anhangspunkt und Datum der Prüfung, weil
die Artikel-Zuordnung komplex ist und die KI-VO noch in der Einführungsphase ist. Der Anwalt
trägt die Verantwortung für die finale Verifizierung.
Schritt 1: Rolle
Wer macht was mit diesem System?
Optionen mit unterscheidendem Merkmal:
- Anbieter (Art. 3 Nr. 3 KI-VO) – Sie entwickeln das KI-System (oder lassen es entwickeln)
und bringen es unter eigenem Namen oder Warenzeichen auf den EU-Markt oder in Betrieb.
- Betreiber (Art. 3 Nr. 4 KI-VO) – Sie nutzen das KI-System in eigener Verantwortung,
nicht zu rein persönlichen nicht-beruflichen Zwecken. (Häufigster Fall innerhalb von
Unternehmen.) Betreiberpflichten: Art. 26 KI-VO.
- Einführer (Art. 3 Nr. 6 KI-VO) – Sie bringen ein KI-System aus einem Nicht-EU-Anbieter
in die EU/EWR.
- Händler (Art. 3 Nr. 7 KI-VO) – Sie machen ein KI-System auf dem EU-Markt verfügbar,
ohne Anbieter oder Einführer zu sein.
- Bevollmächtigter (Art. 3 Nr. 5 KI-VO) – Sie handeln im Auftrag eines Nicht-EU-Anbieters
und sind in der EU/EWR ansässig.
- Produkthersteller (Art. 3 Nr. 15 KI-VO) – Sie integrieren ein KI-System in ein Produkt
unter eigenem Namen/Warenzeichen. Werden wie ein Anbieter behandelt.
Doppelrollen-Flag. Wenn der Nutzer ein Anbieter-System wesentlich ändert (Fine-Tuning auf
eigenen Daten, Änderung des vorgesehenen Verwendungszwecks, Rebranding), kann er zum
Anbieter des geänderten Systems werden – auch wenn er als Betreiber begann. Hinweis
geben, wann immer eine Änderung über die Konfiguration hinausgeht. [gegen aktuellen KI-VO-Text prüfen – Art. 25 KI-VO, Anbieterpflichten und wesentliche Änderung]
Rolle schreiben. rollenbasis in einem Satz schreiben.
Schritt 2: Risikoklasse
Was tut das System, und fällt der Anwendungsfall in eine regulierte Kategorie?
In dieser Reihenfolge prüfen:
A. Art. 5 KI-VO – Verbotene Praktiken
Zusammenfassungen, kein endgültiger Text:
- Unterschwellige oder täuschende Techniken, die das Verhalten wesentlich verzerren
- Ausnutzung von Schwachstellen (Alter, Behinderung, sozioökonomische Lage) zur wesentlichen
Verhaltensbeeinflussung
- Social Scoring durch öffentliche Stellen mit nachteiligen Folgen
- Echtzeit-Fernidentifizierung biometrischer Merkmale in öffentlich zugänglichen Räumen zur
Strafverfolgung (enge Ausnahmen)
- Biometrische Kategorisierung zur Ableitung von Rasse, politischen Meinungen,
Gewerkschaftszugehörigkeit, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, Sexualleben
oder sexueller Orientierung
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen (Ausnahmen: Medizin, Sicherheit)
- Anlegen von Gesichtserkennungs-Datenbanken durch automatisiertes Auslesen aus Internet oder CCTV
- Prädiktive Polizeiarbeit allein auf Basis von Persönlichkeitsmerkmalen
Trifft zu → Klasse ist verboten. Anwendungsfall als Stopp markieren und an den
Prohibited-Practice-Ablauf des Governance-Teams übergeben.
B. Anhang III – Hochrisiko-Bereiche
- Biometrische Identifizierung und Kategorisierung
- Kritische Infrastruktur (digitale Infrastruktur, Straßenverkehr, Wasser, Gas, Heizung,
Strom)
- Allgemeine und berufliche Bildung (Zugang, Bewertung, Proctoring, Überwachung auf
unerlaubtes Verhalten)
- Beschäftigung, Arbeitnehmerverwaltung, Selbständigkeit – Einstellung, Auswahl, Beförderung,
Kündigung, Aufgabenzuweisung, Überwachung, Leistung
- Wesentliche private und öffentliche Dienste (Sozialleistungen, Kreditwürdigkeit natürlicher
Personen, Risikobewertung und -bepreisung bei Leben-/Krankenversicherung, Notfallmanagement)
- Strafverfolgung (Risikobewertung, Polygraphie, Deepfake-Erkennung, Zuverlässigkeit von
Beweisen, Profiling)
- Migration, Asyl, Grenzkontrolle (Risikobewertung, Reisedokumentenprüfung, Antragsbearbeitung)
- Justiz und demokratische Prozesse (Recherche und Auslegung, Beeinflussung von Wahlen)
Trifft zu → Klasse ist hochrisiko. Anhang-III-Bereich und Unterabschnitt notieren.
Betreiber-Pflichten gemäß Art. 26 KI-VO prüfen; bei öffentlichen Stellen oder öffentlich
finanzierten Diensten gilt Art. 27 KI-VO (FRIA – Folgenabschätzung für Grundrechte).
C. Allzweck-KI (Art. 51 KI-VO und folgende)
- Allzweck-KI: Auf großen Datenmengen trainiertes Modell, auf Allgemeinheit ausgelegt,
in der Lage, kompetent eine breite Palette verschiedener Aufgaben zu erfüllen.
- Allzweck-KI + systemisches Risiko: Kumulierter Rechenaufwand > 10^25 FLOPs oder von
der Kommission als systemisch eingestuft.
D. Begrenzte Risikoklasse. Chatbots im Kontakt mit natürlichen Personen, Deepfakes,
Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung außerhalb des Anwendungsbereichs von
Art. 5 – Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO gelten.
E. Minimale Risikoklasse. Alles andere.
Klasse schreiben. klassenbasis in einem Satz schreiben unter Angabe des Artikels oder
Anhang-Eintrags; Quelle und Prüfdatum im Durchlauf-Protokoll festhalten.
Schritt 3: Empfehlungen
Drei nächste Schritte anbieten:
- "Möchten Sie, dass ich die Pflichten für dieses System durcharbeite? Ich mache das im
Gespräch – keine Tabelle."
- "Möchten Sie
/ki-governance:ki-folgenabschaetzung starten, um eine vollständige
KI-Folgenabschätzung zu erstellen?"
- "Möchten Sie ein nächstes Prüfdatum setzen? Ich füge es dem Inventar hinzu."
Datensatzformat
systeme:
- id: sys-001
name: "Lebenslauf-Screening-Tool"
eigentuemer: "HR / Schmidt"
beschreibung: "Filtert eingehende Lebensläufe nach Stellenkriterien"
status: in_produktion # geplant | in_entwicklung | in_produktion | ausgemustert
eu_nexus: true # betrieben, angeboten oder betrifft Personen in der EU/EWR
rolle: betreiber # anbieter | betreiber | einführer | händler | bevollmächtigter | produkthersteller
rollenbasis: "Wir lizenzieren von AnbieterX und betreiben intern; Rollenbasis im Quellenlog auf Art. 3 Nr. 4 KI-VO vermerkt"
klasse: hochrisiko # verboten | hochrisiko | begrenzt | minimal | allzweck | allzweck_systemisch
klassenbasis: "Art. 6 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 4 lit. a KI-VO – Beschäftigung, Einstellungsauswahl"
pflichten_bewertet: false
pflichten_hinweis: "Als Betreiber eines Hochrisiko-Systems Art. 26 KI-VO prüfen; Anbieterunterlagen zu Art. 14 KI-VO, Eingabedatenqualität, Überwachung, Aufzeichnung, Unterrichtung von Arbeitnehmern und ggf. FRIA nach Art. 27 KI-VO anfordern."
art50_transparenz: "Offenlegungspflicht nach Art. 50 KI-VO gesondert prüfen und dokumentieren"
naechste_pruefung: "2026-08-01"
pruef_ausloeser: "bei wesentlicher Änderung oder jährlich"
erstellt: "2026-05-18"
aktualisiert: "2026-05-18"
Quellen und Zitierweise
Verbindliche Zitierweise gemäß ../references/zitierweise.md.
Leitende Normen:
- Art. 3 Nr. 3, 4, 5, 6, 7 KI-VO (VO 2024/1689) – Definitionen
[Primärquelle – EUR-Lex]
- Art. 5 KI-VO – Verbotene Praktiken
[Primärquelle – EUR-Lex]
- Art. 6 KI-VO i.V.m. Anhang III – Hochrisiko-KI-Systeme
[Primärquelle – EUR-Lex]
- Art. 14, 16, 26 KI-VO – Betreiber- und Anbieterpflichten
[Primärquelle – EUR-Lex]
- Art. 27 KI-VO – Folgenabschätzung für Grundrechte (FRIA)
[Primärquelle – EUR-Lex]
- Art. 50 KI-VO – Transparenzpflichten
[Primärquelle – EUR-Lex]
- Art. 99 KI-VO – Bußgeldrahmen
[Primärquelle – EUR-Lex]
Beispiel
/ki-governance:ki-inventar classify sys-001
Klassifizierungsdurchlauf – sys-001: Lebenslauf-Screening-Tool
Schritt 1: Rolle
Sie lizenzieren das System von VendorX und setzen es intern für HR ein. Sie bestimmen den
Verwendungszweck und tragen die operative Verantwortung → Betreiber nach Art. 3 Nr. 4
KI-VO.
Rollenbasis: "Lizenziertes System von VendorX, interner Betrieb durch HR-Team."
Schritt 2: Risikoklasse
Kein Treffer in Art. 5 (kein Verbot erkennbar).
Anhang III Nr. 4 lit. a: KI-Systeme für Einstellung, Auswahl, Beförderung → hochrisiko
Klassenbasis: "Anhang III Nr. 4 lit. a KI-VO – Einstellungsauswahl."
Empfehlungen:
- Pflichten als Betreiber eines hochriskanten Systems durcharbeiten? (Art. 26, 14 KI-VO)
- KI-Folgenabschätzung erstellen?
/ki-governance:ki-folgenabschaetzung
- Nächstes Prüfdatum: 2027-05-18 (Jahresprüfung)?
Risiken / typische Fehler
- Stille Klassifizierung. Klassifizierungsdurchlauf muss sichtbar sein; kein Auto-Klassifizieren
aus einer Systembeschreibung.
- Quellenbasis unterschlagen. Artikel, Anhangspunkt und Prüfdatum gehören in die Ausgabe;
keine bloßen Bauchklassifikationen ohne Normanker.
- Wesentliche Änderung ignorieren. Wenn ein System über die Konfiguration hinaus geändert
wird,
/ki-inventar classify erneut ausführen – Änderungen können die Rolle verschieben.
- Pflichten aus Tabelle ableiten. Bei Anfragen die Analyse im Gespräch durchführen und
an
/ki-folgenabschaetzung für alles weiterleiten, das einen formellen Nachweis benötigt.
- Art. 99 KI-VO unterschätzen. Bußgeldrahmen von bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des
weltweiten Jahresumsatzes nicht als theoretisch behandeln – im Kontext jeder Klassifizierung
erwähnen.
[Modellwissen – prüfen]
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation (Nr. 1-8)
- Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber Definitionen
- Art. 16 ff. KI-VO — Anbieterpflichten (technische Dokumentation, Konformitaetsbewertung)
- Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten (menschliche Aufsicht, Protokollierung)
- Art. 99 KI-VO — Bussgeld bis 35 Mio. EUR / 7 % weltweiter Jahresumsatz
Triage zu Beginn
- Ist das Inventar bereits vorhanden oder wird es neu angelegt?
- Welche Systeme sind bereits produktiv — und wurden diese nach KI-VO klassifiziert?
- Hat das Unternehmen EU-Nexus für jedes System (Betreiber/Anbieter in der EU)?
- Sind Hochrisiko-Systeme (Anhang III Nr. 1-8) im Inventar — welche Betreiberpflichten (Art. 26 KI-VO) greifen?
- Ist für jedes System ein Systemeigentuemer benannt?
Output-Template — KI-System-Inventar
Adressat: KI-Governance-Verantwortlicher — Tonfall: strukturiert-tabellarisch
KI-SYSTEM-INVENTAR
[UNTERNEHMEN / NAME MANDANT] — Stand: [DATUM]
| ID | System | Eigentuemer | Status | EU-Nexus | Rolle | Risikoklasse | Naechste Pruefung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| sys-001 | [SYSTEM] | [NAME] | in_produktion | ja | Betreiber | [KLASSE] | [DATUM] |
| sys-002 | [SYSTEM] | [NAME] | pilotbetrieb | nein | Anbieter | [KLASSE] | [DATUM] |
ZUSAMMENFASSUNG:
- Hochrisiko (Art. 6 i.V.m. Anhang III): [ANZAHL] Systeme
- Begrenzt riskant: [ANZAHL] Systeme
- Minimal riskant: [ANZAHL] Systeme
- Systeme zur Pruefung in 30 Tagen: [ANZAHL]
AUSSTEHENDE PFLICHTEN:
- [SYSTEM-ID]: [PFLICHT — Art. X KI-VO — Frist: DATUM]
Stand: [DATUM] — Naechste Vollpruefung: [DATUM]
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
1---2name: ki-inventar-marketing-werbung-rote-linien3description: Für /ki-inventar: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# /ki-inventar78## Arbeitsweg910- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?11- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: KI-VO Geltungsbeginn gestaffelt (02.02.2025 Verbote, 02.08.2025 GPAI, 02.08.2026 Hochrisiko Anhang III), schwerwiegender Vorfall 15 Tage, DSGVO DPIA vorab.12- Tragende Normen verifizieren: EU KI-VO 2024/1689 Art. 9, 10, 14, 22, 27, 50, ISO/IEC 42001, NIST AI RMF 1.0, OECD AI Principles, DSGVO Art. 22, 35, Produkthaftungs-RL 2024/2853 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.13- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Geschäftsleitung, KI-Officer, Datenschutzbeauftragter, Compliance, Aufsichtsrat, Marktüberwachung, externer Auditor, betroffene Personen.14- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: KI-Inventar, Risikoanalyse, FRIA (Fundamental Rights Impact Assessment), AI Governance Policy, Modellkarten, Audit-Bericht, DSGVO-DPIA, Schulungsnachweis — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1516## Zweck1718Dieses Inventar dient der strukturierten Erfassung aller KI-Systeme einer Organisation nach19Art. 6 ff. KI-VO (VO 2024/1689). Der zentrale Grundsatz: **Rolle und Risikoklasse werden20je KI-System bewertet, nicht je Unternehmen.** Eine Organisation kann Anbieter von System A,21Betreiber von System B und Einführer von System C sein. Jede Kombination löst nach der KI-VO22unterschiedliche Pflichten aus (z. B. Art. 16 ff. für Anbieter, Art. 26 für Betreiber).23Verstöße können nach Art. 99 KI-VO mit Bußgeldern bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten24Jahresumsatzes geahndet werden. Das Inventar dient als Basis für alle nachgelagerten Pflichten;25die eigentliche Obligationenanalyse erfolgt im Gespräch, nicht aus einer fest codierten Tabelle.2627## Eingaben2829- Konfiguration aus `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/ki-governance/CLAUDE.md`30- Bestehendes Inventar unter `ki-systeme.yaml` (gleicher Konfigurationspfad)31- Systembeschreibung des Nutzers oder vorhandene Unterlagen (technische Dokumentation, Verträge)3233## Ablauf34351. **Konfiguration lesen.** Prüfen, ob das Praxisprofil vorhanden und befüllt ist. Fehlen36 `[PLATZHALTER]`-Marker, Nutzer an `/ki-governance:kaltstart-interview` verweisen.37382. **Inventar lesen.** Liegt unter `ki-systeme.yaml`. Existiert die Datei nicht, bei erstem39 `add`-Befehl mit leerem `systeme:`-Block anlegen.40413. **Befehl ausführen:**42 - Kein Argument oder `list` → Inventartabelle anzeigen (siehe **Listenformat**)43 - `add` → **Aufnahmefluss** starten44 - `edit <id>` → aktuellen Datensatz zeigen, Änderungsfrage stellen, ein Feld ändern,45 bestätigen, schreiben46 - `classify <id>` → **Klassifizierungsdurchlauf** für bestehenden Datensatz starten,47 `rolle`, `klasse`, `rollenbasis` und `klassenbasis` aktualisieren48 - `show <id>` → vollständigen Datensatz anzeigen49504. **Nach `list` Dashboard anbieten:**51 "Dashboard gewünscht? Filterbar nach Status / Klasse / EU-Nexus / Eigentümer. Auf Wunsch."52535. **Jede Aktion mit Anschlusshinweis abschließen:**54 > Erfasst. Wenn Sie die Pflichten für dieses System durcharbeiten möchten, fragen Sie55 > einfach – ich führe die Analyse im Gespräch durch und markiere, wo die Artikel-Zuordnung56 > Ihre Verifizierung erfordert. Pflichten werden nicht aus einer Tabelle abgeleitet, weil57 > die Zuordnung komplex und die KI-VO noch in der Einführungsphase (bis 2027) ist.5859## Listenformat6061Kompakte Tabelle:6263| ID | Name | Eigentümer | Status | EU-Nexus | Rolle | Klasse | Nächste Prüfung |64|----|------|-----------|--------|----------|-------|--------|-----------------|65| sys-001 | Lebenslauf-Screening | HR / Schmidt | in_produktion | ja | Betreiber | hochrisiko | 2026-08-01 |66| sys-002 | E-Mail-Drafting-Assistent | IT / Meier | in_produktion | nein | Betreiber | begrenzt | 2026-12-01 |6768Unter der Tabelle: Zählung nach Klasse und: "N Systeme zur Prüfung innerhalb von 30 Tagen."69Außerdem: Bußgeldrahmen kurz einblenden: Art. 99 Abs. 3 KI-VO – bis 35 Mio. EUR oder 7 %70des weltweiten Jahresumsatzes bei schwerwiegenden Verstößen; den Pinpoint im Quellenlog auf EUR-Lex vermerken.7172## Aufnahmefluss (Interview)7374Felder einzeln abfragen (oder Einfügen akzeptieren). Pflichtfelder: `name`, `eigentümer`,75`beschreibung`, `status`, `eu_nexus`. Rest kann zurückgestellt werden – explizit darauf76hinweisen: "Sie können die Klassifizierung mit `/ki-governance:ki-inventar classify <id>`77nachholen."78791. **Name.** Kurzbezeichnung des Systems.802. **Eigentümer.** Person oder Team, das täglich für das System verantwortlich ist.813. **Beschreibung.** Ein bis zwei Sätze: Was tut es, und mit welchen Daten?824. **Status.** `geplant | in_entwicklung | in_produktion | ausgemustert`835. **EU-Nexus.** Wird das System in der EU/EWR betrieben, EU/EWR-Nutzern angeboten oder84 erzeugt es Ausgaben, die Personen in der EU/EWR betreffen? Wenn ja, gilt die KI-VO.85 Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO beachten (z. B. Offenlegung bei Chatbots,86 Deepfake-Kennzeichnung).876. **Klassifizierung jetzt?** Anbieten, den Durchlauf sofort zu starten oder zurückzustellen.8889ID vergeben: `sys-NNN` (nächste aufsteigende Nummer in der Datei).9091## Klassifizierungsdurchlauf9293Der Durchlauf ergibt `rolle`, `rollenbasis`, `klasse`, `klassenbasis`. Beide Begründungen94brauchen eine sichtbare Quellenbasis mit Artikel, Anhangspunkt und Datum der Prüfung, weil95die Artikel-Zuordnung komplex ist und die KI-VO noch in der Einführungsphase ist. Der Anwalt96trägt die Verantwortung für die finale Verifizierung.9798### Schritt 1: Rolle99100> **Wer macht was mit diesem System?**101102Optionen mit unterscheidendem Merkmal:103104- **Anbieter (Art. 3 Nr. 3 KI-VO)** – Sie entwickeln das KI-System (oder lassen es entwickeln)105 und bringen es unter eigenem Namen oder Warenzeichen auf den EU-Markt oder in Betrieb.106- **Betreiber (Art. 3 Nr. 4 KI-VO)** – Sie nutzen das KI-System in eigener Verantwortung,107 nicht zu rein persönlichen nicht-beruflichen Zwecken. (Häufigster Fall innerhalb von108 Unternehmen.) Betreiberpflichten: Art. 26 KI-VO.109- **Einführer (Art. 3 Nr. 6 KI-VO)** – Sie bringen ein KI-System aus einem Nicht-EU-Anbieter110 in die EU/EWR.111- **Händler (Art. 3 Nr. 7 KI-VO)** – Sie machen ein KI-System auf dem EU-Markt verfügbar,112 ohne Anbieter oder Einführer zu sein.113- **Bevollmächtigter (Art. 3 Nr. 5 KI-VO)** – Sie handeln im Auftrag eines Nicht-EU-Anbieters114 und sind in der EU/EWR ansässig.115- **Produkthersteller (Art. 3 Nr. 15 KI-VO)** – Sie integrieren ein KI-System in ein Produkt116 unter eigenem Namen/Warenzeichen. Werden wie ein Anbieter behandelt.117118**Doppelrollen-Flag.** Wenn der Nutzer ein Anbieter-System wesentlich ändert (Fine-Tuning auf119eigenen Daten, Änderung des vorgesehenen Verwendungszwecks, Rebranding), kann er zum120**Anbieter** des geänderten Systems werden – auch wenn er als Betreiber begann. Hinweis121geben, wann immer eine Änderung über die Konfiguration hinausgeht. `[gegen aktuellen122KI-VO-Text prüfen – Art. 25 KI-VO, Anbieterpflichten und wesentliche Änderung]`123124Rolle schreiben. `rollenbasis` in einem Satz schreiben.125126### Schritt 2: Risikoklasse127128> **Was tut das System, und fällt der Anwendungsfall in eine regulierte Kategorie?**129130In dieser Reihenfolge prüfen:131132**A. Art. 5 KI-VO – Verbotene Praktiken**133134Zusammenfassungen, kein endgültiger Text:135- Unterschwellige oder täuschende Techniken, die das Verhalten wesentlich verzerren136- Ausnutzung von Schwachstellen (Alter, Behinderung, sozioökonomische Lage) zur wesentlichen137 Verhaltensbeeinflussung138- Social Scoring durch öffentliche Stellen mit nachteiligen Folgen139- Echtzeit-Fernidentifizierung biometrischer Merkmale in öffentlich zugänglichen Räumen zur140 Strafverfolgung (enge Ausnahmen)141- Biometrische Kategorisierung zur Ableitung von Rasse, politischen Meinungen,142 Gewerkschaftszugehörigkeit, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, Sexualleben143 oder sexueller Orientierung144- Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen (Ausnahmen: Medizin, Sicherheit)145- Anlegen von Gesichtserkennungs-Datenbanken durch automatisiertes Auslesen aus Internet oder CCTV146- Prädiktive Polizeiarbeit allein auf Basis von Persönlichkeitsmerkmalen147148Trifft zu → Klasse ist `verboten`. Anwendungsfall als Stopp markieren und an den149Prohibited-Practice-Ablauf des Governance-Teams übergeben.150151**B. Anhang III – Hochrisiko-Bereiche**1521531. Biometrische Identifizierung und Kategorisierung1542. Kritische Infrastruktur (digitale Infrastruktur, Straßenverkehr, Wasser, Gas, Heizung,155 Strom)1563. Allgemeine und berufliche Bildung (Zugang, Bewertung, Proctoring, Überwachung auf157 unerlaubtes Verhalten)1584. Beschäftigung, Arbeitnehmerverwaltung, Selbständigkeit – Einstellung, Auswahl, Beförderung,159 Kündigung, Aufgabenzuweisung, Überwachung, Leistung1605. Wesentliche private und öffentliche Dienste (Sozialleistungen, Kreditwürdigkeit natürlicher161 Personen, Risikobewertung und -bepreisung bei Leben-/Krankenversicherung, Notfallmanagement)1626. Strafverfolgung (Risikobewertung, Polygraphie, Deepfake-Erkennung, Zuverlässigkeit von163 Beweisen, Profiling)1647. Migration, Asyl, Grenzkontrolle (Risikobewertung, Reisedokumentenprüfung, Antragsbearbeitung)1658. Justiz und demokratische Prozesse (Recherche und Auslegung, Beeinflussung von Wahlen)166167Trifft zu → Klasse ist `hochrisiko`. Anhang-III-Bereich und Unterabschnitt notieren.168Betreiber-Pflichten gemäß Art. 26 KI-VO prüfen; bei öffentlichen Stellen oder öffentlich169finanzierten Diensten gilt Art. 27 KI-VO (FRIA – Folgenabschätzung für Grundrechte).170171**C. Allzweck-KI (Art. 51 KI-VO und folgende)**172173- **Allzweck-KI:** Auf großen Datenmengen trainiertes Modell, auf Allgemeinheit ausgelegt,174 in der Lage, kompetent eine breite Palette verschiedener Aufgaben zu erfüllen.175- **Allzweck-KI + systemisches Risiko:** Kumulierter Rechenaufwand > 10^25 FLOPs oder von176 der Kommission als systemisch eingestuft.177178**D. Begrenzte Risikoklasse.** Chatbots im Kontakt mit natürlichen Personen, Deepfakes,179Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung außerhalb des Anwendungsbereichs von180Art. 5 – Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO gelten.181182**E. Minimale Risikoklasse.** Alles andere.183184Klasse schreiben. `klassenbasis` in einem Satz schreiben unter Angabe des Artikels oder185Anhang-Eintrags; Quelle und Prüfdatum im Durchlauf-Protokoll festhalten.186187### Schritt 3: Empfehlungen188189Drei nächste Schritte anbieten:1901. "Möchten Sie, dass ich die Pflichten für dieses System durcharbeite? Ich mache das im191 Gespräch – keine Tabelle."1922. "Möchten Sie `/ki-governance:ki-folgenabschaetzung` starten, um eine vollständige193 KI-Folgenabschätzung zu erstellen?"1943. "Möchten Sie ein nächstes Prüfdatum setzen? Ich füge es dem Inventar hinzu."195196## Datensatzformat197198```yaml199systeme:200 - id: sys-001201 name: "Lebenslauf-Screening-Tool"202 eigentuemer: "HR / Schmidt"203 beschreibung: "Filtert eingehende Lebensläufe nach Stellenkriterien"204 status: in_produktion # geplant | in_entwicklung | in_produktion | ausgemustert205 eu_nexus: true # betrieben, angeboten oder betrifft Personen in der EU/EWR206 rolle: betreiber # anbieter | betreiber | einführer | händler | bevollmächtigter | produkthersteller207 rollenbasis: "Wir lizenzieren von AnbieterX und betreiben intern; Rollenbasis im Quellenlog auf Art. 3 Nr. 4 KI-VO vermerkt"208 klasse: hochrisiko # verboten | hochrisiko | begrenzt | minimal | allzweck | allzweck_systemisch209 klassenbasis: "Art. 6 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 4 lit. a KI-VO – Beschäftigung, Einstellungsauswahl"210 pflichten_bewertet: false211 pflichten_hinweis: "Als Betreiber eines Hochrisiko-Systems Art. 26 KI-VO prüfen; Anbieterunterlagen zu Art. 14 KI-VO, Eingabedatenqualität, Überwachung, Aufzeichnung, Unterrichtung von Arbeitnehmern und ggf. FRIA nach Art. 27 KI-VO anfordern."212 art50_transparenz: "Offenlegungspflicht nach Art. 50 KI-VO gesondert prüfen und dokumentieren"213 naechste_pruefung: "2026-08-01"214 pruef_ausloeser: "bei wesentlicher Änderung oder jährlich"215 erstellt: "2026-05-18"216 aktualisiert: "2026-05-18"217```218219## Quellen und Zitierweise220221Verbindliche Zitierweise gemäß `../references/zitierweise.md`.222223**Leitende Normen:**224- Art. 3 Nr. 3, 4, 5, 6, 7 KI-VO (VO 2024/1689) – Definitionen `[Primärquelle – EUR-Lex]`225- Art. 5 KI-VO – Verbotene Praktiken `[Primärquelle – EUR-Lex]`226- Art. 6 KI-VO i.V.m. Anhang III – Hochrisiko-KI-Systeme `[Primärquelle – EUR-Lex]`227- Art. 14, 16, 26 KI-VO – Betreiber- und Anbieterpflichten `[Primärquelle – EUR-Lex]`228- Art. 27 KI-VO – Folgenabschätzung für Grundrechte (FRIA) `[Primärquelle – EUR-Lex]`229- Art. 50 KI-VO – Transparenzpflichten `[Primärquelle – EUR-Lex]`230- Art. 99 KI-VO – Bußgeldrahmen `[Primärquelle – EUR-Lex]`231232## Beispiel233234```235/ki-governance:ki-inventar classify sys-001236```237238> **Klassifizierungsdurchlauf – sys-001: Lebenslauf-Screening-Tool**239>240> **Schritt 1: Rolle**241> Sie lizenzieren das System von VendorX und setzen es intern für HR ein. Sie bestimmen den242> Verwendungszweck und tragen die operative Verantwortung → **Betreiber** nach Art. 3 Nr. 4243> KI-VO.244> Rollenbasis: "Lizenziertes System von VendorX, interner Betrieb durch HR-Team."245>246> **Schritt 2: Risikoklasse**247> Kein Treffer in Art. 5 (kein Verbot erkennbar).248> Anhang III Nr. 4 lit. a: KI-Systeme für Einstellung, Auswahl, Beförderung → **hochrisiko**249> Klassenbasis: "Anhang III Nr. 4 lit. a KI-VO – Einstellungsauswahl."250>251> **Empfehlungen:**252> 1. Pflichten als Betreiber eines hochriskanten Systems durcharbeiten? (Art. 26, 14 KI-VO)253> 2. KI-Folgenabschätzung erstellen? `/ki-governance:ki-folgenabschaetzung`254> 3. Nächstes Prüfdatum: 2027-05-18 (Jahresprüfung)?255256## Risiken / typische Fehler257258- **Stille Klassifizierung.** Klassifizierungsdurchlauf muss sichtbar sein; kein Auto-Klassifizieren259 aus einer Systembeschreibung.260- **Quellenbasis unterschlagen.** Artikel, Anhangspunkt und Prüfdatum gehören in die Ausgabe;261 keine bloßen Bauchklassifikationen ohne Normanker.262- **Wesentliche Änderung ignorieren.** Wenn ein System über die Konfiguration hinaus geändert263 wird, `/ki-inventar classify` erneut ausführen – Änderungen können die Rolle verschieben.264- **Pflichten aus Tabelle ableiten.** Bei Anfragen die Analyse im Gespräch durchführen und265 an `/ki-folgenabschaetzung` für alles weiterleiten, das einen formellen Nachweis benötigt.266- **Art. 99 KI-VO unterschätzen.** Bußgeldrahmen von bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des267 weltweiten Jahresumsatzes nicht als theoretisch behandeln – im Kontext jeder Klassifizierung268 erwähnen. `[Modellwissen – prüfen]`269270## Zentrale Normen (Paragrafenkette)271- Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation (Nr. 1-8)272- Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber Definitionen273- Art. 16 ff. KI-VO — Anbieterpflichten (technische Dokumentation, Konformitaetsbewertung)274- Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten (menschliche Aufsicht, Protokollierung)275- Art. 99 KI-VO — Bussgeld bis 35 Mio. EUR / 7 % weltweiter Jahresumsatz276277## Triage zu Beginn2781. Ist das Inventar bereits vorhanden oder wird es neu angelegt?2792. Welche Systeme sind bereits produktiv — und wurden diese nach KI-VO klassifiziert?2803. Hat das Unternehmen EU-Nexus für jedes System (Betreiber/Anbieter in der EU)?2814. Sind Hochrisiko-Systeme (Anhang III Nr. 1-8) im Inventar — welche Betreiberpflichten (Art. 26 KI-VO) greifen?2825. Ist für jedes System ein Systemeigentuemer benannt?283284## Output-Template — KI-System-Inventar285**Adressat:** KI-Governance-Verantwortlicher — Tonfall: strukturiert-tabellarisch286```287KI-SYSTEM-INVENTAR288[UNTERNEHMEN / NAME MANDANT] — Stand: [DATUM]289290| ID | System | Eigentuemer | Status | EU-Nexus | Rolle | Risikoklasse | Naechste Pruefung |291|---|---|---|---|---|---|---|---|292| sys-001 | [SYSTEM] | [NAME] | in_produktion | ja | Betreiber | [KLASSE] | [DATUM] |293| sys-002 | [SYSTEM] | [NAME] | pilotbetrieb | nein | Anbieter | [KLASSE] | [DATUM] |294295ZUSAMMENFASSUNG:296- Hochrisiko (Art. 6 i.V.m. Anhang III): [ANZAHL] Systeme297- Begrenzt riskant: [ANZAHL] Systeme298- Minimal riskant: [ANZAHL] Systeme299- Systeme zur Pruefung in 30 Tagen: [ANZAHL]300301AUSSTEHENDE PFLICHTEN:302- [SYSTEM-ID]: [PFLICHT — Art. X KI-VO — Frist: DATUM]303304Stand: [DATUM] — Naechste Vollpruefung: [DATUM]305```306307<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->308> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.309>310> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.311>312> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.313<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->314315> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.