Kindergeld Familienkasse Einspruch
Fachlicher Anker
- Normen: § 7, § 7a, §§ 20.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Rechtsweg-Warnung
Kindergeld nach EStG wird über die Familienkasse im Einspruchsverfahren nach der AO angegriffen; der gerichtliche Weg führt regelmäßig zum Finanzgericht, nicht zum Sozialgericht. BKGG-Sonderfälle können sozialrechtlich wirken, müssen aber sauber getrennt werden. Deshalb zuerst Anspruchsgrundlage (EStG oder BKGG) und Rechtsbehelfsbelehrung lesen.
Anspruchsgrundlagen
- Kindergeld nach EStG (§§ 62 ff.) — Steuerprivileg.
- Kindergeld nach BKGG (Bundeskindergeldgesetz) — Sozialleistung für Ausländer / EU-Buerger.
Familienkasse
- Bundesagentur für Arbeit Familienkasse (Standard).
- Familienkasse des Arbeitgebers (öffentlicher Dienst Bundeswehr).
Anspruch für Kinder
- Bis 18 Jahre.
- Bis 25 Jahre bei Ausbildung Studium oder Berufsausbildung.
- Ohne Altersgrenze bei dauerhafter Behinderung vor 25.
Auslandskinder
- EU/EWR-Kinder gleichgestellt.
- Drittstaatskinder nur mit Aufenthaltsrecht.
Einspruch
- Form: schriftlich (E-Mail nicht ausreichend ohne qualifizierte elektronische Signatur).
- Frist: 1 Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO).
- Adressat: Familienkasse, die den Bescheid erlassen hat.
Prüfraster
- Bescheid bezeichnen.
- Kindergeld-Anspruch belegen.
- Frist gewahrt?
- Schriftlich eingereicht?
- Bei Streit zum Finanzgericht (kein Sozialgericht!).