Kindernachzug nach Paragraf 32 AufenthG prüfen
1. Einsatz und Ziel
Bestimme zuerst den Aufenthaltstitel des Elternteils und die Sorgekonstellation. Für Kinder subsidiär Schutzberechtigter verweist das Gesetz auf Paragraf 36a AufenthG; die allgemeine Anspruchslogik des Paragrafen 32 darf nicht unbesehen übertragen werden.
2. Normenanker
- Paragraf 32 AufenthG: Kindernachzug, Altersstufen, Sorge und Härtefall.
- Paragraf 29 AufenthG: allgemeine Voraussetzungen des Familiennachzugs.
- Paragraf 36a AufenthG: Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten.
- Paragraf 5 AufenthG und Paragraf 6 AufenthG: allgemeine Erteilungsvoraussetzungen und Visum.
- Artikel 6 GG, Artikel 8 EMRK und Artikel 24 GRCh: Kindeswohl und Familienleben in der Verhältnismäßigkeitsprüfung.
3. Prüfprogramm
- Geburtsdatum, Familienstand, Elternschaft und Urkundenlage feststellen.
- Referenzperson, Aufenthaltstitel und Zeitpunkt seiner Erteilung prüfen.
- alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht, Zustimmung des anderen Elternteils oder gerichtliche Entscheidung belegen.
- Bei Vollendung des 16. Lebensjahrs die besondere Integrationsregel und deren gesetzliche Ausnahmen prüfen.
- Lebensunterhalt, Wohnraum und Ausnahmen statusbezogen prüfen.
- Bei subsidiärem Schutz humanitäre Gründe, Kontingentverfahren, Kindeswohl und Ausschlussgründe nach Paragraf 36a AufenthG bearbeiten.
- Urkundenprüfung, Übersetzung, Termin, Vorabzustimmung und Untätigkeitsoption chronologisch planen.
4. Arbeitsergebnis
Liefere Anspruchsmatrix, Dokumentenliste, Visumantragsschreiben und bei Verzögerung einen begründeten Eil- oder Klageentwurf.