Klausel Lizenzumfang — Territorium, Zeit, Feld
Drei Dimensionen
| Dimension | Beispiel |
|---|---|
| Territorial | Deutschland · EU · weltweit · "alle Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme von …" |
| Zeitlich | 5 Jahre · bis zum Ablauf des Schutzrechts · auf unbestimmte Zeit mit Kuendigungsrecht |
| Anwendungsfeld (Field of Use) | "ausschließlich für die Herstellung von Medizinprodukten der Klasse IIa" |
Zweckuebertragungstheorie Paragraf 31 V UrhG
Bei Urheberrechtslizenzen gilt: Im Zweifel nur die Rechte, die für den Vertragszweck erforderlich sind. → Vertrag muss konkret aufzaehlen, sonst eng auszulegen.
Klausel-Baustein
Paragraf 3 Lizenzumfang.
(1) Raeumlich umfasst die Lizenz das Territorium [Mitgliedstaaten der Europaeischen Union / weltweit / xxx]. Ausserhalb dieses Territoriums ist die Nutzung des Lizenzgegenstands durch den Lizenznehmer nicht gestattet.
(2) Zeitlich wird die Lizenz für eine feste Laufzeit von [N] Jahren ab dem Datum des Wirksamwerdens dieses Vertrages eingeraeumt. Sie verlaengert sich um jeweils [M] Jahre, sofern keine Partei mit einer Frist von [F] Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich kuendigt.
(3) Sachlich (Anwendungsfeld) ist die Lizenz beschraenkt auf die in Anlage B definierten Anwendungsfelder ("Field of Use"). Eine darueber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.
Field-of-Use-Definition (Anlage B)
ANLAGE B — ANWENDUNGSFELDER
B.1 Zulaessige Felder:
- [Feld 1, z. B. "Medizinprodukte Klasse IIa nach MDR"]
- [Feld 2, z. B. "B2B-Vertrieb in EWR"]
B.2 Ausgeschlossene Felder:
- [Feld X, z. B. "Konsumentenmarkt"]
- [Feld Y, z. B. "USA, Kanada"]
Kartellrechtliche Schranke
Bei territorialen Beschraenkungen prüfen: TT-GVO Art. 4 Abs. 1 enthaelt Kernbeschraenkungen ("hardcore restrictions"), die die Freistellung entfallen lassen. Insbesondere passive Verkaeufe dürfen nicht generell ausgeschlossen werden.
Anschluss
- Kartellrecht:
kartellrecht-tt-gvo-eu-316-2014 - Exklusivitaet:
klausel-exklusivitaet-sole-non-exclusive