Klauselentscheidungen
Arbeitsbereich
Wahlklauseln und Klauselalternativen im Vertrag entscheiden: Anwendungsfall Vertrag enthält optionale Klauseln wie Umsatzsteueroption Indexierung Konkurrenzschutz Rückbau oder Betriebspflicht die aktiv angekreuzt oder formuliert werden müssen. §§ 307-309 BGB AGB-Kontrolle, § 557b BGB Indexmiete, § 9 UStG USt-Option. Prüfraster B2B vs. B2C Kontrollintensität, AGB vs. Individualklausel, branchenspezifische Pflichtklauseln, Haftungsbeschränkungs-Grenzen. Output Klauselentscheidungs-Protokoll mit Optionsauswahl und Begründung. Abgrenzung zu Feldinventar und zu Plausibilitätscheck. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Vertragsspezifisch; § 195 BGB Regelverjährung 3 Jahre, § 14 BGB-InfoV Widerrufsfrist 14 Tage, EuGH-Vorgaben zu Klausel-Transparenz.
- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 133, 157, 305-310 (AGB-Kontrolle), 311b, 311c, 433, 488, 535, 631, 651a, 765, NachwG, FormularG, AGG (Diskriminierungsverbot) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Vertragspartner, Rechtsabteilung, Notar bei Formerfordernis, Datenschutzbeauftragter.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Mustervertrag, Termsheet, Klauselkatalog, Altvertrag, Vertragsentwurf mit Track Changes, AGB-Prüfraster — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Triage zu Beginn
- Handelt es sich um B2B oder B2C — die Kontrollintensität nach § 307 ff. BGB ist unterschiedlich?
- Welche Klauseln sind verhandelbar (individualvertraglich) und welche sind AGB des Verwenders?
- Gibt es branchenspezifische Pflichtklauseln (z.B. Indexklausel § 557b BGB bei Wohnraummiete)?
- Sind Vertragsstrafen, Haftungsbeschränkungen oder Schiedsklauseln vorgesehen?
Zentrale Normen
- § 307 BGB — Inhaltskontrolle Generalklausel (unangemessene Benachteiligung)
- § 308 BGB — Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
- § 309 BGB — Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Liste)
- § 310 Abs. 1 BGB — B2B: eingeschränkte Inhaltskontrolle
- § 1031 ZPO — Schiedsvereinbarung (Formerfordernis)
Startet bei
- hochgeladener Word-Vorlage oder altem Vertrag
- Term Sheet, E-Mail, Tabelle oder Freitext mit Eckdaten
- Wunsch nach neuem Vertragsentwurf
- Wunsch nach Redline oder Track Changes
Workflow
- Jede Wahlklausel als Entscheidung mit kurzer Konsequenz formulieren.
- Standardeinstellung, Term-Sheet-Wunsch und rechtliches Risiko nebeneinander stellen.
- Bei fehlender Entscheidung eine neutrale Platzhalterklausel mit Warnhinweis verwenden.
- Entscheidungen im Ausfüllprotokoll dokumentieren.
Ausgabe
- Vertragsdatenmatrix
- Rückfragenliste
- Ausfüllprotokoll
- Entwurfs- oder Prüfvermerk
- klare Stopper vor Track Changes, falls noch keine ausdrückliche Bestätigung vorliegt
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Leitplanken
- Originaldateien werden nie überschrieben.
- Track Changes, Redline oder Vergleichsfassung nur nach ausdrücklicher Rückfrage und Bestätigung.
- Offene Werte bleiben sichtbar; sie werden nicht erfunden.
- Juristische Wahlentscheidungen werden erklärt und protokolliert.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.