Klausurschema Verhältnismäßigkeit — kompakt
Zweck dieses Skills
Studenten, Referendare und Examenskandidaten brauchen ein wiedererkennbares Schema. Dieser Skill liefert Aufbau, Standardformulierungen und die haeufigsten Punktverluste — kompakt, ohne Lehrbuchballast.
Standard-Aufbau Grundrechtsverletzung
A. Eingangsformel
"Die Massnahme X koennte das Grundrecht aus Art Y GG des Z verletzen."
B. Schutzbereich
I. Persoenlicher Schutzbereich
1. Grundrechtsfaehigkeit (jedermann / Deutsche / juristische Personen?)
2. Grundrechtsmuendigkeit (bei Minderjaehrigen)
II. Sachlicher Schutzbereich
1. Wortlaut
2. Sinn und Zweck
3. Systematik (Verhaeltnis zu spezielleren Rechten)
4. ggf. Subsumtion des konkreten Verhaltens
C. Eingriff
I. Klassischer Eingriffsbegriff (final, rechtsfoermig, unmittelbar, mit
Befehl und Zwang)
II. Moderner Eingriffsbegriff (jede Beeintraechtigung der grundrechtlich
geschuetzten Sphaere, BVerfG seit 1990er)
D. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
I. Schranke
1. Einfacher / qualifizierter Gesetzesvorbehalt
2. Vorbehaltloses Grundrecht -> verfassungsimmanente Schranken
II. Schranken-Schranken (= Verhaeltnismaessigkeit)
1. Verfassungsmaessigkeit des Gesetzes
a) Kompetenz, Verfahren, Form
b) Zitiergebot (Art 19 I 2 GG)
c) Bestimmtheitsgebot
d) Wesensgehalt (Art 19 II GG)
2. Verfassungsmaessigkeit der Massnahme im Einzelfall
a) Legitimer Zweck
b) Geeignetheit
c) Erforderlichkeit
d) Angemessenheit
3. ggf. besondere Schranken-Schranken (z. B. Wechselwirkungslehre
bei Art 5 GG)
E. Ergebnis
"Da [Stufe] nicht durchgreift, ist die Massnahme verfassungswidrig."
ODER
"Da alle Stufen halten, ist die Massnahme verfassungsgemaess."
Pro Stufe — Standardformulierungen
Legitimer Zweck
"Mit der Maßnahme verfolgt der Gesetzgeber den Zweck, [Zweck]. Dieser Zweck ist verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen und damit legitim."
Bei qualifiziertem Gesetzesvorbehalt: prüfen, ob der Zweck in der Schrankenklausel genannt ist (z. B. Art 11 II GG zaehlt genau auf).
Geeignetheit
"Die Maßnahme ist geeignet, wenn sie den verfolgten Zweck zu foerdern vermag. Erforderlich ist nicht volle Zweckerreichung; ausreichend ist Foerderung."
Prüfraster: Tatsachenebene (foerdert empirisch?) — Prognosenebene (Einschaetzungsspielraum bei Unsicherheit).
Erforderlichkeit
"Die Maßnahme ist erforderlich, wenn kein milderes gleich effektives Mittel zur Verfuegung steht. Milder ist das Mittel, das die Grundrechte des Betroffenen weniger beeintraechtigt; gleich effektiv ist das Mittel, das den Zweck ebenso sicher erreicht."
Prüfraster: (1) Mildere Alternative benennen — (2) Effektivitaetsgleichwertigkeit zeigen — (3) Mehrkostenproblem (wenn Alternativ-Mittel teurer, ist Erforderlichkeit nicht automatisch verletzt; aber wirtschaftliche Belange treten zurueck vor Grundrechten).
Angemessenheit
"Die Maßnahme ist angemessen, wenn die Schwere des Eingriffs nicht ausser Verhältnis zum Gewicht des Zwecks steht. Hier ist eine Abwaegung vorzunehmen."
Prüfraster nach Alexy (siehe abwaegungsgesetz-und-gewichtsformel-alexy):
- Eingriffsintensitaet (leicht/mittel/schwer)
- Zweckgewicht (leicht/mittel/schwer)
- Wahrscheinlichkeit der Zweckerreichung
- Ergebnis (Quotient > 1 = haelt; < 1 = scheitert)
Top-7 Punktverluste in der Klausur
- Schranke vergessen. Vor Stufe 1 muss immer die Schranke benannt sein. Bei vorbehaltlosen Grundrechten ist die Suche nach der verfassungsimmanenten Schranke selbst Punkte wert.
- Zitiergebot uebersehen. Art 19 I 2 GG ist eine eigenstaendige Prüfstufe — meist im Rahmen der Verfassungsmaessigkeit des Gesetzes. Wer es ueberspringt, verliert Punkte.
- Wesensgehalt im Angemessenheits-Teil. Falsch. Wesensgehalt ist absolute Grenze und gehoert vor die Vier-Stufen-Prüfung (oder als eigener Prüfpunkt).
- Geeignetheit zu schnell verworfen. Die Eingangshuerde ist niedrig. Wer eine Maßnahme als ungeeignet abtut, ohne empirische Daten zu nennen, verliert Punkte.
- Erforderlichkeit ohne Alternative. Die Aussage „erforderlich" ohne Benennung einer milderen Alternative ist substanzlos.
- Angemessenheit als blosses Schlagwort. „Insgesamt angemessen" ist nicht subsumiert. Die Klausur verlangt mindestens drei Argumente pro Seite.
- Rechtsvergleich falsch eingesetzt. EuGH, EGMR, Suedafrika sind Argumentationsmaterial — kein Ersatz für deutsches Grundgesetz. Wer einen Oakes-Test statt einer Stufen-Prüfung schreibt, verliert massiv.
Aufbau-Variante: Mehrere Grundrechte
Wenn mehrere Grundrechte betroffen sind, drei moegliche Aufbauten:
| Aufbau | Wann sinnvoll |
|---|---|
| Prüfe nacheinander, am wichtigsten zuerst | wenn ein Grundrecht klar dominiert (z. B. Berufsfreiheit über allgemeine Handlungsfreiheit) |
| Vorrang spezieller Grundrechte | wenn ein spezielles Grundrecht (Art 12) einen allgemeinen Schutz (Art 2 I) verdraengt |
| Gemeinsame Prüfung mit praktischer Konkordanz | wenn zwei Grundrechte gegeneinander stehen (Kunst vs. Persoenlichkeit) — siehe praktische-konkordanz |
Fallgruppen-Schnelltabelle
| Klausur-Typ | Prüfungsfokus | Vertiefung |
|---|---|---|
| Verwaltungsakt im Polizeirecht | Vorfrage Kreuzberg + Vier-Stufen | polizeirecht-eingriff-pruefen |
| Berufsausuebungsregelung | Drei-Stufen-Lehre nach BVerfGE 7, 377 | apotheken-urteil-bverfge-7-377 |
| Versammlungsverbot | Erforderlichkeit (Auflage statt Verbot) + Brokdorf-Linie | versammlungsfreiheit-brokdorf-auflagen-verbot |
| Eilrechtsschutz | Doppelte Hypothese / Folgenabwaegung Paragraf 32 BVerfGG | eilrechtsschutz-folgenabwaegung-paragraf-32-bverfgg |
| Schutzpflicht / Untermass | Klimaschutz-Logik | untermassverbot-schutzpflicht-dimension, klimaschutz-bverfge-157-30 |
| Datenschutz | Verfahrenssicherungen in Stufe 3 | online-durchsuchung-bverfge-120-274, volkszaehlung-bverfge-65-1 |
Hausarbeit — was zusaetzlich erwartet wird
- Rechtsvergleich ist Pflichtteil. Ein Absatz mit EuGH (Art 52 I GRCh) oder EGMR (necessary in a democratic society) zeigt wissenschaftliche Reife.
- Theorie-Verankerung (Alexy, Habermas, Barak) gibt Punkte.
- Streitstellen müssen aufgegriffen werden — siehe
streitstellen-katalog-zwanzig-typische.
Anschluss
- Schnelltest in 5 Minuten:
schnellpruefung-fuenfminuten-express - Theorie der Prüfung:
theorie-alexy-prinzipientheorie - Streitstellen:
streitstellen-katalog-zwanzig-typische - Konkrete Faelle:
subsumtionshelfer-faelle-pattern - Vollstaendige Methodik:
vierstufige-schranken-schranke