Klimaschutz BVerfGE 157 30
Sachverhalt
Bundes-Klimaschutzgesetz 2019 sah pauschales Reduktionsziel bis 2030 vor (55 Prozent), ohne detaillierte Vorgaben für Zeit nach 2030. Klimaaktivistinnen ruegten unzureichende intergenerationelle Freiheitssicherung.
Entscheidung
Senat 1 BVerfG, Beschluss 24.03.2021, 1 BvR 2656/18 ua, BVerfGE 157, 30 (Klimaschutz-Beschluss). Bundes-Klimaschutzgesetz teilweise verfassungswidrig hinsichtlich Vorgaben für Zeitraum ab 2031.
Intertemporale Freiheitssicherung
Der Gesetzgeber muss kuenftige Freiheit sichern: Wenn er heute keine hinreichenden Reduktionsmassnahmen festlegt, drohen morgen drastische Eingriffe in die Freiheit der Folgegenerationen, weil das verbleibende CO2-Budget bis dahin erschoepft ist.
Schutzpflichtdimension Art 20a GG und Art 2 II GG
Art 20a GG enthaelt einen objektiv-rechtlichen Schutzauftrag für die natuerlichen Lebensgrundlagen und Tiere. Verbunden mit den Grundrechten auf Leben Gesundheit (Art 2 II GG) und allgemeine Handlungsfreiheit (Art 2 I GG) ergibt sich eine Schutzpflicht des Gesetzgebers.
Bedeutung für Verhältnismäßigkeit
- Untermassverbot: Bei Schutzpflichten ist das Gegenstueck zur Verhältnismäßigkeit das Untermassverbot. Der Schutz darf nicht evident unzureichend sein.
- Pfadabhaengigkeit: Heutige Untaetigkeit erzwingt morgen schwere Eingriffe. Verhältnismäßig ist nur ein zeitlich gestreckter Anpassungspfad.
- Generationengerechtigkeit: Lasten müssen über Zeit ausgewogen verteilt sein.
Klausurrelevanz
Bei langfristigen Umwelt- Klimaschutz- oder Vorsorgemassnahmen prüfe:
- Schutzpflicht des Staates aus Art 20a GG plus Grundrecht.
- Untermassverbot statt nur klassische Verhältnismäßigkeit.
- Intertemporale Komponente (Was wird in Zukunft zurueckgelassen?).