Kollidierende AGB
Klassisches Problem im B2B-Geschäft: Beide Parteien verweisen auf ihre eigenen AGB, die widersprechen sich.
Triage zu Beginn
- Haben beide Parteien bei Vertragsschluss auf ihre eigenen AGB verwiesen?
- Handelt es sich um B2B oder B2C — nur B2B kommt AGB-Kollision in Betracht?
- Welche konkreten Klauseln kollidieren (Rechtswahlklausel, Gerichtsstand, Haftungsbeschränkung)?
- Wie haben die Parteien den Vertrag danach vollzogen — ist ein Vertrag zustande gekommen?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Zentrale Normen
- § 305 BGB — Einbeziehungsvoraussetzungen AGB
- § 305c BGB — überraschende oder unklare Klauseln (keine Einbeziehung)
- § 310 Abs. 1 BGB — B2B: erleichterte Einbeziehung, eingeschränkte Inhaltskontrolle
- Art. 19 CISG — modifizierte Annahme (wesentliche Abweichung = Ablehnung + neues Angebot)
Schritt-für-Schritt-Workflow
Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
- B2B oder B2C feststellen: B2C → keine AGB-Kollision; B2B → weiter.
- Kollidierende Klauseln identifizieren: Welche Klauseln widersprechen sich?
- Knock-out anwenden (hM Deutschland): Kollidierende Klauseln streichen, dispositives Recht einfügen.
- CISG-Besonderheit: Art. 19 CISG prüfen — hat eine Partei wesentlich abweichend angenommen?
- Ergebnis je Klausel: Gilt die Klausel, gilt die andere, oder greift dispositives Recht?
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Kollidierende AGB prüfen nach battle-of-forms | Prüfungsergebnis nach Schema; Template unten |
| Variante A — Letzter Schuss der Gegenseite Guillotine-Klausel | Letzte Erklaerung gegnerische AGB massgeblich; Widerspruch sofort |
| Variante B — Keine AGB beider Seiten Individualvertrag | Kein AGB-Kollisions-Problem; Individualvertrag direkt prüfend |
| Variante C — Internationale AGB verschiedene Rechtsordnungen | IPR prüfen; CISG als Aufangrecht beachten |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Output-Template
Adressat: Entscheidungsgründe — Tonfall: sachlich-juristisch
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
--- vor Versand klaeren ---
1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]
Schlussabsatz Variante A (kooperativ):
Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klaerenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng):
Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.
## Kollidierende AGB
Beide Parteien haben auf ihre jeweiligen AGB verwiesen. Die Parteien haben den Vertrag
gleichwohl vollzogen (Lieferung / Zahlung). Ein Vertrag ist zustande gekommen.
| Klausel | AGB Kläger | AGB Beklagte | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Rechtswahl | deutsches Recht | Schweizer Recht | Knock-out → IPR (Rom-I) |
| Gerichtsstand | Hamburg | Zürich | Knock-out → § 12 ff. ZPO |
| Haftungsgrenze | 50.000 EUR | unbegrenzt | Knock-out → § 280 BGB |
Geltungsumfang
- B2C: keine AGB-Kollision möglich, da Paragraf 305 II BGB die Einbeziehung in B2C strikt regelt.
- B2B: Paragraf 310 I BGB - Inhaltskontrolle eingeschraenkt, Einbeziehung schon dann möglich, wenn der Verwender klar zu erkennen gibt, dass er nur unter seinen Bedingungen abschließen will. Bei Kollision gilt:
Lösungstheorien
- Last shot doctrine (Theorie der letzten Stellungnahme): Wer zuletzt seine AGB einbringt und der andere schweigend leistet, dessen AGB gelten. In Deutschland nicht mehr herrschende Meinung.
- Knock-out / Restgültigkeit (herrschende Meinung in Deutschland): Soweit die AGB der beiden Seiten kollidieren, fallen die kollidierenden Klauseln raus, der Rest gilt; statt der weggefallenen Klauseln greift dispositives Recht. So entschied der BGH in NJW Jahrgang 1985 auf Seite 1838.
- CISG: Artikel 19 CISG ist umstritten. Herrschende Meinung wendet auch hier Knock-out an, weil ein modifiziertes Angebot mit AGB nicht zwingend Ablehnung darstellt, wenn die Parteien dennoch durchführen.
Typische Kollisionsfelder
- Rechtswahlklausel (deutsches Recht vs. Schweizer Recht): Kollision => Knock-out, dispositives IPR (Rom-I)
- Gerichtsstand
- Schiedsklausel
- Eigentumsvorbehalt (einfach, verlaengert, erweitert)
- Haftungsbeschraenkungen
- Skonto / Zahlungsfristen
Bezugnahme im Urteil
Im Tatbestand: Inhalt der streitigen AGB-Klauseln knapp zitieren, Verweis auf die Anlagen mit Bezugnahme nach Paragraf 313 II 2 ZPO.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.