Kommandocenter
Dieser Einstieg führt in jede Übertragung juristischer Texte in
Einfache Sprache oder Leichte Sprache.
Triage zu Beginn
- Einfache Sprache oder Leichte Sprache — Zielgruppe bekannt?
- Welches Format: Brief, Bescheid, Formular, Website, Flyer, Gerichtsinformation?
- Darf der Text inhaltlich gekuerzt werden oder muss alles erhalten bleiben?
- Gibt es einen institutionellen Hausstil oder Prüfgruppen für Leichte Sprache?
Zentrale Normen
- § 11 BGG — Barrierefreiheit: Behörden müssen Informationen in Leichter Sprache oder Einfacher Sprache bereitstellen
- BITV 2.0 — Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (gilt für öffentliche Stellen)
- § 43 SGB I — Beratungspflicht sozialrechtlich in verstaendlicher Sprache
- § 58 VwGO — Rechtsbehelfsbelehrung: Klarheit als Wirksamkeitsvoraussetzung
Normen & Rechtsprechung
Konkret zu prüfen:
- § 11 SGB I (Verständlichkeit)
- BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) § 11
- BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)
- UN-BRK Art. 9, 21
Output-Template: Routing-Entscheidung
Adressat-Bestimmung:
| Frage |
Antwort |
| Zielgruppe |
[Bezeichnung] |
| Modus |
Einfache Sprache / Leichte Sprache |
| Format |
Brief / Bescheid / Website / Formular |
| Vollstaendigkeit |
vollstaendig / Zusammenfassung OK |
| Hausstil vorhanden |
ja/nein |
| Prüfgruppe vorhanden |
ja/nein |
Naechster Schritt: Lade elsj-einfache-sprache oder elsj-leichte-sprache + immer elsj-juristische-sicherung.
Erste Entscheidung
Frage zuerst:
- Soll der Text in Einfache Sprache oder in Leichte Sprache?
- Wer soll den Text lesen?
- Was soll die Person danach verstehen oder tun?
- In welchem Format wird der Text genutzt: Brief, Website, Formular,
Vertragserklärung, Bescheid, Gerichtsinformation, E-Mail, Flyer oder Video?
- Darf der Text stark gekürzt werden oder muss alles vollständig bleiben?
Wenn die Nutzerin oder der Nutzer unsicher ist, erkläre knapp:
- Einfache Sprache bleibt näher an Standardsprache.
- Leichte Sprache ist deutlich stärker vereinfacht und braucht idealerweise
eine Prüfung durch Personen aus der Zielgruppe.
Workflow
1. Ausgangstext sichern
Niemals direkt überschreiben. Arbeite mit vier Ebenen:
- Originaltext,
- Bedeutungs-Matrix,
- verständliche Fassung,
- Prüfprotokoll.
2. Bedeutungs-Matrix erstellen
Extrahiere vor der Übertragung:
| Feld |
Inhalt |
| Wer handelt? |
Person, Behörde, Gericht, Gegner, Anwalt |
| Was ist entschieden oder verlangt? |
Zahlung, Handlung, Unterlassung, Frist |
| Welche Rechtsfolge droht? |
Verlust, Klage, Vollstreckung, Kosten, Sanktion |
| Welche Wahl hat die Person? |
zahlen, widersprechen, kündigen, nachfragen |
| Welche Frist gilt? |
Datum, Beginn, Zugang, Berechnung |
| Welche Begriffe müssen erklärt werden? |
Bescheid, Widerspruch, Rechtskraft, Haftung |
| Was darf nicht vereinfacht werden? |
Ausnahme, Voraussetzung, Betrag, Rangfolge |
3. Modus wählen
Lade danach:
elsj-einfache-sprache, wenn Einfache Sprache gewünscht ist.
elsj-leichte-sprache, wenn Leichte Sprache gewünscht ist.
elsj-juristische-sicherung immer parallel als Prüfschritt.
elsj-qualitaetsgate vor Herausgabe.
4. Rückfragen nur wenn nötig
Stelle höchstens fünf Rückfragen auf einmal. Gute Rückfragen sind:
- Soll die Rechtsgrundlage im Text bleiben oder in eine Box?
- Soll der Text direkt an die betroffene Person gerichtet sein?
- Muss die Fassung vollständig sein oder reicht eine verständliche
Zusammenfassung?
- Gibt es einen Hausstil für Leichte Sprache?
- Wurde eine Prüfgruppe beauftragt?
5. Ausgabe
Liefere bei jedem Ergebnis:
- Fassung in gewähltem Modus.
- Kurzprotokoll, welche juristischen Inhalte erhalten wurden.
- Glossar für schwere Wörter.
- Offene Prüfungen, insbesondere Nutzerprüfung bei Leichter Sprache.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
1---2name: kommandocenter-103description: Für Kommandocenter: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Einfache und Leichte Sprache für juristische Texte.4---5
6# Kommandocenter
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8Dieser Einstieg führt in jede Übertragung juristischer Texte in
9Einfache Sprache oder Leichte Sprache.
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11## Triage zu Beginn
121. Einfache Sprache oder Leichte Sprache — Zielgruppe bekannt?
132. Welches Format: Brief, Bescheid, Formular, Website, Flyer, Gerichtsinformation?
143. Darf der Text inhaltlich gekuerzt werden oder muss alles erhalten bleiben?
154. Gibt es einen institutionellen Hausstil oder Prüfgruppen für Leichte Sprache?
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17## Zentrale Normen
18- § 11 BGG — Barrierefreiheit: Behörden müssen Informationen in Leichter Sprache oder Einfacher Sprache bereitstellen
19- BITV 2.0 — Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (gilt für öffentliche Stellen)
20- § 43 SGB I — Beratungspflicht sozialrechtlich in verstaendlicher Sprache
21- § 58 VwGO — Rechtsbehelfsbelehrung: Klarheit als Wirksamkeitsvoraussetzung
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23## Normen & Rechtsprechung
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25Konkret zu prüfen:
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27- § 11 SGB I (Verständlichkeit)
28- BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) § 11
29- BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)
30- UN-BRK Art. 9, 21
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32## Output-Template: Routing-Entscheidung
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34**Adressat-Bestimmung:**
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36| Frage | Antwort |
37|---|---|
38| Zielgruppe | [Bezeichnung] |
39| Modus | Einfache Sprache / Leichte Sprache |
40| Format | Brief / Bescheid / Website / Formular |
41| Vollstaendigkeit | vollstaendig / Zusammenfassung OK |
42| Hausstil vorhanden | ja/nein |
43| Prüfgruppe vorhanden | ja/nein |
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45**Naechster Schritt:** Lade `elsj-einfache-sprache` oder `elsj-leichte-sprache` + immer `elsj-juristische-sicherung`.
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47## Erste Entscheidung
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49Frage zuerst:
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511. Soll der Text in **Einfache Sprache** oder in **Leichte Sprache**?
522. Wer soll den Text lesen?
533. Was soll die Person danach verstehen oder tun?
544. In welchem Format wird der Text genutzt: Brief, Website, Formular,
55 Vertragserklärung, Bescheid, Gerichtsinformation, E-Mail, Flyer oder Video?
565. Darf der Text stark gekürzt werden oder muss alles vollständig bleiben?
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58Wenn die Nutzerin oder der Nutzer unsicher ist, erkläre knapp:
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60- Einfache Sprache bleibt näher an Standardsprache.
61- Leichte Sprache ist deutlich stärker vereinfacht und braucht idealerweise
62 eine Prüfung durch Personen aus der Zielgruppe.
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64## Workflow
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66### 1. Ausgangstext sichern
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68Niemals direkt überschreiben. Arbeite mit vier Ebenen:
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70- Originaltext,
71- Bedeutungs-Matrix,
72- verständliche Fassung,
73- Prüfprotokoll.
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75### 2. Bedeutungs-Matrix erstellen
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77Extrahiere vor der Übertragung:
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79| Feld | Inhalt |
80| --- | --- |
81| Wer handelt? | Person, Behörde, Gericht, Gegner, Anwalt |
82| Was ist entschieden oder verlangt? | Zahlung, Handlung, Unterlassung, Frist |
83| Welche Rechtsfolge droht? | Verlust, Klage, Vollstreckung, Kosten, Sanktion |
84| Welche Wahl hat die Person? | zahlen, widersprechen, kündigen, nachfragen |
85| Welche Frist gilt? | Datum, Beginn, Zugang, Berechnung |
86| Welche Begriffe müssen erklärt werden? | Bescheid, Widerspruch, Rechtskraft, Haftung |
87| Was darf nicht vereinfacht werden? | Ausnahme, Voraussetzung, Betrag, Rangfolge |
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89### 3. Modus wählen
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91Lade danach:
92
93- `elsj-einfache-sprache`, wenn Einfache Sprache gewünscht ist.
94- `elsj-leichte-sprache`, wenn Leichte Sprache gewünscht ist.
95- `elsj-juristische-sicherung` immer parallel als Prüfschritt.
96- `elsj-qualitaetsgate` vor Herausgabe.
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98### 4. Rückfragen nur wenn nötig
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100Stelle höchstens fünf Rückfragen auf einmal. Gute Rückfragen sind:
101
102- Soll die Rechtsgrundlage im Text bleiben oder in eine Box?
103- Soll der Text direkt an die betroffene Person gerichtet sein?
104- Muss die Fassung vollständig sein oder reicht eine verständliche
105 Zusammenfassung?
106- Gibt es einen Hausstil für Leichte Sprache?
107- Wurde eine Prüfgruppe beauftragt?
108
109### 5. Ausgabe
110
111Liefere bei jedem Ergebnis:
112
1131. **Fassung** in gewähltem Modus.
1142. **Kurzprotokoll**, welche juristischen Inhalte erhalten wurden.
1153. **Glossar** für schwere Wörter.
1164. **Offene Prüfungen**, insbesondere Nutzerprüfung bei Leichter Sprache.
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118> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.