Kommunikationssperre nach Datenschutzvorfall
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Ist der Vorfall bereits öffentlich oder droht öffentliche Wahrnehmung in Stunden oder Tagen?
- Wer ist Single Point of Contact für Anfragen?
- Welche Betriebsratspflichten bestehen bei Mitarbeiterinformation?
- Welche Verträge verpflichten zu Vorabinformationen an Großkunden?
- Welche Aufsichtsbehörde ist zuständig und welche eigene Pressepolitik hat sie?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Ordnung im Chaos; keine voreiligen Festlegungen)
Rechtsgrundlagen
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.
- Art. 34 Abs. 2 DSGVO Inhalt der Benachrichtigung — kein Übermaß und keine voreiligen Festlegungen.
- § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Mitbestimmung Ordnung des Betriebs.
- § 80 Abs. 1 BetrVG Aufgaben des Betriebsrats.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; aktuelle Entscheidungen zu Auskunftsansprüchen Betroffener im laufenden Vorfall vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 5 Abs. 2; Art. 34 Abs. 2 DSGVO; § 80; § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
Praxisformulierung — Sprachregelung Holdingstatement
Wir prüfen derzeit einen Vorfall im Bereich [Bezeichnung]. Datenschutz und Sicherheit unserer Kunden haben für uns höchste Priorität. Sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen, informieren wir die zuständige Aufsichtsbehörde und die Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen. Bis dahin bitten wir um Verständnis, dass wir keine Spekulationen kommentieren.
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab.dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.
Vertiefung bei Bedarf
- Bei
dsv-kommunikationssperrebeziehungsweise Etabliert eine interne und externe Kommunikationssperre nach einem Datenschutzvorfall, um voreilige Aussagen, Beweismittelvernichtung und Sammelklagenrisiken zu vermeiden: die zusätzliche Vertiefung laden.