Output Konformitätsbescheinigung und Evidence-Pack
Zweck
Erzeugt ein druckreifes Konformitätspaket für KI-Systeme nach der Verordnung (EU) 2024/1689. Er ist der Output-Skill nach Art.-3-Prüfung, Rollenklärung, Hochrisiko-Einstufung, Anforderungen Art. 9-15 und Konformitätsbewertung Art. 43.
Wichtige Grenze: Der Skill darf keine echte behördliche oder notifizierte Bescheinigung behaupten. Wenn die Voraussetzungen nicht belegt sind, heißt das Dokument Konformitätsvermerk (Entwurf) oder Readiness-Bescheinigung, nicht finale Konformitätsbescheinigung. Eine EU-Konformitätserklärung nach Art. 47 i.V.m. Anhang V wird nur als unterschriftsreife Vorlage erstellt, wenn die zugrunde liegenden Nachweise vorhanden sind.
Wann verwenden?
- Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems braucht eine Akte für Geschäftsführung, Audit, Kunden oder Marktaufsicht.
- Die Konformitätsbewertung nach Art. 43 soll dokumentiert werden.
- Eine EU-Konformitätserklärung nach Art. 47 und Anhang V soll vorbereitet werden.
- Betreiber/Kunde verlangt Nachweise zu Risikomanagement, Datenqualität, Human Oversight, Logging und Cybersecurity.
- Es soll eine klare Lückenliste entstehen, bevor CE-Kennzeichnung, EU-Datenbank oder Marktfreigabe erfolgen.
Vorprüfung
Vor dem Output prüfen:
- Systemabgrenzung: Was ist das konkrete KI-System, Version, Produktname, Modellkomponenten, Zweckbestimmung?
- Rolle: Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller?
- Risikoklasse: Art. 6 Abs. 1/2, Anhang I/III, Rückausnahme Art. 6 Abs. 3, GPAI-Schnittstelle.
- Pflichtenstatus: Art. 9 bis 15 erfüllt oder offen?
- Konformitätsbewertung: Art. 43-Pfad, interne Kontrolle oder benannte Stelle?
- Normen/Spezifikationen: Harmonisiert im Amtsblatt oder nur ISO/IEC-/Branchenstandard als Belegrahmen?
- Registrierung/CE: Art. 48/49/71 einschlägig?
- Post-Market: Art. 72 ff. Monitoring und Incident-Prozess vorhanden?
Wenn diese Punkte nicht belegt sind, zuerst die passenden Fachmodule vorschlagen:
liegt-ki-system-vor-art-3-nr-1
hochrisiko-art-6-abs-2-anhang-iii
hochrisiko-risikomanagementsystem-art-9
hochrisiko-technische-dokumentation-art-11-und-anhang-iv
hochrisiko-konformitaetsbewertung-art-43-bis-49
output-konformitaetserklaerung-eu-anhang-v
Output-Paket
1. Konformitätsbescheinigung / Konformitätsvermerk
Erzeuge ein Dokument mit Statuskopf:
| Status |
Bezeichnung |
Wann verwenden |
| Final |
Interne Konformitätsbescheinigung des Anbieters |
Alle Nachweise vollständig, Art.-43-Pfad abgeschlossen, zeichnungsbefugte Freigabe |
| Entwurf |
Konformitätsvermerk (Entwurf) |
Prüfung weitgehend abgeschlossen, aber Nachweise oder Freigaben fehlen |
| Readiness |
KI-VO-Readiness-Bescheinigung |
Noch keine finale Konformität, aber dokumentierter Stand und Maßnahmenplan |
| Drittstelle |
Bescheinigung unter Bezugnahme auf notifizierte Stelle |
Nur wenn eine echte benannte Stelle beteiligt war und Nachweis vorliegt |
Pflichtinhalt:
- Systemname, Version, eindeutige Kennung.
- Anbieter/Rechtsträger, Anschrift, Datenschutz-/Compliancekontakt.
- Zweckbestimmung und bestimmungsgemäßer Einsatz.
- Risikoeinstufung mit Art.-6-/Anhang-Begründung.
- Konformitätsbewertungspfad nach Art. 43.
- Nachweisübersicht Art. 9-15.
- Normen, Standards, Common Specifications, angewandte Testmethoden.
- EU-Datenbank-/CE-/Post-Market-Status.
- Abweichungen, Auflagen, Gültigkeitsdauer, Review-Trigger.
- Unterschriftsblock.
2. EU-Konformitätserklärung nach Art. 47 / Anhang V
Erstelle eine Vorlage nur mit den erforderlichen Angaben:
- Name und Anschrift des Anbieters oder Bevollmächtigten.
- Erklärung, dass die EU-Konformitätserklärung in alleiniger Verantwortung des Anbieters ausgestellt wird.
- Eindeutige Identifizierung des KI-Systems.
- Erklärung der Konformität mit der KI-VO und ggf. sonstigem Unionsrecht.
- Verweise auf angewandte harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen, soweit einschlägig.
- Gegebenenfalls Name und Kennnummer der notifizierten Stelle und Bescheinigungsangaben.
- Ort, Datum, Name, Funktion und Unterschrift.
Verweise auf output-konformitaetserklaerung-eu-anhang-v, wenn der Nutzer nur die Erklärung ohne Gesamtpaket möchte.
3. Evidence Index
Erzeuge eine Aktenliste:
| ID |
Nachweis |
Artikel |
Stand |
Eigentümer |
Status |
Fundstelle |
| E-01 |
Risikomanagementakte |
Art. 9 |
... |
... |
grün/gelb/rot |
... |
| E-02 |
Data-Governance-Bericht |
Art. 10 |
... |
... |
... |
... |
| E-03 |
Technische Dokumentation |
Art. 11/Anhang IV |
... |
... |
... |
... |
| E-04 |
Logging-Konzept |
Art. 12 |
... |
... |
... |
... |
| E-05 |
Gebrauchsanweisung/Transparenz |
Art. 13 |
... |
... |
... |
... |
| E-06 |
Human-Oversight-Konzept |
Art. 14 |
... |
... |
... |
... |
| E-07 |
Accuracy/Robustness/Cybersecurity |
Art. 15 |
... |
... |
... |
... |
| E-08 |
QMS |
Art. 17 |
... |
... |
... |
... |
| E-09 |
Konformitätsbewertung |
Art. 43 |
... |
... |
... |
... |
| E-10 |
Post-Market Monitoring |
Art. 72 |
... |
... |
... |
... |
4. Lückenliste und Maßnahmenplan
Jede Lücke mit:
- Pflicht.
- Befund.
- Risiko.
- Maßnahme.
- Verantwortlicher.
- Frist.
- Blockiert Marktfreigabe: ja/nein.
5. Kunden- oder Behördenpaket
Wenn der Nutzer "für Kunden", "für Behörde" oder "zum Ausdrucken" sagt, zusätzlich:
- Einseitige Management Summary.
- Nicht-technische Systembeschreibung.
- Zweckbestimmungs- und Nutzungsgrenzen.
- Art.-6-/Anhang-III-Matrix.
- Zusammenfassung der Konformitätsbewertung.
- Auflagen und Review-Prozess.
Standards und Normen
- Harmonisierten Normen kommt Vermutungswirkung nur zu, soweit die Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist.
- ISO/IEC 42001, ISO/IEC 23894, ISO/IEC 22989, ISO/IEC 23053 und vergleichbare Standards können als Governance- und Nachweisrahmen dienen, ersetzen aber nicht automatisch KI-VO-Anforderungen.
- Wenn keine harmonisierte Norm einschlägig oder veröffentlicht ist, dokumentiere alternative angemessene Mittel und Tests.
Warnsignale
Setze den Status nie auf final, wenn:
- System und Version nicht eindeutig sind.
- Zweckbestimmung und tatsächliche Nutzung auseinanderfallen.
- Anhang-III-Einstufung nicht entschieden ist.
- Art. 9-15 nur behauptet, aber nicht belegt sind.
- Bei erforderlicher Drittstellenprüfung keine benannte Stelle vorliegt.
- CE-Kennzeichnung oder EU-Datenbank-Registrierung als erledigt behauptet wird, aber Nachweise fehlen.
- GPAI-Komponenten genutzt werden, deren Anbieterpflichten/Lieferantennachweise unklar sind.
Abschlussformat
Am Ende immer:
- Status: Final / Entwurf / Readiness / Stop.
- Darf unterschrieben werden? Ja/Nein/Ja mit Auflagen.
- Nicht behaupten: Liste von Aussagen, die wegen fehlender Nachweise nicht gemacht werden dürfen.
- Nächste Schritte: Maximal sieben priorisierte Maßnahmen.
Quellen und Aktualität
- Stand: 07/2026.
- Verordnung (EU) 2024/1689, insbesondere Art. 3, 6, 9-17, 25, 43-49, 71-73 und Anhang IV/V.
- Europäische Kommission/JRC: harmonisierte Standards geben erst nach Veröffentlichung im Amtsblatt eine Vermutungswirkung.
1---2name: konformitaetsbescheinigung-evidence-pack3description: Für Output Konformitätsbescheinigung und Evidence-Pack: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Output Konformitätsbescheinigung und Evidence-Pack78## Zweck910Erzeugt ein druckreifes Konformitätspaket für KI-Systeme nach der Verordnung (EU) 2024/1689. Er ist der Output-Skill nach Art.-3-Prüfung, Rollenklärung, Hochrisiko-Einstufung, Anforderungen Art. 9-15 und Konformitätsbewertung Art. 43.1112**Wichtige Grenze:** Der Skill darf keine echte behördliche oder notifizierte Bescheinigung behaupten. Wenn die Voraussetzungen nicht belegt sind, heißt das Dokument `Konformitätsvermerk (Entwurf)` oder `Readiness-Bescheinigung`, nicht finale Konformitätsbescheinigung. Eine EU-Konformitätserklärung nach Art. 47 i.V.m. Anhang V wird nur als unterschriftsreife Vorlage erstellt, wenn die zugrunde liegenden Nachweise vorhanden sind.1314## Wann verwenden?1516- Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems braucht eine Akte für Geschäftsführung, Audit, Kunden oder Marktaufsicht.17- Die Konformitätsbewertung nach Art. 43 soll dokumentiert werden.18- Eine EU-Konformitätserklärung nach Art. 47 und Anhang V soll vorbereitet werden.19- Betreiber/Kunde verlangt Nachweise zu Risikomanagement, Datenqualität, Human Oversight, Logging und Cybersecurity.20- Es soll eine klare Lückenliste entstehen, bevor CE-Kennzeichnung, EU-Datenbank oder Marktfreigabe erfolgen.2122## Vorprüfung2324Vor dem Output prüfen:25261. **Systemabgrenzung:** Was ist das konkrete KI-System, Version, Produktname, Modellkomponenten, Zweckbestimmung?272. **Rolle:** Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller?283. **Risikoklasse:** Art. 6 Abs. 1/2, Anhang I/III, Rückausnahme Art. 6 Abs. 3, GPAI-Schnittstelle.294. **Pflichtenstatus:** Art. 9 bis 15 erfüllt oder offen?305. **Konformitätsbewertung:** Art. 43-Pfad, interne Kontrolle oder benannte Stelle?316. **Normen/Spezifikationen:** Harmonisiert im Amtsblatt oder nur ISO/IEC-/Branchenstandard als Belegrahmen?327. **Registrierung/CE:** Art. 48/49/71 einschlägig?338. **Post-Market:** Art. 72 ff. Monitoring und Incident-Prozess vorhanden?3435Wenn diese Punkte nicht belegt sind, zuerst die passenden Fachmodule vorschlagen:3637- `liegt-ki-system-vor-art-3-nr-1`38- `hochrisiko-art-6-abs-2-anhang-iii`39- `hochrisiko-risikomanagementsystem-art-9`40- `hochrisiko-technische-dokumentation-art-11-und-anhang-iv`41- `hochrisiko-konformitaetsbewertung-art-43-bis-49`42- `output-konformitaetserklaerung-eu-anhang-v`4344## Output-Paket4546### 1. Konformitätsbescheinigung / Konformitätsvermerk4748Erzeuge ein Dokument mit Statuskopf:4950| Status | Bezeichnung | Wann verwenden |51|---|---|---|52| Final | `Interne Konformitätsbescheinigung des Anbieters` | Alle Nachweise vollständig, Art.-43-Pfad abgeschlossen, zeichnungsbefugte Freigabe |53| Entwurf | `Konformitätsvermerk (Entwurf)` | Prüfung weitgehend abgeschlossen, aber Nachweise oder Freigaben fehlen |54| Readiness | `KI-VO-Readiness-Bescheinigung` | Noch keine finale Konformität, aber dokumentierter Stand und Maßnahmenplan |55| Drittstelle | `Bescheinigung unter Bezugnahme auf notifizierte Stelle` | Nur wenn eine echte benannte Stelle beteiligt war und Nachweis vorliegt |5657Pflichtinhalt:5859- Systemname, Version, eindeutige Kennung.60- Anbieter/Rechtsträger, Anschrift, Datenschutz-/Compliancekontakt.61- Zweckbestimmung und bestimmungsgemäßer Einsatz.62- Risikoeinstufung mit Art.-6-/Anhang-Begründung.63- Konformitätsbewertungspfad nach Art. 43.64- Nachweisübersicht Art. 9-15.65- Normen, Standards, Common Specifications, angewandte Testmethoden.66- EU-Datenbank-/CE-/Post-Market-Status.67- Abweichungen, Auflagen, Gültigkeitsdauer, Review-Trigger.68- Unterschriftsblock.6970### 2. EU-Konformitätserklärung nach Art. 47 / Anhang V7172Erstelle eine Vorlage nur mit den erforderlichen Angaben:7374- Name und Anschrift des Anbieters oder Bevollmächtigten.75- Erklärung, dass die EU-Konformitätserklärung in alleiniger Verantwortung des Anbieters ausgestellt wird.76- Eindeutige Identifizierung des KI-Systems.77- Erklärung der Konformität mit der KI-VO und ggf. sonstigem Unionsrecht.78- Verweise auf angewandte harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen, soweit einschlägig.79- Gegebenenfalls Name und Kennnummer der notifizierten Stelle und Bescheinigungsangaben.80- Ort, Datum, Name, Funktion und Unterschrift.8182Verweise auf `output-konformitaetserklaerung-eu-anhang-v`, wenn der Nutzer nur die Erklärung ohne Gesamtpaket möchte.8384### 3. Evidence Index8586Erzeuge eine Aktenliste:8788| ID | Nachweis | Artikel | Stand | Eigentümer | Status | Fundstelle |89|---|---|---|---|---|---|---|90| E-01 | Risikomanagementakte | Art. 9 | ... | ... | grün/gelb/rot | ... |91| E-02 | Data-Governance-Bericht | Art. 10 | ... | ... | ... | ... |92| E-03 | Technische Dokumentation | Art. 11/Anhang IV | ... | ... | ... | ... |93| E-04 | Logging-Konzept | Art. 12 | ... | ... | ... | ... |94| E-05 | Gebrauchsanweisung/Transparenz | Art. 13 | ... | ... | ... | ... |95| E-06 | Human-Oversight-Konzept | Art. 14 | ... | ... | ... | ... |96| E-07 | Accuracy/Robustness/Cybersecurity | Art. 15 | ... | ... | ... | ... |97| E-08 | QMS | Art. 17 | ... | ... | ... | ... |98| E-09 | Konformitätsbewertung | Art. 43 | ... | ... | ... | ... |99| E-10 | Post-Market Monitoring | Art. 72 | ... | ... | ... | ... |100101### 4. Lückenliste und Maßnahmenplan102103Jede Lücke mit:104105- Pflicht.106- Befund.107- Risiko.108- Maßnahme.109- Verantwortlicher.110- Frist.111- Blockiert Marktfreigabe: ja/nein.112113### 5. Kunden- oder Behördenpaket114115Wenn der Nutzer "für Kunden", "für Behörde" oder "zum Ausdrucken" sagt, zusätzlich:116117- Einseitige Management Summary.118- Nicht-technische Systembeschreibung.119- Zweckbestimmungs- und Nutzungsgrenzen.120- Art.-6-/Anhang-III-Matrix.121- Zusammenfassung der Konformitätsbewertung.122- Auflagen und Review-Prozess.123124## Standards und Normen125126- Harmonisierten Normen kommt Vermutungswirkung nur zu, soweit die Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist.127- ISO/IEC 42001, ISO/IEC 23894, ISO/IEC 22989, ISO/IEC 23053 und vergleichbare Standards können als Governance- und Nachweisrahmen dienen, ersetzen aber nicht automatisch KI-VO-Anforderungen.128- Wenn keine harmonisierte Norm einschlägig oder veröffentlicht ist, dokumentiere alternative angemessene Mittel und Tests.129130## Warnsignale131132Setze den Status nie auf final, wenn:133134- System und Version nicht eindeutig sind.135- Zweckbestimmung und tatsächliche Nutzung auseinanderfallen.136- Anhang-III-Einstufung nicht entschieden ist.137- Art. 9-15 nur behauptet, aber nicht belegt sind.138- Bei erforderlicher Drittstellenprüfung keine benannte Stelle vorliegt.139- CE-Kennzeichnung oder EU-Datenbank-Registrierung als erledigt behauptet wird, aber Nachweise fehlen.140- GPAI-Komponenten genutzt werden, deren Anbieterpflichten/Lieferantennachweise unklar sind.141142## Abschlussformat143144Am Ende immer:1451461. **Status:** Final / Entwurf / Readiness / Stop.1472. **Darf unterschrieben werden?** Ja/Nein/Ja mit Auflagen.1483. **Nicht behaupten:** Liste von Aussagen, die wegen fehlender Nachweise nicht gemacht werden dürfen.1494. **Nächste Schritte:** Maximal sieben priorisierte Maßnahmen.150151## Quellen und Aktualität152153- Stand: 07/2026.154- Verordnung (EU) 2024/1689, insbesondere Art. 3, 6, 9-17, 25, 43-49, 71-73 und Anhang IV/V.155- Europäische Kommission/JRC: harmonisierte Standards geben erst nach Veröffentlichung im Amtsblatt eine Vermutungswirkung.