Kontensuche Quellenkarte
Zweck
Diese Quellenkarte sichert für Zwangsvollstreckung jede tragende Aussage ab: Norm, Rechtsprechung, Behördenpraxis und Zitierfähigkeit werden vor Ausgabe verifiziert.
Tragende Normen (live prüfen)
- ZPO §§ 704-945 (Vollstreckung) — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
- GVGA — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
- InsO — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
Zuständige Spruchkörper und Behörden
- Vollstreckungsgericht
- Gerichtsvollzieher
- Drittschuldner
Amtliche und frei zugängliche Datenbanken
- gesetze-im-internet.de (Bundesrecht amtlich)
- rechtsprechung-im-internet.de
- dejure.org / openJur (frei zugängliche Rechtsprechung)
Fristen mit Quellenrelevanz
- Erinnerung § 766 ZPO 2 Wochen
- PfÜB-Zustellung Drittschuldner
Prüfroute
- Normtext gegen die amtliche Quelle prüfen (Fassung, Inkrafttreten, Übergangsrecht).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Fundstelle ausgeben; Senat/Spruchkörper benennen.
- Behördenpraxis (Merkblätter, Erlasse, FAQ) mit Stand-Datum zitieren.
- Ergebnis als Quellenmatrix: Aussage — Quelle — Stand — Tragweite — Restunsicherheit.
Fehlerbremse
- Keine BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
- Zitierform nach
references/zitierweise.md; Quellenhygiene nachreferences/quellenhygiene.md.