FZ: Konzern und Organschaft
Normenanker
Arbeitsfokus: FZ: Konzern und Organschaft. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
§ 7 FZulG — Kumulierung und Beihilfebezug.
Art. 107 Abs. 1 AEUV — Beihilfebegriff.
Art. 25 AGVO — Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen.
§ 46 AO — Abtretung/Verpfändung von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen.
§ 80 Abs. 1 InsO — Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters.
§ 94 InsO — Aufrechnungslage vor Verfahrenseröffnung.
§ 96 InsO — unzulässige Aufrechnung.
§ 1 Abs. 1 AStG — Konzern-/Verrechnungspreisnähe bei grenzüberschreitenden F&E-Strukturen.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Spezialwissen: FZ: Konzern und Organschaft
- Normen-/Quellenanker: KMU, EG, FZ.
Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
- Rolle und Ziel: Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
- Sachverhalt: Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
- Fristen: Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
- Unterlagen: Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
- Format: Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
Prüfraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
- Sachverhalt fixieren - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
- Rechtliche Einordnung - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
- Prüfung im Gutachtenstil - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
- Handlungsempfehlung - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
Output-Module
- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
1---2name: konzern-und-organschaft-spezial3description: Für FZ: Konzern und Organschaft: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# FZ: Konzern und Organschaft78## Normenanker910Arbeitsfokus: **FZ: Konzern und Organschaft**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:1112- `§ 7 FZulG` — Kumulierung und Beihilfebezug.13- `Art. 107 Abs. 1 AEUV` — Beihilfebegriff.14- `Art. 25 AGVO` — Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen.15- `§ 46 AO` — Abtretung/Verpfändung von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen.16- `§ 80 Abs. 1 InsO` — Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters.17- `§ 94 InsO` — Aufrechnungslage vor Verfahrenseröffnung.18- `§ 96 InsO` — unzulässige Aufrechnung.19- `§ 1 Abs. 1 AStG` — Konzern-/Verrechnungspreisnähe bei grenzüberschreitenden F&E-Strukturen.2021Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.2223## Spezialwissen: FZ: Konzern und Organschaft24- **Normen-/Quellenanker:** KMU, EG, FZ.2526## Fallweichen27Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.28291. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?302. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?313. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?324. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?335. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?3435## Prüfraster3637Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:38391. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.402. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.413. **Prüfung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.424. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.4344## Plugin-Kontext45Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.4647## Output-Module48- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.49- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.50- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.51- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.5253## Was dieser Arbeitsgang nicht macht54- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.55- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.56- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.57- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.