Aufwendungs-Ersatz — § 193 SGG
Fachlicher Anker
- Normen: § 193 SGG, § 7, § 7a.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Worum geht es?
Wenn Sie das SG-Verfahren ganz oder teilweise gewinnen, muss die Beklagte Ihnen die notwendigen aussergerichtlichen Kosten erstatten. Diese Skill zeigt, was darunter faellt und wie Sie das beantragen.
In einfacher Sprache
Wenn Sie gewinnen, muss die Behörde Ihnen Geld zurueckzahlen. Anwalt, Fahrt, Porto. Wir zeigen, was alles und wie.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie haben gewonnen oder teilweise gewonnen.
- Sie wollen Ihre Auslagen erstatten lassen.
Fachbegriffe (kurz erklaert)
- Aufwendungs-Ersatz: Erstattung der aussergerichtlichen Kosten.
- Notwendigkeit: Nur notwendige, nicht beliebige Kosten.
- Kostenfestsetzungs-Antrag: Spezielles Verfahren zur Festsetzung.
- Auslagenpauschale: Pauschal-Betrag für Porto und Kopien.
Rechtsgrundlagen
- § 193 SGG — Aussergerichtliche Kosten.
- § 197 SGG — Festsetzung der Kosten.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1 — Prüfen, ob Sie gewonnen haben
Auch teilweiser Erfolg fuehrt zu anteiligem Aufwendungs-Ersatz.
Schritt 2 — Was wird ersetzt
Erstattungsfaehig:
- Anwaltskosten (RVG-Saetze)
- Fahrtkosten zum Termin (PKW: 0,30 EUR/km oder OePNV-Ticket)
- Porto / Kopien als Auslagenpauschale (i.d.R. 20 EUR pauschal pro Verfahren)
- Sachverstaendigen-Auslagen, wenn Sie selbst beauftragt haben
NICHT erstattungsfaehig:
- Eigene Stunden (Sie sind keine Profi-Person)
- Allgemeine Lebensfuehrungskosten
- Zeit für Aktenstudium
Schritt 3 — Antrag im Urteil oder später
Das Gericht kann im Urteil über die Erstattung entscheiden. Oder Sie stellen nach dem Urteil:
Sozialgericht [Ort] [Ort, Datum]
Az: [...]
Antrag auf Kostenfestsetzung nach § 197 SGG
Ich beantrage, die mir zu erstattenden Auslagen wie folgt festzusetzen:
1. Anwaltskosten: [Betrag] EUR
- Geschaeftsgebuehr [...]
- Verfahrensgebuehr [...]
- Terminsgebuehr [...]
2. Fahrtkosten: [Betrag] EUR
- 2 Fahrten je 50 km zum Termin am [Datum] = 100 km * 0,30 EUR = 30 EUR
- 2 Fahrten je 50 km zur Untersuchung am [Datum] = 30 EUR
3. Auslagenpauschale: 20 EUR
Gesamt: [Betrag] EUR
Anlagen: Rechnung Anwalt, Fahrtkosten-Nachweis
[Unterschrift]
Schritt 4 — Anwaltsrechnung beilegen
Bei Anwalt: Rechnung des Anwalts ist Grundlage. Diese stuetzt sich auf RVG-Saetze und den Streitwert.
Schritt 5 — Beklagte muss zahlen
Nach Bewilligung muss die Beklagte zahlen. Bei Verzoegerung Mahnung / Vollstreckung.
Schritt 6 — Bei PKH
Wenn Sie PKH hatten und gewonnen haben: Staatskasse holt sich das Geld von der Beklagten. Sie haben keine Sorge.
Schritt 7 — Anteil bei Teilerfolg
Bei Teil-Sieg: Quotenrechnung. Beispiel: Sie wollten 1000 EUR, bekommen 500: 50 % Erfolgsquote, 50 % Auslagen erstattet.
Worauf Sie besonders achten müssen
- Antrag rechtzeitig: nach Urteil im Kostenfestsetzungs-Verfahren.
- Belege sammeln: Anwaltsrechnung, Fahrt-Belege.
- Auch ohne Anwalt können Sie Auslagen geltend machen (Fahrt, Porto).
Typische Fehler
- Keine Belege gesammelt → schwer beweisbar
- Antrag vergessen → kein Geld
- Eigene Stundenrechnung → nicht erstattungsfaehig
Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. § 193 SGG aktuell. RVG für Anwaltsrechnung prüfen.