Krankenkassen Wahltarife Und Sonderkuendigung
Fachlicher Anker
- Normen: § 7, § 7a, §§ 20.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Wechselrecht
§ 175 SGB V: Krankenkassenwechsel.
- Bindung mindestens 12 Monate nach Beginn der Mitgliedschaft.
- Kuendigungsfrist 2 Monate zum Monatsende.
- Eingangsbestaetigung neuer Kasse erforderlich.
Sonderkuendigungsrecht
§ 175 Abs. 4 SGB V: Sonderkuendigungsrecht bei Erhebung oder Erhoehung des Zusatzbeitrags.
- Frist: Ende des Monats, in dem die Krankenkasse den erhoehten Zusatzbeitrag erstmals fordert.
- Form: schriftlich.
Wahltarife § 53 SGB V
- Selbstbehalt: Beitragsrueckverguetung bei Nichtinanspruchnahme.
- Krankengeld-Wahltarif für Selbststaendige.
- Beihilfeergaenzungstarif.
- Bonus-Programme.
Bindungsfristen Wahltarife
- 3 Jahre Mindestbindung bei vielen Wahltarifen.
- Vorzeitige Kuendigung idR ausgeschlossen.
Prüfraster
- Wechsel oder Sonderkuendigung?
- Bindungsfrist abgelaufen?
- Schriftliche Kuendigung?
- Bestaetigung neuer Kasse?
Vorlage Sonderkuendigung
"Ich kuendige hiermit meine Mitgliedschaft bei der [Krankenkasse] zum [Datum] nach § 175 Abs. 4 SGB V. Grund: Erhebung/Erhoehung des Zusatzbeitrags ab [Datum]. Bitte bestaetigen Sie den Eingang."