KYC / AML / Geldwäscheprävention
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Eingaben
- Alle Parteien mit vollständigen Identifikationsdaten (aus
parteien-erfassen)
- Darlehensbetrag und Herkunft der Mittel (Lender)
- HR-Auszüge, Gesellschafterlisten, Organogramme der beteiligten Unternehmen
- Berufsausübungserlaubnis des Beraters (Rechtsanwalt: Pflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG)
Rechtlicher Rahmen
Primärnormen
- § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG (Rechtsanwälte als Verpflichtete bei Unternehmenstransaktionen)
- § 3 GwG (Wirtschaftlich Berechtigter – natürliche Person mit mehr als 25 % Anteilen/Stimmrechten)
- §§ 10, 11, 12, 13 GwG (Allgemeine, vereinfachte, verstärkte Sorgfaltspflichten)
- § 19 GwG (Transparenzregister – Abgleich und Unstimmigkeitsmeldung)
- § 43 GwG (Verdachtsmeldepflicht bei Geldwäscheverdacht)
- § 47 GwG (Dokumentationspflicht – fünf Jahre nach Vertragsende)
- Art. 2 VO (EU) 765/2006 (EU-Konsolidierte Sanktionsliste)
Vorgehen
1. Verpflichtetenprüfung
Rechtsanwalt als Berater bei Gründung, Kauf oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen: Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG. Allgemeine Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG verpflichtend.
2. Wirtschaftlich Berechtigte ermitteln
Gesellschaft: Wer hält mehr als 25 % der Anteile direkt oder über eine Kette? Beispiel Sonnenglas: Dr. Schöneck (40 %) und Habersaat (35 %) sind wirtschaftlich Berechtigte. Darlehensgeber (GmbH & Co. KG): Wer sind die Kommanditisten, wer hält mehr als 25 %? Transparenzregister prüfen.
3. Transparenzregisterabgleich (§ 19 GwG)
Abruf Transparenzregister für alle beteiligten Gesellschaften. Abgleich mit tatsächlichen Eigentumsverhältnissen. Unstimmigkeit? → Meldepflicht § 23a GwG.
4. PEP-Screening
Alle natürlichen Personen prüfen: Amtsträger in herausgehobener Position (§ 1 Abs. 12 GwG; z. B. Regierungsmitglieder, höhere Justizbeamte, Führungskräfte staatlicher Unternehmen)? Familienangehörige und enge Vertraute einbeziehen. Treffer: verstärkte Sorgfalt, GF-Freigabe.
5. Sanktionslistenscreening
Listen: EU-Konsolidierte Sanktionsliste (eur-lex.europa.eu), OFAC SDN, UN-Sicherheitsratsliste 1267, HM Treasury Financial Sanctions. Alle Parteien mit vollständigen Namen und ggf. Geburtsdaten screenen. Vorsicht: Namensähnlichkeit ohne Treffer ist kein Treffer – prüfen und dokumentieren.
6. Mittelherkunftsnachweis
Darlehensbetrag: Woher stammt das Kapital? Kontoauszüge, Jahresabschluss des Lenders, Herkunftsnachweis. Bei Auffälligkeiten: Verdachtsmeldung § 43 GwG an Financial Intelligence Unit (FIU).
Checkliste KYC-Dokumentation
| Prüfung |
Status |
| Identifikationsdokumente aller natürlichen Personen |
[ ] |
| HR-Auszüge aller beteiligten Gesellschaften |
[ ] |
| Wirtschaftlich Berechtigte ermittelt und dokumentiert |
[ ] |
| Transparenzregister abgeglichen |
[ ] |
| PEP-Status geprüft, Ergebnis dokumentiert |
[ ] |
| Sanktionslisten geprüft (EU/OFAC/UN/HMT) |
[ ] |
| Mittelherkunft plausibilisiert |
[ ] |
| Aufbewahrungsfrist fünf Jahre eingerichtet |
[ ] |
Risiken und Red Flags
| Konstellation |
Rot |
Orange |
Grün |
| Sanktionslistentreffer |
Vertrag darf nicht abgeschlossen werden |
Namensähnlichkeit prüfen |
Kein Treffer |
| Mittelherkunft ungeklärt |
Verdachtsmeldepflicht § 43 GwG |
Teilweise belegt |
Vollständig belegt |
| PEP ohne verstärkte Sorgfalt |
GwG-Verstoß |
PEP-Status in Prüfung |
Keine PEP |
| Transparenzregister-Unstimmigkeit |
Meldepflicht § 23a GwG |
Abweichung erklärbar |
Konsistent |
Quellen und Updates
Stand: 05/2026. GwG in der Fassung 05/2026. Bei Änderung GwG oder EU-Sanktionsregime aktualisieren.
Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung
Normen-Ergänzung
§§ 10, 11 GwG (KYC-Pflichten, Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter) → § 43 GwG (Meldepflicht) → § 56 GwG (Bußgeld bei Pflichtverletzung) → § 261 StGB (Geldwäsche n.F.) → Art. 3 EU-Geldwäsche-RL 2018/843 (5. AMLD) → § 42 AO (Steuerlicher Gestaltungsmissbrauch)
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
1---2name: kyc-aml-geldwaesche3description: Für KYC / AML / Geldwäscheprävention: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# KYC / AML / Geldwäscheprävention78## Arbeitsweg910- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?11- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.12- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.13- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).14- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1516## Eingaben1718- Alle Parteien mit vollständigen Identifikationsdaten (aus `parteien-erfassen`)19- Darlehensbetrag und Herkunft der Mittel (Lender)20- HR-Auszüge, Gesellschafterlisten, Organogramme der beteiligten Unternehmen21- Berufsausübungserlaubnis des Beraters (Rechtsanwalt: Pflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG)2223## Rechtlicher Rahmen2425### Primärnormen26- § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG (Rechtsanwälte als Verpflichtete bei Unternehmenstransaktionen)27- § 3 GwG (Wirtschaftlich Berechtigter – natürliche Person mit mehr als 25 % Anteilen/Stimmrechten)28- §§ 10, 11, 12, 13 GwG (Allgemeine, vereinfachte, verstärkte Sorgfaltspflichten)29- § 19 GwG (Transparenzregister – Abgleich und Unstimmigkeitsmeldung)30- § 43 GwG (Verdachtsmeldepflicht bei Geldwäscheverdacht)31- § 47 GwG (Dokumentationspflicht – fünf Jahre nach Vertragsende)32- Art. 2 VO (EU) 765/2006 (EU-Konsolidierte Sanktionsliste)3334## Vorgehen3536### 1. Verpflichtetenprüfung37Rechtsanwalt als Berater bei Gründung, Kauf oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen: Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG. Allgemeine Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG verpflichtend.3839### 2. Wirtschaftlich Berechtigte ermitteln40Gesellschaft: Wer hält mehr als 25 % der Anteile direkt oder über eine Kette? Beispiel Sonnenglas: Dr. Schöneck (40 %) und Habersaat (35 %) sind wirtschaftlich Berechtigte. Darlehensgeber (GmbH & Co. KG): Wer sind die Kommanditisten, wer hält mehr als 25 %? Transparenzregister prüfen.4142### 3. Transparenzregisterabgleich (§ 19 GwG)43Abruf Transparenzregister für alle beteiligten Gesellschaften. Abgleich mit tatsächlichen Eigentumsverhältnissen. Unstimmigkeit? → Meldepflicht § 23a GwG.4445### 4. PEP-Screening46Alle natürlichen Personen prüfen: Amtsträger in herausgehobener Position (§ 1 Abs. 12 GwG; z. B. Regierungsmitglieder, höhere Justizbeamte, Führungskräfte staatlicher Unternehmen)? Familienangehörige und enge Vertraute einbeziehen. Treffer: verstärkte Sorgfalt, GF-Freigabe.4748### 5. Sanktionslistenscreening49Listen: EU-Konsolidierte Sanktionsliste (eur-lex.europa.eu), OFAC SDN, UN-Sicherheitsratsliste 1267, HM Treasury Financial Sanctions. Alle Parteien mit vollständigen Namen und ggf. Geburtsdaten screenen. Vorsicht: Namensähnlichkeit ohne Treffer ist kein Treffer – prüfen und dokumentieren.5051### 6. Mittelherkunftsnachweis52Darlehensbetrag: Woher stammt das Kapital? Kontoauszüge, Jahresabschluss des Lenders, Herkunftsnachweis. Bei Auffälligkeiten: Verdachtsmeldung § 43 GwG an Financial Intelligence Unit (FIU).5354## Checkliste KYC-Dokumentation5556| Prüfung | Status |57|---|---|58| Identifikationsdokumente aller natürlichen Personen | [ ] |59| HR-Auszüge aller beteiligten Gesellschaften | [ ] |60| Wirtschaftlich Berechtigte ermittelt und dokumentiert | [ ] |61| Transparenzregister abgeglichen | [ ] |62| PEP-Status geprüft, Ergebnis dokumentiert | [ ] |63| Sanktionslisten geprüft (EU/OFAC/UN/HMT) | [ ] |64| Mittelherkunft plausibilisiert | [ ] |65| Aufbewahrungsfrist fünf Jahre eingerichtet | [ ] |6667## Risiken und Red Flags6869| Konstellation | Rot | Orange | Grün |70|---|---|---|---|71| Sanktionslistentreffer | Vertrag darf nicht abgeschlossen werden | Namensähnlichkeit prüfen | Kein Treffer |72| Mittelherkunft ungeklärt | Verdachtsmeldepflicht § 43 GwG | Teilweise belegt | Vollständig belegt |73| PEP ohne verstärkte Sorgfalt | GwG-Verstoß | PEP-Status in Prüfung | Keine PEP |74| Transparenzregister-Unstimmigkeit | Meldepflicht § 23a GwG | Abweichung erklärbar | Konsistent |7576## Quellen und Updates7778Stand: 05/2026. GwG in der Fassung 05/2026. Bei Änderung GwG oder EU-Sanktionsregime aktualisieren.7980## Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung8182### Normen-Ergänzung8384§§ 10, 11 GwG (KYC-Pflichten, Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter) → § 43 GwG (Meldepflicht) → § 56 GwG (Bußgeld bei Pflichtverletzung) → § 261 StGB (Geldwäsche n.F.) → Art. 3 EU-Geldwäsche-RL 2018/843 (5. AMLD) → § 42 AO (Steuerlicher Gestaltungsmissbrauch)8586> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.