1---2name: leasing-bgb-bt-schnittstelle3description: Für Leasing BGB-BT Schnittstelle: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Leasing BGB-BT Schnittstelle78## Fachkern: Leasing BGB-BT Schnittstelle9- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.10- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.11- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.1213## Normanker1415- §§ 535 ff. BGB: Mietrecht als Basisrahmen für Mietleasing16- §§ 433 ff. BGB: Kaufrecht für Finanzierungsleasing-Drei-Parteien-Verhältnis17- § 506 BGB: Entgeltliche Finanzierungshilfe (Verbraucherleasingvertrag)18- §§ 358 und 359 BGB: Verbundener Vertrag und Einwendungsdurchgriff19- § 314 BGB: Kündigung aus wichtigem Grund bei Dauerschuldverhältnissen20- Amtliches BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/2122## Intake2324- Welche Art von Leasingvertrag liegt vor (Finanzierungsleasing, Mietleasing, Sale-and-lease-back)?25- Wer sind die Parteien (Leasinggeber, Leasingnehmer, Lieferant)?26- Ist der Leasingnehmer Verbraucher oder Unternehmer?27- Welches Problem liegt vor (Mangel am Leasingobjekt, Kündigung, Ablauf)?28- Wurde Gewährleistung abgetreten oder steht der Einwendungsdurchgriff zur Verfügung?2930## Prüfraster31321. Vertragstyp bestimmen: Finanzierungsleasing (kaufähnlich) oder Mietleasing (mietähnlich)?332. Drei-Parteien-Verhältnis beim Finanzierungsleasing: Leasinggeber-Lieferant, Leasinggeber-Leasingnehmer343. Gewährleistungsabtretung: Hat Leasinggeber Mängelrechte gegen Lieferanten an Leasingnehmer abgetreten?354. Mangelrechte prüfen: Leasingnehmer kann als Zessionar direkt gegen Lieferanten vorgehen365. Kündigung des Leasingvertrags: ordentliche und außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB376. Verbraucherschutz: § 506 BGB für Verbraucherleasing; Widerruf nach §§ 495 und 355 BGB387. Einwendungsdurchgriff nach §§ 358 und 359 BGB bei verbundenen Verträgen398. Haftung bei vorzeitiger Vertragsauflösung: Restwertrisikoverteilung4041## Fallstricke4243- Beim Finanzierungsleasing hat der Leasinggeber oft keine eigenen Gewährleistungsansprüche; nur abgetretene Rechte.44- Fehlt die Abtretung, ist der Leasingnehmer bei Mängeln rechtlos gestellt.45- Verbraucherleasingvertrag muss Mindestangaben nach § 506 BGB enthalten; Fehler können Nichtigkeit bewirken.46- Kündigung des Leasingvertrags wegen Mangels setzt in der Regel erfolglosen Nacherfüllungsversuch voraus.4748## Stoppschilder4950- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.51- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.52- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.53- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.5455## Anschluss-Skills5657- mietvertrag-grundschema-paragraph-53558- darlehen-und-finanzierung59- kaufvertrag-grundschema-paragraph-43360- vertragstypen-mischvertrag-router6162## Quellen6364- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__506.html65- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html66- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__358.html