Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich einfache-leichte-sprache-jura sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- BFSG/BFSGV, BGG, BITV 2.0, WCAG/EN 301 549, AGG und Verwaltungsverfahrensrecht je nach Adressat.
- Adressat, Produkt/Dienstleistung, Frist, Ausnahme, technische Barriere, Nachweis und Abhilfe getrennt ausgeben.
- Bei leichter Sprache: juristische Richtigkeit behalten, Fachwörter erklären und keine Rechte verkürzen.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Sprachstandards
- Leichte Sprache: Netzwerk Leichte Sprache (Regelwerk); Hauptsatz, kein Genitiv, kein Konjunktiv, Fremdwörter erklären, Zahlen schreiben, Piktogramme.
- Einfache Sprache: Hamburger Verständlichkeitsmodell; max. 15 Wörter/Satz, kurze Sätze, aktive Verben.
- BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung): Pflicht für Bundesbehörden zur Bereitstellung Informationen in Leichter Sprache.
- BGG § 11: behördliche Information in Leichter Sprache auf Anforderung.
- DIN SPEC 33429 zu Leichter Sprache: Stand prüfen (Veröffentlichung 2023).
Trade-off
- Leichte Sprache (Zielgruppe Menschen mit kognitiven Einschränkungen) vs. einfache Sprache (breitere Zielgruppe, weniger restriktiv).
- Volljuristischer Inhalt vs. Verständlichkeit: Original-Wortlaut als Zitat plus Übersetzung; Bedeutungstreue vor sprachlicher Eleganz.
- Mandantengeheimnis bleibt: keine Vereinfachung auf Kosten der Schweigepflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO).
Normen & Rechtsprechung
Konkret zu prüfen:
- § 11 BGG (Leichte Sprache)
- § 14 BGG (Gebärdensprache)