Insolvenzrechtliche Liquiditätsbilanz und Liquiditätsvorschau
Fachkern: Insolvenzrechtliche Liquiditätsbilanz und Liquiditätsvorschau
- Normen-/Quellenanker: InsO §§ 17, 18, 19, 15a, StaRUG-Früherkennung, IDW-S-6-/Planungslogik, 3-Wochen- und 13-Wochen-Forecast, Zahlungsstatus und Fortbestehensprognose.
- Entscheidende Weiche: Trenne fällige Verbindlichkeiten, liquide Mittel, harte Zahlungszusagen, Planannahmen, Quote/Lücke, Organpflicht und Dokumentationsspur.
Zweck
Dieser Skill erstellt eine gerichtsfähig dokumentierte Liquiditätsbilanz auf einen Stichtag und eine zugehörige wochenaktuelle Liquiditätsvorschau über mindestens drei Wochen, regelmäßig bis 13 Wochen, in der für § 17 InsO benötigten Form. Das Standardergebnis ist eine Excel-Tabelle auf Wochenbasis nach hinterlegter Vorlage (assets/excel/Liquiditaetsplan-Wochenbasis.xlsx). Auf Nutzerwunsch wird zusätzlich ein interaktives HTML-Padlet oder ein Markdown-Artefakt geliefert; ein Memo wird nur auf ausdrückliche Anfrage erstellt.
Anwendungsfälle:
- Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO; Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO.
- Gläubigerantrag § 14 InsO (Substantiierung der Forderung und Zahlungsunfähigkeit).
- Insolvenzverwaltermandat, Anfechtungsabwehr und Gläubigerantrag, insbesondere nach BGH IX ZR 129/22 vom 18.04.2024 zur konkreten Darlegung von Liquiditätsstatus, Einzelposten und Belegen.
- Berater im Sanierungs- oder StaRUG-Kontext (Fortbestehensprognose § 19 InsO).
- Sanierungskonzept-Vorarbeit, wenn aus der kurzfristigen Liquiditätsbilanz eine integrierte Sanierungsplanung werden soll.
Eingaben
Der Skill fragt strukturiert die folgenden Felder ab. Was fehlt, wird im Worst Case angesetzt und im Padlet/Artefakt als Annahme protokolliert.
- Stichtag (z. B. Tag der Antragstellung, frühester Eintritt § 17 InsO für Anfechtungszwecke).
- Aktiva I: Bankguthaben, Kasse, ungenutzter und zugesagter Kontokorrent, sofort verwertbares Vermögen.
- Aktiva II: konkret zu erwartende Zahlungseingänge KW t bis t+2 (bzw. t+12 bei 13-Wochen-Plan), freie Kreditzusagen, schnell verwertbares Umlaufvermögen, mit realistischer Ausfallquote.
- Passiva I: alle am Stichtag fälligen und ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten; Stundungen nur, wenn echt vereinbart und dokumentiert.
- Passiva II: binnen drei Wochen fällig werdende Verbindlichkeiten, einzeln aufgeführt nach Gläubiger und Fälligkeitsdatum.
- Echte Stundung (mit beiderseitigem Einvernehmen und Fälligkeitsverschiebung) beseitigt Passiva I; faktische Duldung des Zahlungsverzugs nicht. Konkrete BGH-Linie über offene Quellen verifizieren.
- Streitige oder titulierte Forderungen: materieller Bestand, Fälligkeit, Titel, Vollstreckungsbeginn, Einstellung der Vollstreckung und Beleg getrennt erfassen; keine Prozentquote nach Prozessrisiko. Summen-OPOS ohne Einzelposten, Rechtsgrund und Beleg wird als Darlegungslücke markiert.
- Indizien nach § 17 Abs. 2 S. 2 InsO (Lohnsteuer-Rückstände, SV-Rückstände, Lastschriftrückläufer, Stundungsbitten, eingestellte Zahlungen FA/KK, Pfändungen, Insolvenzanträge anderer Gläubiger, Wechselproteste).
Bezugsquellen der Eingabedaten
Vor der Aufstellung folgende Frage stellen:
Wie sollen die Daten einfließen — manuell, per Datei-Import (CAMT.053, MT940, CSV-Bankexport, DATEV-OPOS-Export), oder über einen verbundenen Bankzugang (PSD2 / FinTS / vorhandener Connector)?
Detailregeln siehe Schwester-Skill liquiditaetsvorschau-3wochen, Abschnitt "Bezugsquellen der Eingabedaten" — der Skill selbst baut keinen Open-Banking-Client.
Ablauf
Schritt 1 — Format- und Padlet-Wahl: identisch zum Schwester-Skill. Standard: Excel-Tabelle + HTML-Padlet, sofern nicht anders gewünscht.
Schritt 2 — Stichtagsbestimmung: konkretes Datum festlegen. Im Haftungs- und Anfechtungskontext ist nicht der Antragstag, sondern der tatsächliche Eintritt der Zahlungsunfähigkeit maßgeblich. Stichtag dokumentieren.
Schritt 3 — Aufstellung der Liquiditätsbilanz
Aktiva I (am Stichtag sofort verfügbar) €
+ Aktiva II (binnen 3 Wochen flüssig) €
= Σ Liquide Mittel €
Passiva I (am Stichtag fällig & eingefordert) €
+ Passiva II (binnen 3 Wochen fällig) €
= Σ Fällige Verbindlichkeiten €
Liquiditätslücke (absolut) = Σ Fällig − Σ Liquide
Liquiditätsquote = Liquiditätslücke ÷ Σ Fällig
Maßstab: BGH-Linie zur Liquiditätsbilanz; konkrete Aktenzeichen und Randnummern vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de verifizieren.
Sonderlogik für streitige Posten: Eine streitige Verbindlichkeit wird nicht geschätzt. Wenn sie materiell besteht und fällig ist, gehört sie mit Nennwert in Passiva I oder Passiva II. Wenn sie materiell nicht besteht, nicht fällig ist oder wirksam gestundet wurde, gehört sie nicht in die Passiva. Bei nicht titulierten streitigen Verbindlichkeiten entscheidet allein die objektive Rechtslage, nicht die Prozessrisikowahrscheinlichkeit. Wenn ein vorläufig vollstreckbarer Titel vorliegt und die Vollstreckung eingeleitet ist, wird der Nennwert angesetzt. Wenn eine Einstellung der Zwangsvollstreckung erreicht wurde, wird die Beweiswirkung des Titels gesondert bewertet und die Forderung in einem Szenarioblock geführt. Aktivseitig werden eigene Forderungen nur angesetzt, wenn der Zahlungseingang binnen drei Wochen realistisch belegt ist. Für die gerichtliche Darlegung wird jeder Posten einzeln mit Gläubiger, Fälligkeit, Rechtsgrund, Beleg, Bestreitensstand und Vollstreckungsstand geführt; pauschale Summenlisten sind nach BGH IX ZR 129/22 angreifbar.
Schritt 4 — Subsumtion nach BGH-Schema
- Liquiditätsquote < 10 % und Lücke binnen drei Wochen schließbar: nur Zahlungsstockung.
- Liquiditätsquote ≥ 10 % und Lücke nicht binnen drei Wochen schließbar: regelmäßig Zahlungsunfähigkeit.
- Konkretes Az. der grundlegenden BGH-Entscheidung zum 10-%-/3-Wochen-Schema vor Ausgabe verifizieren.
Schritt 5 — Würdigung der Indizien § 17 Abs. 2 S. 2 InsO
Indizienkatalog für die Zahlungseinstellung umfasst insb. verspätete Lohnzahlungen, offene SV-Beiträge, erfolglose Stundungsbitten, Pfändungsmaßnahmen anderer Gläubiger, Wechselproteste und eigenen Insolvenzantrag. Konkrete BGH-Linie über offene Quellen verifizieren.
Schritt 6 — Titulierte Forderungen
Bei titulierten Forderungen nicht bei "streitig" stehen bleiben. Das Prüfraster lautet:
- Besteht die Forderung materiell und ist sie fällig? Dann mit Nennwert passivieren, auch wenn sie bestritten wird.
- Besteht die Forderung materiell nicht oder ist sie aus Rechtsgründen nicht fällig? Dann nicht passivieren, auch wenn sie behauptet wird.
- Gibt es einen vorläufig vollstreckbaren Titel, liegen die Vollstreckungsvoraussetzungen vor und hat der Gläubiger Vollstreckung eingeleitet? Dann Nennwert passivieren; kein Abschlag nach Prozessrisiko.
- Ist die Zwangsvollstreckung aus dem Titel einstweilen eingestellt? Dann Beweiswirkung für den Gläubigerantrag und Liquiditätsabfluss gesondert würdigen.
- Ist der Titel nur ein Indiz in einer breiteren Liquiditätslage? Dann den titulierten Betrag und die sonstigen fälligen Verbindlichkeiten getrennt ausweisen.
Schritt 6a — Herausgenommene Forderungen verteidigen
Jede nicht berücksichtigte streitige Verbindlichkeit erhält einen Haftungsvermerk:
| Feld |
Inhalt |
| Rechtsgrund des Herausnehmens |
Nichtbestehen, Nichtfälligkeit, Stundung, Aufrechnung, Durchsetzungssperre oder Vollstreckungseinstellung |
| Gegenbeweis |
Vertrag, Schriftwechsel, Gutachten, Beschluss, Vergleich, Titelstand |
| Prozesslage |
Kann ein Verwalter aus Aktenlage schlüssig zum Bestand vortragen? |
| Geschäftsleiterstandpunkt |
finales Gutachten vorhanden, Annahmen vollständig, Aktualisierungspflicht notiert |
| Restrisiko |
Übertragung der engen Irrtumsrechtsprechung aus dem Anfechtungsrecht auf Haftungsprozess offen |
Schritt 7 — Objektivität
Maßstab der Zahlungsunfähigkeit ist objektiv; das Bewusstsein des Schuldners ist nur für die Verschuldensfrage relevant (§ 15a InsO). Konkrete BGH-Linie zur "Erkennbarkeit der Insolvenzreife" vor Ausgabe über offene Quellen prüfen.
Schritt 8 — Ausgabe und Eskalation
- Excel-Datei aus der Vorlage befüllen (zwingend).
- HTML-Padlet oder Markdown-Artefakt nur, wenn so gewählt.
- Bei einer erheblichen, nicht kurzfristig schließbaren Lücke an
antragspflicht-15a-inso übergeben. Paragraf 102 StaRUG nur bei Jahresabschlussauftrag, offenkundigen Anhaltspunkten und vermuteter Unkenntnis des Mandanten anwenden; andere Mandatspflichten getrennt prüfen.
- Wenn die Vorschau für Bank, StaRUG, Schutzschirm, Eigenverwaltung oder Insolvenzplan genutzt werden soll: ausdrücklich festhalten, dass die Liquiditätsbilanz nur die Cash-Seite liefert. Danach an
idw-s6-integrierte-sanierungsplanung übergeben, um GuV, Planbilanz, Maßnahmenwirkung, Leitbild und nachhaltige Sanierungsfähigkeit zu prüfen.
- Memo nur auf Anfrage.
Rechtlicher Rahmen
Primärnormen
§ 17 InsO, § 15a InsO, § 18 InsO, § 19 InsO, § 102 StaRUG.
Leitentscheidungen (Stand Juni 2026; vor Ausgabe konkrete Aktenzeichen über dejure.org / openjur.de / bundesgerichtshof.de prüfen)
- BGH IX ZR 229/22 vom 23.01.2025 — Randnummer 34 und 35: Zahlungsunfähigkeit objektiv; nicht titulierte streitige Forderung nach objektiver Rechtslage; vorläufig vollstreckbar titulierte streitige Forderung bei eingeleiteter Vollstreckung mit Nennwert; keine anteilige Bewertung nach Prozessrisiko. Randnummer 27: Irrtum nur bei seit langem ungeklärter Rechtsfrage, nicht bei eigener Vertragsauslegung.
- BGH, Beschluss vom 11.03.2025 - II ZR 139/23 — bestätigt im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren den materiellen Bestand als Maßstab; nicht als eigenständiges Grundsatzurteil verwenden.
- BGH IX ZB 38/24 vom 22.05.2025 — bei allein auf einen Titel gestütztem Gläubigerantrag kann die Beweiswirkung entfallen, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil eingestellt ist.
- BGH, Urteil vom 18.04.2024 - IX ZR 129/22: Ein außenstehender Dritter darf einen nur pauschal aufgestellten und nicht mit Einzelpositionen oder Belegen unterlegten Liquiditätsstatus grundsätzlich einfach bestreiten. Die Entscheidung ist ein Darlegungsanker zu Paragraf 17 InsO, kein pauschaler Beleg für geringere Anfechtungsrisiken.
- BGH IX ZR 122/23 vom 05.12.2024 — Unlauterkeit beim Bargeschäft nach Paragraf 142 Absatz 1 Halbsatz 2 InsO. Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=05.12.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+122/23
- BGH II ZR 206/22 vom 23.07.2024 — Fortwirkende Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers nach Paragraf 823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit Paragraf 15a InsO. Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=23.07.2024&Aktenzeichen=II+ZR+206/22
- Grundlegende ältere BGH-Linie zum 10-%-/3-Wochen-Schema und zur Zahlungseinstellung: konkrete Az. zur Liquiditätsbilanz, zu Stundungen, zu titulierten Forderungen und zur Erkennbarkeit der Insolvenzreife vor Ausgabe in offener Quelle prüfen.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Berufsständischer Hintergrund
- IDW S 11 (Stand 12.08.2021), Tz. 16 f., 31–37 — Beurteilung des Eröffnungsgrundes der Zahlungsunfähigkeit.
- IDW S 6 — Anforderungen an Sanierungskonzepte und integrierte Planung.
Ausgabeformat
- Excel auf Basis von
assets/excel/Liquiditaetsplan-Wochenbasis.xlsx — Wochenraster, BGH-Block, Block "Offene Forderungen", Hinweise zur BGH-Rechtsprechung.
- HTML-Padlet (auf Wunsch).
- Markdown-Artefakt (auf Wunsch).
- Memo (nur auf Anfrage) im Gutachtenstil: Sachverhalt, Rechtliche Grundlagen, Liquiditätsbilanz, Subsumtion BGH-Schema, Indizienanalyse, Ergebnis, Quellennachweis.
Beispiel
Siehe Schwester-Skill liquiditaetsvorschau-3wochen (Beispielfall Edelholz Manufaktur Berlin GmbH). Für gerichtsfeste Verwendung wird zusätzlich die Buchhaltungsherkunft (SuSa-/OPOS-Stand) protokolliert und die Indizienliste belegt.
Typische Fehler
- Faktische Duldung als Stundung behandeln: nur echte schriftliche Stundungsvereinbarung mit Fälligkeitsverschiebung beseitigt Passiva I. Konkrete BGH-Linie über offene Quellen verifizieren.
- Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO / § 69 FGO) als Stundung behandeln: AdV hemmt nur die Vollziehung; die Fälligkeit der Steuerforderung bleibt unberührt. AdV-Beträge sind weiter Passiva I, soweit nicht zusätzlich eine schriftliche § 222 AO-Stundung mit Fälligkeitsverschiebung über den Stichtag hinaus vorliegt.
- Titulierte Forderung nur anteilig nach Prozessrisiko ansetzen: bei eingeleiteter Vollstreckung aus vorläufig vollstreckbarem Titel Nennwert, nicht Wahrscheinlichkeitswert.
- Liquiditätsstatus nur als Summenblock übernehmen: nach BGH IX ZR 129/22 braucht die beweissichere Fassung Einzelposten, Fälligkeit, Rechtsgrund und Beleg; sonst kann ein außenstehender Gegner einfach bestreiten.
- SV-Beiträge oder Lohnsteuer übersehen: gesetzlich sofort fällig, zugleich Indizien.
- Künftige Verträge / hypothetische Verwertungserlöse einbeziehen: nicht zulässig in Aktiva I/II.
- Stichtag im Haftungskontext zu spät ansetzen: tatsächlicher Eintritt maßgeblich.
- BGH, Urteil vom 18.04.2024 - IX ZR 129/22: Ein außenstehender Dritter darf einen nur pauschal aufgestellten und nicht mit Einzelpositionen oder Belegen unterlegten Liquiditätsstatus grundsätzlich einfach bestreiten. Die Entscheidung ist ein Darlegungsanker zu Paragraf 17 InsO, kein pauschaler Beleg für geringere Anfechtungsrisiken.
- Liquiditätsbilanz mit Sanierungskonzept verwechselt: Für Sanierungsfähigkeit reicht die insolvenzrechtliche Cash-Prüfung nicht. Es braucht zusätzlich Krisenursachenanalyse, Leitbild, Maßnahmenprogramm, GuV-/Bilanzplanung, Szenarien und Dokumentation.
Quellenpflicht
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Übergabe
Bei 🔴: antragspflicht-15a-inso und zahlungsunfaehigkeit-pruefung-17-inso (Plugin insolvenzrecht). Für mittel- und langfristige Sicht: liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate (dieses Plugin). Für Sanierungskonzept-/Bankfähigkeit: idw-s6-integrierte-sanierungsplanung (dieses Plugin).
Triage — Liquiditaetsvorschau Einordnung
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Zweck der Vorschau? ZU-Prüfung § 17 InsO (3-Wochen-Fenster) → insolvenzrechtliche Vorschau; Fortbestehensprognose § 19 InsO (12 Monate); Gläubigernachweis (13-Wochen-Vorschau); Bankverhandlung (24 Monate)?
- Methode? Direkte Methode (Cash-In / Cash-Out) für insolvenzrechtliche Zwecke; indirekte Methode (EBIT-Ableitung) für langfristige Unternehmensplanung.
- Datenbasis? OPOS (offene Posten), Kontoauszuege, Steuer- und SV-Verbindlichkeiten — alle aktuell?
- Stichtag? Für InsO-Beurteilung tag-genau festlegen; für Prognose ab aktuellem Tag.
- Sanierungsmassnahmen einbeziehen? Stundungen, Zuschuss, neue Kreditlinie — nur wenn verbindlich zugesagt.
Output-Template 13-Wochen-Liquiditaetsvorschau
Adressat: Insolvenzgericht / Gläubigerausschuss / Bank — Tonfall: sachlich-betriebswirtschaftlich
13-WOCHEN-LIQUIDITAETSVORSCHAU (direkte Methode)
Gesellschaft: [FIRMA] Erstellt: [DATUM] Ersteller: [NAME]
Woche | Anfangsbestand | Einzahlungen | Auszahlungen | Endbestand | Kreditlinie | Freie Liqui
1 | EUR [XXX] | EUR [YYY] | EUR [ZZZ] | EUR [AAA] | EUR [BBB] | EUR [CCC]
2 | ... | ... | ... | ... | ... | ...
13 | ... | ... | ... | ... | ... | ...
AMPEL-STATUS:
Wochen 1-4 (kurzfristig): [GRUEN / GELB / ROT]
Wochen 5-9 (mittelfristig): [...]
Wochen 10-13 (langfristig): [...]
ENGPAESSE: [Beschreibung kritischer Wochen und Gegenmassnahmen]
ANNAHMEN: [Auflistung der Schluesselannahmen]
1---2name: liquiditaetsvorschau-insolvenzrechtlich-23description: Für Insolvenzrechtliche Liquiditätsbilanz und Liquiditätsvorschau: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---5
6# Insolvenzrechtliche Liquiditätsbilanz und Liquiditätsvorschau
7
8## Fachkern: Insolvenzrechtliche Liquiditätsbilanz und Liquiditätsvorschau
9- **Normen-/Quellenanker:** InsO §§ 17, 18, 19, 15a, StaRUG-Früherkennung, IDW-S-6-/Planungslogik, 3-Wochen- und 13-Wochen-Forecast, Zahlungsstatus und Fortbestehensprognose.
10- **Entscheidende Weiche:** Trenne fällige Verbindlichkeiten, liquide Mittel, harte Zahlungszusagen, Planannahmen, Quote/Lücke, Organpflicht und Dokumentationsspur.
11
12## Zweck
13
14Dieser Skill erstellt eine **gerichtsfähig dokumentierte Liquiditätsbilanz** auf einen Stichtag und eine zugehörige **wochenaktuelle Liquiditätsvorschau** über mindestens drei Wochen, regelmäßig bis 13 Wochen, in der für § 17 InsO benötigten Form. Das Standardergebnis ist eine Excel-Tabelle auf Wochenbasis nach hinterlegter Vorlage (`assets/excel/Liquiditaetsplan-Wochenbasis.xlsx`). Auf Nutzerwunsch wird zusätzlich ein interaktives HTML-Padlet oder ein Markdown-Artefakt geliefert; ein Memo wird nur auf ausdrückliche Anfrage erstellt.
15
16Anwendungsfälle:
17
18- Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO; Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO.
19- Gläubigerantrag § 14 InsO (Substantiierung der Forderung und Zahlungsunfähigkeit).
20- Insolvenzverwaltermandat, Anfechtungsabwehr und Gläubigerantrag, insbesondere nach BGH IX ZR 129/22 vom 18.04.2024 zur konkreten Darlegung von Liquiditätsstatus, Einzelposten und Belegen.
21- Berater im Sanierungs- oder StaRUG-Kontext (Fortbestehensprognose § 19 InsO).
22- Sanierungskonzept-Vorarbeit, wenn aus der kurzfristigen Liquiditätsbilanz eine integrierte Sanierungsplanung werden soll.
23
24## Eingaben
25
26Der Skill fragt strukturiert die folgenden Felder ab. Was fehlt, wird im Worst Case angesetzt und im Padlet/Artefakt als Annahme protokolliert.
27
28- **Stichtag** (z. B. Tag der Antragstellung, frühester Eintritt § 17 InsO für Anfechtungszwecke).
29- **Aktiva I**: Bankguthaben, Kasse, ungenutzter und zugesagter Kontokorrent, sofort verwertbares Vermögen.
30- **Aktiva II**: konkret zu erwartende Zahlungseingänge KW *t* bis *t+2* (bzw. *t+12* bei 13-Wochen-Plan), freie Kreditzusagen, schnell verwertbares Umlaufvermögen, mit realistischer Ausfallquote.
31- **Passiva I**: alle am Stichtag fälligen und ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten; Stundungen nur, wenn echt vereinbart und dokumentiert.
32- **Passiva II**: binnen drei Wochen fällig werdende Verbindlichkeiten, einzeln aufgeführt nach Gläubiger und Fälligkeitsdatum.
33- **Echte Stundung** (mit beiderseitigem Einvernehmen und Fälligkeitsverschiebung) beseitigt Passiva I; faktische Duldung des Zahlungsverzugs nicht. Konkrete BGH-Linie über offene Quellen verifizieren.
34- **Streitige oder titulierte Forderungen**: materieller Bestand, Fälligkeit, Titel, Vollstreckungsbeginn, Einstellung der Vollstreckung und Beleg getrennt erfassen; keine Prozentquote nach Prozessrisiko. Summen-OPOS ohne Einzelposten, Rechtsgrund und Beleg wird als Darlegungslücke markiert.
35- **Indizien** nach § 17 Abs. 2 S. 2 InsO (Lohnsteuer-Rückstände, SV-Rückstände, Lastschriftrückläufer, Stundungsbitten, eingestellte Zahlungen FA/KK, Pfändungen, Insolvenzanträge anderer Gläubiger, Wechselproteste).
36
37## Bezugsquellen der Eingabedaten
38
39Vor der Aufstellung folgende Frage stellen:
40
41> Wie sollen die Daten einfließen — manuell, per Datei-Import (CAMT.053, MT940, CSV-Bankexport, DATEV-OPOS-Export), oder über einen verbundenen Bankzugang (PSD2 / FinTS / vorhandener Connector)?
42
43Detailregeln siehe Schwester-Skill `liquiditaetsvorschau-3wochen`, Abschnitt "Bezugsquellen der Eingabedaten" — der Skill selbst baut keinen Open-Banking-Client.
44
45## Ablauf
46
47**Schritt 1 — Format- und Padlet-Wahl**: identisch zum Schwester-Skill. Standard: Excel-Tabelle + HTML-Padlet, sofern nicht anders gewünscht.
48
49**Schritt 2 — Stichtagsbestimmung**: konkretes Datum festlegen. Im Haftungs- und Anfechtungskontext ist nicht der Antragstag, sondern der tatsächliche Eintritt der Zahlungsunfähigkeit maßgeblich. Stichtag dokumentieren.
50
51**Schritt 3 — Aufstellung der Liquiditätsbilanz**
52
53```
54Aktiva I (am Stichtag sofort verfügbar) €
55+ Aktiva II (binnen 3 Wochen flüssig) €
56= Σ Liquide Mittel €
57
58Passiva I (am Stichtag fällig & eingefordert) €
59+ Passiva II (binnen 3 Wochen fällig) €
60= Σ Fällige Verbindlichkeiten €
61
62Liquiditätslücke (absolut) = Σ Fällig − Σ Liquide
63Liquiditätsquote = Liquiditätslücke ÷ Σ Fällig
64```
65
66Maßstab: BGH-Linie zur Liquiditätsbilanz; konkrete Aktenzeichen und Randnummern vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de verifizieren.
67
68Sonderlogik für streitige Posten: Eine streitige Verbindlichkeit wird nicht geschätzt. Wenn sie materiell besteht und fällig ist, gehört sie mit Nennwert in Passiva I oder Passiva II. Wenn sie materiell nicht besteht, nicht fällig ist oder wirksam gestundet wurde, gehört sie nicht in die Passiva. Bei nicht titulierten streitigen Verbindlichkeiten entscheidet allein die objektive Rechtslage, nicht die Prozessrisikowahrscheinlichkeit. Wenn ein vorläufig vollstreckbarer Titel vorliegt und die Vollstreckung eingeleitet ist, wird der Nennwert angesetzt. Wenn eine Einstellung der Zwangsvollstreckung erreicht wurde, wird die Beweiswirkung des Titels gesondert bewertet und die Forderung in einem Szenarioblock geführt. Aktivseitig werden eigene Forderungen nur angesetzt, wenn der Zahlungseingang binnen drei Wochen realistisch belegt ist. Für die gerichtliche Darlegung wird jeder Posten einzeln mit Gläubiger, Fälligkeit, Rechtsgrund, Beleg, Bestreitensstand und Vollstreckungsstand geführt; pauschale Summenlisten sind nach BGH IX ZR 129/22 angreifbar.
69
70**Schritt 4 — Subsumtion nach BGH-Schema**
71
72- **Liquiditätsquote < 10 % und Lücke binnen drei Wochen schließbar**: nur Zahlungsstockung.
73- **Liquiditätsquote ≥ 10 % und Lücke nicht binnen drei Wochen schließbar**: regelmäßig Zahlungsunfähigkeit.
74- Konkretes Az. der grundlegenden BGH-Entscheidung zum 10-%-/3-Wochen-Schema vor Ausgabe verifizieren.
75
76**Schritt 5 — Würdigung der Indizien § 17 Abs. 2 S. 2 InsO**
77
78Indizienkatalog für die Zahlungseinstellung umfasst insb. verspätete Lohnzahlungen, offene SV-Beiträge, erfolglose Stundungsbitten, Pfändungsmaßnahmen anderer Gläubiger, Wechselproteste und eigenen Insolvenzantrag. Konkrete BGH-Linie über offene Quellen verifizieren.
79
80**Schritt 6 — Titulierte Forderungen**
81
82Bei titulierten Forderungen nicht bei "streitig" stehen bleiben. Das Prüfraster lautet:
83
841. Besteht die Forderung materiell und ist sie fällig? Dann mit Nennwert passivieren, auch wenn sie bestritten wird.
852. Besteht die Forderung materiell nicht oder ist sie aus Rechtsgründen nicht fällig? Dann nicht passivieren, auch wenn sie behauptet wird.
863. Gibt es einen vorläufig vollstreckbaren Titel, liegen die Vollstreckungsvoraussetzungen vor und hat der Gläubiger Vollstreckung eingeleitet? Dann Nennwert passivieren; kein Abschlag nach Prozessrisiko.
874. Ist die Zwangsvollstreckung aus dem Titel einstweilen eingestellt? Dann Beweiswirkung für den Gläubigerantrag und Liquiditätsabfluss gesondert würdigen.
885. Ist der Titel nur ein Indiz in einer breiteren Liquiditätslage? Dann den titulierten Betrag und die sonstigen fälligen Verbindlichkeiten getrennt ausweisen.
89
90**Schritt 6a — Herausgenommene Forderungen verteidigen**
91
92Jede nicht berücksichtigte streitige Verbindlichkeit erhält einen Haftungsvermerk:
93
94| Feld | Inhalt |
95| --- | --- |
96| Rechtsgrund des Herausnehmens | Nichtbestehen, Nichtfälligkeit, Stundung, Aufrechnung, Durchsetzungssperre oder Vollstreckungseinstellung |
97| Gegenbeweis | Vertrag, Schriftwechsel, Gutachten, Beschluss, Vergleich, Titelstand |
98| Prozesslage | Kann ein Verwalter aus Aktenlage schlüssig zum Bestand vortragen? |
99| Geschäftsleiterstandpunkt | finales Gutachten vorhanden, Annahmen vollständig, Aktualisierungspflicht notiert |
100| Restrisiko | Übertragung der engen Irrtumsrechtsprechung aus dem Anfechtungsrecht auf Haftungsprozess offen |
101
102**Schritt 7 — Objektivität**
103
104Maßstab der Zahlungsunfähigkeit ist objektiv; das Bewusstsein des Schuldners ist nur für die Verschuldensfrage relevant (§ 15a InsO). Konkrete BGH-Linie zur "Erkennbarkeit der Insolvenzreife" vor Ausgabe über offene Quellen prüfen.
105
106**Schritt 8 — Ausgabe und Eskalation**
107
108- Excel-Datei aus der Vorlage befüllen (zwingend).
109- HTML-Padlet oder Markdown-Artefakt nur, wenn so gewählt.
110- Bei einer erheblichen, nicht kurzfristig schließbaren Lücke an `antragspflicht-15a-inso` übergeben. Paragraf 102 StaRUG nur bei Jahresabschlussauftrag, offenkundigen Anhaltspunkten und vermuteter Unkenntnis des Mandanten anwenden; andere Mandatspflichten getrennt prüfen.
111- Wenn die Vorschau für Bank, StaRUG, Schutzschirm, Eigenverwaltung oder Insolvenzplan genutzt werden soll: ausdrücklich festhalten, dass die Liquiditätsbilanz nur die Cash-Seite liefert. Danach an `idw-s6-integrierte-sanierungsplanung` übergeben, um GuV, Planbilanz, Maßnahmenwirkung, Leitbild und nachhaltige Sanierungsfähigkeit zu prüfen.
112- Memo nur auf Anfrage.
113
114## Rechtlicher Rahmen
115
116### Primärnormen
117
118§ 17 InsO, § 15a InsO, § 18 InsO, § 19 InsO, § 102 StaRUG.
119
120### Leitentscheidungen (Stand Juni 2026; vor Ausgabe konkrete Aktenzeichen über dejure.org / openjur.de / bundesgerichtshof.de prüfen)
121
1221. **BGH IX ZR 229/22 vom 23.01.2025** — Randnummer 34 und 35: Zahlungsunfähigkeit objektiv; nicht titulierte streitige Forderung nach objektiver Rechtslage; vorläufig vollstreckbar titulierte streitige Forderung bei eingeleiteter Vollstreckung mit Nennwert; keine anteilige Bewertung nach Prozessrisiko. Randnummer 27: Irrtum nur bei seit langem ungeklärter Rechtsfrage, nicht bei eigener Vertragsauslegung.
1232. **BGH, Beschluss vom 11.03.2025 - II ZR 139/23** — bestätigt im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren den materiellen Bestand als Maßstab; nicht als eigenständiges Grundsatzurteil verwenden.
1243. **BGH IX ZB 38/24 vom 22.05.2025** — bei allein auf einen Titel gestütztem Gläubigerantrag kann die Beweiswirkung entfallen, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil eingestellt ist.
125- BGH, Urteil vom 18.04.2024 - IX ZR 129/22: Ein außenstehender Dritter darf einen nur pauschal aufgestellten und nicht mit Einzelpositionen oder Belegen unterlegten Liquiditätsstatus grundsätzlich einfach bestreiten. Die Entscheidung ist ein Darlegungsanker zu Paragraf 17 InsO, kein pauschaler Beleg für geringere Anfechtungsrisiken.
1265. **BGH IX ZR 122/23 vom 05.12.2024** — Unlauterkeit beim Bargeschäft nach Paragraf 142 Absatz 1 Halbsatz 2 InsO. Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=05.12.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+122/23
1276. **BGH II ZR 206/22 vom 23.07.2024** — Fortwirkende Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers nach Paragraf 823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit Paragraf 15a InsO. Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=23.07.2024&Aktenzeichen=II+ZR+206/22
1287. Grundlegende ältere BGH-Linie zum 10-%-/3-Wochen-Schema und zur Zahlungseinstellung: konkrete Az. zur Liquiditätsbilanz, zu Stundungen, zu titulierten Forderungen und zur Erkennbarkeit der Insolvenzreife vor Ausgabe in offener Quelle prüfen.
129
130### Quellenregel
131
132Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
133### Berufsständischer Hintergrund
134
135- **IDW S 11** (Stand 12.08.2021), Tz. 16 f., 31–37 — Beurteilung des Eröffnungsgrundes der Zahlungsunfähigkeit.
136- **IDW S 6** — Anforderungen an Sanierungskonzepte und integrierte Planung.
137
138## Ausgabeformat
139
1401. **Excel** auf Basis von `assets/excel/Liquiditaetsplan-Wochenbasis.xlsx` — Wochenraster, BGH-Block, Block "Offene Forderungen", Hinweise zur BGH-Rechtsprechung.
1412. **HTML-Padlet** (auf Wunsch).
1423. **Markdown-Artefakt** (auf Wunsch).
1434. **Memo** (nur auf Anfrage) im Gutachtenstil: Sachverhalt, Rechtliche Grundlagen, Liquiditätsbilanz, Subsumtion BGH-Schema, Indizienanalyse, Ergebnis, Quellennachweis.
144
145## Beispiel
146
147Siehe Schwester-Skill `liquiditaetsvorschau-3wochen` (Beispielfall Edelholz Manufaktur Berlin GmbH). Für gerichtsfeste Verwendung wird zusätzlich die Buchhaltungsherkunft (SuSa-/OPOS-Stand) protokolliert und die Indizienliste belegt.
148
149## Typische Fehler
150
151- **Faktische Duldung als Stundung behandeln**: nur echte schriftliche Stundungsvereinbarung mit Fälligkeitsverschiebung beseitigt Passiva I. Konkrete BGH-Linie über offene Quellen verifizieren.
152- **Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO / § 69 FGO) als Stundung behandeln**: AdV hemmt nur die Vollziehung; die Fälligkeit der Steuerforderung bleibt unberührt. AdV-Beträge sind weiter **Passiva I**, soweit nicht zusätzlich eine schriftliche § 222 AO-Stundung mit Fälligkeitsverschiebung über den Stichtag hinaus vorliegt.
153- **Titulierte Forderung nur anteilig nach Prozessrisiko ansetzen**: bei eingeleiteter Vollstreckung aus vorläufig vollstreckbarem Titel Nennwert, nicht Wahrscheinlichkeitswert.
154- **Liquiditätsstatus nur als Summenblock übernehmen**: nach BGH IX ZR 129/22 braucht die beweissichere Fassung Einzelposten, Fälligkeit, Rechtsgrund und Beleg; sonst kann ein außenstehender Gegner einfach bestreiten.
155- **SV-Beiträge oder Lohnsteuer übersehen**: gesetzlich sofort fällig, zugleich Indizien.
156- **Künftige Verträge / hypothetische Verwertungserlöse einbeziehen**: nicht zulässig in Aktiva I/II.
157- **Stichtag im Haftungskontext zu spät ansetzen**: tatsächlicher Eintritt maßgeblich.
158- BGH, Urteil vom 18.04.2024 - IX ZR 129/22: Ein außenstehender Dritter darf einen nur pauschal aufgestellten und nicht mit Einzelpositionen oder Belegen unterlegten Liquiditätsstatus grundsätzlich einfach bestreiten. Die Entscheidung ist ein Darlegungsanker zu Paragraf 17 InsO, kein pauschaler Beleg für geringere Anfechtungsrisiken.
159- **Liquiditätsbilanz mit Sanierungskonzept verwechselt**: Für Sanierungsfähigkeit reicht die insolvenzrechtliche Cash-Prüfung nicht. Es braucht zusätzlich Krisenursachenanalyse, Leitbild, Maßnahmenprogramm, GuV-/Bilanzplanung, Szenarien und Dokumentation.
160
161## Quellenpflicht
162
163Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
164
165## Übergabe
166
167Bei 🔴: `antragspflicht-15a-inso` und `zahlungsunfaehigkeit-pruefung-17-inso` (Plugin `insolvenzrecht`). Für mittel- und langfristige Sicht: `liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate` (dieses Plugin). Für Sanierungskonzept-/Bankfähigkeit: `idw-s6-integrierte-sanierungsplanung` (dieses Plugin).
168
169## Triage — Liquiditaetsvorschau Einordnung
170
171Bevor losgelegt wird, klaere:
172
1731. **Zweck der Vorschau?** ZU-Prüfung § 17 InsO (3-Wochen-Fenster) → insolvenzrechtliche Vorschau; Fortbestehensprognose § 19 InsO (12 Monate); Gläubigernachweis (13-Wochen-Vorschau); Bankverhandlung (24 Monate)?
1742. **Methode?** Direkte Methode (Cash-In / Cash-Out) für insolvenzrechtliche Zwecke; indirekte Methode (EBIT-Ableitung) für langfristige Unternehmensplanung.
1753. **Datenbasis?** OPOS (offene Posten), Kontoauszuege, Steuer- und SV-Verbindlichkeiten — alle aktuell?
1764. **Stichtag?** Für InsO-Beurteilung tag-genau festlegen; für Prognose ab aktuellem Tag.
1775. **Sanierungsmassnahmen einbeziehen?** Stundungen, Zuschuss, neue Kreditlinie — nur wenn verbindlich zugesagt.
178
179## Output-Template 13-Wochen-Liquiditaetsvorschau
180
181**Adressat:** Insolvenzgericht / Gläubigerausschuss / Bank — Tonfall: sachlich-betriebswirtschaftlich
182
183```
18413-WOCHEN-LIQUIDITAETSVORSCHAU (direkte Methode)
185Gesellschaft: [FIRMA] Erstellt: [DATUM] Ersteller: [NAME]
186
187Woche | Anfangsbestand | Einzahlungen | Auszahlungen | Endbestand | Kreditlinie | Freie Liqui
188 1 | EUR [XXX] | EUR [YYY] | EUR [ZZZ] | EUR [AAA] | EUR [BBB] | EUR [CCC]
189 2 | ... | ... | ... | ... | ... | ...
190 13 | ... | ... | ... | ... | ... | ...
191
192AMPEL-STATUS:
193Wochen 1-4 (kurzfristig): [GRUEN / GELB / ROT]
194Wochen 5-9 (mittelfristig): [...]
195Wochen 10-13 (langfristig): [...]
196
197ENGPAESSE: [Beschreibung kritischer Wochen und Gegenmassnahmen]
198ANNAHMEN: [Auflistung der Schluesselannahmen]
199```