LS: Juristisches Glossar
Spezialwissen: LS: Juristisches Glossar
- Normen-/Quellenanker: CSV, LS.
Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
- Rolle und Ziel: Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
- Sachverhalt: Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
- Fristen: Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
- Unterlagen: Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
- Format: Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
Prüfraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
- Sachverhalt fixieren - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
- Rechtliche Einordnung - einschlaegige Normen, Rechtsprechung BGH/BVerfG/EuGH, Literatur.
- Prüfung im Gutachtenstil - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
- Handlungsempfehlung - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
Normen & Rechtsprechung
Konkret zu prüfen:
- § 11 SGB I (Verständlichkeit)
- BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) § 11
- BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)
- UN-BRK Art. 9, 21
Output-Module
- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
1---2name: ls-juristisches-glossar-bauen3description: Für LS: Juristisches Glossar: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# LS: Juristisches Glossar78## Spezialwissen: LS: Juristisches Glossar9- **Normen-/Quellenanker:** CSV, LS.1011## Fallweichen12Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.13141. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?152. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?163. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?174. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?185. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?1920## Prüfraster2122Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:23241. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.252. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, Rechtsprechung BGH/BVerfG/EuGH, Literatur.263. **Prüfung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.274. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.2829## Plugin-Kontext30Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.3132## Normen & Rechtsprechung3334Konkret zu prüfen:3536- § 11 SGB I (Verständlichkeit)37- BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) § 1138- BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)39- UN-BRK Art. 9, 214041## Output-Module42- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.43- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.44- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.45- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.4647## Was dieser Arbeitsgang nicht macht48- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.49- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.50- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.51- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.