Lueth Urteil BVerfGE 7 198
Sachverhalt
Erich Lueth rief Anfang der fuenfziger Jahre als Hamburger Pressechef zum Boykott des Films Unsterbliche Geliebte von Veit Harlan auf; Harlan war zur NS-Zeit Regisseur des Hetzfilms Jud Suess. Filmverleih Domnick erlangte vor Zivilgericht Hamburg eine Unterlassungsverfuegung nach Paragraf 826 BGB.
Entscheidung
Senat 1 BVerfG, Urteil 15.01.1958, BVerfGE 7, 198 (Lueth-Urteil). Aufhebung der Zivilgerichtsentscheidung. Pressefreiheit Art 5 I GG strahlt auf Auslegung von Paragraf 826 BGB aus.
Drei Kernsaetze
1. Objektive Wertordnung
Grundrechte sind nicht nur Abwehrrechte gegen den Staat, sondern auch objektive Wertordnung des Grundgesetzes.
2. Mittelbare Drittwirkung
Die Wertordnung strahlt durch Generalklauseln wie Paragraf 826 BGB, Paragraf 138 BGB, Paragraf 242 BGB in das Privatrecht aus.
3. Abwaegungsmodell
Bei Konflikt zwischen Grundrecht und privatem Schutzgut ist abzuwaegen; Verhältnismäßigkeit als Methodik dringt ins Privatrecht ein.
Bedeutung für den Verhältnismäßigkeitspruefer
Lueth oeffnete die Verhältnismäßigkeitspruefung für das Zivilrecht. Heute ist die Abwaegung in nahezu jedem persoenlichkeitsrechtlichen Konflikt das zentrale Werkzeug, etwa bei:
- Bildberichterstattung gegen Persoenlichkeitsrecht.
- Schmaehkritik gegen Meinungsfreiheit.
- AGB-Kontrolle in Konsumentenvertraegen.
Fortwirkung
- BVerfGE 30 173 Mephisto: Kunstfreiheit gegen Persoenlichkeit.
- BVerfGE 81 278 Hess: Werturteil gegen Politiker-Persoenlichkeitsrecht.
- BVerfGE 89 214 Buergschaft: Privatautonomie als grundrechtliche Schutzpflicht.
- BVerfGE 152 152 Recht auf Vergessen I: Grundrechte gegen Suchmaschinenbetreiber unter EU-Recht.