1---2name: m-a-open-source-kollektive-datensammlung3description: Für M&A-Datenraum und Datenbankrechte — Due Diligence und Transaktion: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# M&A-Datenraum und Datenbankrechte — Due Diligence und Transaktion78## Arbeitsweg910- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?11- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.12- Tragende Normen verifizieren: UrhG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.13- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).14- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1516## Mandantenfall1718- Käufer eines Tech-Unternehmens will alle Datenbankrechte des Zielunternehmens im Rahmen der Due Diligence bewerten und im Kaufvertrag absichern.19- Verkäufer möchte wissen, welche Datenbankherstellerrechte seines Unternehmens einen materiellen Wert für die Transaktion haben.20- M&A-Berater fragt, wie Datenbankrechte in einem virtuellen Datenraum korrekt dokumentiert und offengelegt werden müssen.2122## Erste Schritte23241. Datenbankrechte-Inventarisierung: Welche Datenbanken hat das Zielunternehmen? Welches Schutzrecht gilt (Herstellerrecht, Datenbankwerk, beide)?252. Herstellereigenschaft und Investitionsnachweis prüfen: Kann das Zielunternehmen die wesentliche Investition in jede relevante Datenbank belegen?263. Schutzdauer bewerten: Verbleibende 15-Jahres-Frist (§ 87d UrhG) für jede Datenbank als Wertindikator.274. Lizenzen und Drittrechte prüfen: Bestehende Datenbanklizenzen (In- und Out-Lizenzen), Drittansprüche, laufende Verletzungsstreitigkeiten.285. Übertragungsstruktur planen: Asset Deal (explizite Übertragung jedes Datenbankrechts) vs. Share Deal (automatischer Rechtsübergang mit Gesellschaft).296. DSGVO-Due-Diligence: Personenbezogene Daten in den Zieldatenbanken — Rechtsgrundlagen, Auftragsverarbeitung, DSGVO-Compliance-Status.3031## Rechtsrahmen3233- § 87a Abs. 2 UrhG: Datenbankherstellerrecht als übertragbares Vermögensrecht — Bestandteil des Unternehmenskaufgegenstands.34- § 87d UrhG: Schutzdauer 15 Jahre — wichtiger Bewertungsfaktor bei M&A-Transaktion.35- § 453 BGB: Rechtskauf — Mängelgewährleistung bei Erwerb von Datenbankrechten; Rechtsmangel bei Drittrechten.36- DSGVO Art. 6: Rechtsgrundlage für Datenbankzugang im Rahmen von Due Diligence — berechtigtes Interesse.37- § 31 UrhG: Einräumung von Nutzungsrechten am Datenbankwerk — muss im Kaufvertrag klar übertragen werden.38- DSGVO Art. 28: Auftragsverarbeitung — virtuelle Datenräume als Auftragsverarbeiter des Verkäufers.3940## Prüfraster4142- Hat das Zielunternehmen eine vollständige Datenbankrechte-Übersicht (Inventar) erstellt?43- Kann jedes Datenbankherstellerrecht durch Investitionsnachweise belegt werden?44- Wie lang ist die verbleibende Schutzdauer für die wesentlichen Datenbanken?45- Bestehen Drittrechte (Lizenzen an Dritte, Unterlizenzen, laufende Verletzungsverfahren) an Zieldatenbanken?46- Enthält der Kaufvertrag eine vollständige Liste aller zu übertragenden Datenbankrechte mit Individualzuweisung?47- Sind personenbezogene Daten im virtuellen Datenraum oder in den Zieldatenbanken DSGVO-konform verarbeitet?48- Besteht eine Gewährleistungsklausel für unbekannte Drittrechte an Zieldatenbanken?4950## Typische Fallstricke5152- Asset Deal ohne explizite Datenbankrechte-Auflistung überträgt das Herstellerrecht nicht automatisch — Vollständigkeit des Inventars ist entscheidend.53- Schutzdauer endet während der Integrationsphase — Wertminderung nach Closing ohne Warnung.54- Personenbezogene Kundendatenbanken des Zielunternehmens erfordern DSGVO-Compliance-Check beim Käufer vor Integration.55- Laufende Datenbankrechts-Verletzungen des Zielunternehmens gegen Dritte gehen auf Käufer über — Freistellungsklausel im Vertrag nötig.56- Virtuelle Datenräume mit sensiblen Datenbankdaten erfordern Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Datenraum-Anbieter.5758## Quellen5960- [§ 87a UrhG — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UrhG/87a.html)61- [§ 87d UrhG — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UrhG/87d.html)62- [§ 453 BGB — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/BGB/453.html)63- [§ 31 UrhG — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UrhG/31.html)64- [DSGVO Art. 6 — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/DSGVO/6.html)65- [DSGVO Art. 28 — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/DSGVO/28.html)