1---2name: maklervertrag-provision-mietvertrag3description: Für Maklervertrag und Provision Paragrafen 652 ff. BGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: BGB BT Prüfer. Route: maklervertrag-provision-mietvertrag.4---56# Maklervertrag und Provision §§ 652 ff. BGB78## Arbeitsweg910- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?11- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.12- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 535-577a, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27, BGB §§ 558, 558a, 558b, 573, 573c — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.13- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).14- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1516## Fachkern: Maklervertrag und Provision §§ 652 ff. BGB17- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.18- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.19- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.2021## Normanker2223- § 652 BGB: Entstehung des Maklerlohnanspruchs (Nachweis oder Vermittlung)24- § 653 BGB: Höhe des Maklerlohns25- § 654 BGB: Verwirkung des Maklerlohns bei vertragswidrigem Verhalten26- § 655 BGB: Herabsetzung des Maklerlohns (bei unverhältnismäßig hoher Provision)27- §§ 2 ff. WoVermG: Bestellerprinzip bei Wohnraumvermittlung (Verbraucherschutz)28- Amtliches BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/2930## Intake3132- Welche Art von Maklervertrag liegt vor (Wohnraumvermittlung, Gewerbeimmobilien, sonstiges)?33- Wie lautet die Provisionsvereinbarung (Höhe, Fälligkeit, Bedingungen)?34- Wurde der Hauptvertrag tatsächlich geschlossen?35- Besteht eine Kausalverknüpfung zwischen Maklertätigkeit und Vertragsschluss?36- Doppelmakler oder Eigenprovision?3738## Prüfraster39401. Maklervertrag: wirksam geschlossen (konkludent möglich nach § 652 BGB)?412. Tätigkeitsart bestimmen: Nachweis eines Vertragspartners oder Vermittlung des Vertrags423. Hauptvertrag: geschlossen, wirksam und dem Makler kausal zuzurechnen?434. Kausalität: Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Abschluss des Hauptvertrags445. Verfristung: Vertragsschluss muss in angemessenem Zeitraum nach Maklertätigkeit erfolgen456. Verwirkung nach § 654 BGB: Doppelmakler, Interessenkollision, vertragswidrige Bevorzugung der Gegenseite467. Bestellerprinzip nach WoVermG bei Wohnraummakler: Provision nur vom Auftraggeber (Vermieter)478. Herabsetzungsrecht nach § 655 BGB bei offensichtlichem Missverhältnis4849## Fallstricke5051- Kausalität: Eigene Kenntnis des Kaufinteressenten vom Objekt vor Einschaltung des Maklers schließt Provision aus.52- Doppelmaklertätigkeit ohne Einverständnis beider Parteien führt nach § 654 BGB zur Verwirkung der Provision.53- Bei Wohnraumanmietung darf Makler vom Mieter keine Provision verlangen (§ 2 WoVermG); Rückforderungsrecht.54- Alleinauftrag versus einfacher Maklervertrag: Unterschied für Haftung bei Nichtabschluss.5556## Stoppschilder5758- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.59- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.60- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.61- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.6263## Anschluss-Skills6465- geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat66- auftrag-und-unentgeltliche-taetigkeit67- vertragstypen-mischvertrag-router68- bt-vertragsentwurf-modellvertrag6970## Quellen7172- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__652.html73- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__654.html74- https://www.gesetze-im-internet.de/wovermg/