1---2name: maklervertrag-und-provision3description: Für Maklervertrag und Provision Paragrafen 652 ff. BGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: BGB BT Prüfer. Route: maklervertrag-und-provision.4---56# Maklervertrag und Provision §§ 652 ff. BGB78## Fachkern: Maklervertrag und Provision §§ 652 ff. BGB9- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.10- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.11- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.1213## Normanker1415- § 652 BGB: Entstehung des Maklerlohnanspruchs (Nachweis oder Vermittlung)16- § 653 BGB: Höhe des Maklerlohns17- § 654 BGB: Verwirkung des Maklerlohns bei vertragswidrigem Verhalten18- § 655 BGB: Herabsetzung des Maklerlohns (bei unverhältnismäßig hoher Provision)19- §§ 2 ff. WoVermG: Bestellerprinzip bei Wohnraumvermittlung (Verbraucherschutz)20- Amtliches BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/2122## Intake2324- Welche Art von Maklervertrag liegt vor (Wohnraumvermittlung, Gewerbeimmobilien, sonstiges)?25- Wie lautet die Provisionsvereinbarung (Höhe, Fälligkeit, Bedingungen)?26- Wurde der Hauptvertrag tatsächlich geschlossen?27- Besteht eine Kausalverknüpfung zwischen Maklertätigkeit und Vertragsschluss?28- Doppelmakler oder Eigenprovision?2930## Prüfraster31321. Maklervertrag: wirksam geschlossen (konkludent möglich nach § 652 BGB)?332. Tätigkeitsart bestimmen: Nachweis eines Vertragspartners oder Vermittlung des Vertrags343. Hauptvertrag: geschlossen, wirksam und dem Makler kausal zuzurechnen?354. Kausalität: Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Abschluss des Hauptvertrags365. Verfristung: Vertragsschluss muss in angemessenem Zeitraum nach Maklertätigkeit erfolgen376. Verwirkung nach § 654 BGB: Doppelmakler, Interessenkollision, vertragswidrige Bevorzugung der Gegenseite387. Bestellerprinzip nach WoVermG bei Wohnraummakler: Provision nur vom Auftraggeber (Vermieter)398. Herabsetzungsrecht nach § 655 BGB bei offensichtlichem Missverhältnis4041## Fallstricke4243- Kausalität: Eigene Kenntnis des Kaufinteressenten vom Objekt vor Einschaltung des Maklers schließt Provision aus.44- Doppelmaklertätigkeit ohne Einverständnis beider Parteien führt nach § 654 BGB zur Verwirkung der Provision.45- Bei Wohnraumanmietung darf Makler vom Mieter keine Provision verlangen (§ 2 WoVermG); Rückforderungsrecht.46- Alleinauftrag versus einfacher Maklervertrag: Unterschied für Haftung bei Nichtabschluss.4748## Stoppschilder4950- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.51- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.52- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.53- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.5455## Anschluss-Skills5657- geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat58- auftrag-und-unentgeltliche-taetigkeit59- vertragstypen-mischvertrag-router60- bt-vertragsentwurf-modellvertrag6162## Quellen6364- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__652.html65- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__654.html66- https://www.gesetze-im-internet.de/wovermg/