Mandantenkommunikation
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Mandantenkommunikation im Bereich fortbestehensprognose sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Kommunikation Fortbestehensprognose (typische Pflichtbausteine)
- Klare Aussage zur Insolvenzantragspflicht: Wenn rechnerisch Überschuldung nach § 19 InsO vorliegt, muss die Mandantin wissen, dass die positive Fortbestehensprognose das Tatbestandsmerkmal ausschließt und damit antragsabwendend wirkt — und welche Annahmen tragen.
- Haftungsrisiken benennen: § 15a InsO Antragspflicht (Höchstfrist drei Wochen Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen Überschuldung), § 15b InsO Zahlungsverbot, § 1 StaRUG Krisenfrüherkennungspflicht, § 43 GmbHG Sorgfaltsmaßstab.
- Was die Prognose nicht leistet: Keine Garantie, kein Comfort Letter für Banken ohne weitergehende Prüfung, kein Ersatz für ein Sanierungskonzept nach IDW S 6.
- Eskalation klar benennen: Verschlechtert sich die Annahmenbasis (z. B. Kündigung Großauftrag, Kontokündigung), ist die Prognose unverzüglich zu überprüfen — sonst Strafbarkeitsrisiko nach § 15a Abs. 4, 5 InsO.
- Honorar: Pauschalvereinbarung oder Stundenhonorar nach RVG-Vergütungsvereinbarung empfehlen; reine RVG-Abrechnung ist bei Sanierungsmandaten regelmäßig nicht kostendeckend.