Mandantenkommunikation
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Mandantenkommunikation im Bereich krisenfrueherkennung-starug sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Kommunikation Krisenfrüherkennung § 1 StaRUG — Pflichtinhalte
- § 1 Abs. 1 Satz 1 StaRUG (Stand prüfen): Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften müssen Entwicklungen, die den Fortbestand der juristischen Person gefährden können, fortlaufend überwachen.
- § 1 Abs. 1 Satz 2 StaRUG: Bei Erkennen einer bestandsgefährdenden Entwicklung sind geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
- § 1 Abs. 1 Satz 3 StaRUG: Den zur Überwachung berufenen Organen ist unverzüglich Bericht zu erstatten — schriftliche Form empfohlen.
- Konsequenzen bei Pflichtverletzung: § 43 GmbHG (Innenhaftung), § 826 BGB (Außenhaftung in Ausnahmefällen), strafrechtlich § 15a Abs. 4, 5 InsO bei verspätetem Antrag.
- Was an die Mandantin gehört (Pflichtbausteine): Welche Kennzahlen werden überwacht? Welche Schwellen lösen Alarm aus? Wer berichtet wem in welcher Frequenz? Welche Maßnahmen sind bereits beschlossen?
- Honorar: Bei laufender Begleitung empfiehlt sich Mandatsvereinbarung mit Stunden- oder Monatspauschalhonorar — RVG-Tabelle deckt diese Beratung nicht ab.