Liquiditätskommunikation Red-Team und Quality-Gate
Arbeitsauftrag
Prüfe eine geplante Liquiditätsmitteilung, bevor sie an Geschäftsführung, Gesellschafter, Bank, Berater oder Verwalter geht. Ziel ist nicht Beschönigung, sondern eine klare, belegbare und haftungsarme Aussage.
Normenanker
- InsO §§ 17-19 und § 15a: Krisenstatus und Antragspflicht.
- StaRUG § 1: fortlaufende Überwachung bestandsgefährdender Entwicklungen.
- GmbHG § 43, AktG § 93: Geschäftsleitermaßstab.
- BGB §§ 280, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 bei Haftung aus Beratung/Informationspflichten.
- StGB §§ 263, 283, 266a; AO §§ 34, 69 bei unzutreffender Außenkommunikation.
Quality-Gate
Markiere: unbelegte Planannahmen, fehlende Fälligkeiten, verdeckte Stundungsannahmen, doppelt gezählte Linien, nicht berücksichtigte Steuern/Löhne, unklare Rangrücktritte und Aussagen, die eine Bank oder Behörde falsch verstehen könnte.