Mandantenkommunikation
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Mandantenkommunikation im Bereich jveg-kostenpruefer sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
JVEG-Kommunikation an Mandanten und Sachverständige
- Kostenrisiko erklären: Sachverständigenkosten sind Gerichtskosten (§ 1 GKG iVm § 6 JVEG); bei vorgängigem Vorschuss § 17 GKG für Vorschusspflicht des Antragstellers.
- Erfolgsfall: Erstattungsfähigkeit JVEG-Kosten nach § 91 ZPO (notwendige Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung); bei Streitwerttreiber Sachverständiger frühzeitig hinweisen.
- Sachverständige als Auftragnehmer: Auf Honorargruppen-Einordnung achten (M1/M2/M3); bei Streit Beweisbeschluss zitieren.
- Frist klar kommunizieren: § 2 Abs. 1 JVEG drei Monate ab Auftragsbeendigung — Mandant/Sachverständiger informieren, sonst Anspruchsverlust.
- Vorschuss-Antrag: § 12 JVEG erleichtert bei wirtschaftlich schwacher Lage des Sachverständigen; Antrag mit Zeitschätzung und Aufgabenbeschreibung.
- Falle: Stundensatz aus Privatauftrag wird gegenüber Mandant als JVEG-Honorar dargestellt — Differenz zwischen Privat- und Gerichts-Sachverständigem ist erstattungsrechtlich nicht erstattbar.
1---2name: mandantenkommunikation-redteam-qualitygate-73description: Für Mandantenkommunikation: prüft Ergebnis, Beweislast und Gegenposition; Ergebnis: Gegenprüfung mit Beweis- und Fristencheck. Fachgebiet: JVEG-Kostenprüfer.4---56# Mandantenkommunikation78## Arbeitsauftrag910Dieser Arbeitsgang macht **Mandantenkommunikation** im Bereich **jveg-kostenpruefer** sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.1112## Aktenstart ohne Leerlauf13141. Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.152. Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.163. Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.174. Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.185. Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.1920## Fachliche Anker2122- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.23- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.24- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.2526## Arbeitsprodukt2728- **Kurzdiagnose:** Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?29- **Belegmatrix:** Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.30- **Risikoampel:** Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.31- **Entwurf:** je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.32- **Fehlerbremse:** keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.3334## Ergänzende Hinweise3536## JVEG-Kommunikation an Mandanten und Sachverständige37- **Kostenrisiko erklären:** Sachverständigenkosten sind Gerichtskosten (§ 1 GKG iVm § 6 JVEG); bei vorgängigem Vorschuss § 17 GKG für Vorschusspflicht des Antragstellers.38- **Erfolgsfall:** Erstattungsfähigkeit JVEG-Kosten nach § 91 ZPO (notwendige Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung); bei Streitwerttreiber Sachverständiger frühzeitig hinweisen.39- **Sachverständige als Auftragnehmer:** Auf Honorargruppen-Einordnung achten (M1/M2/M3); bei Streit Beweisbeschluss zitieren.40- **Frist klar kommunizieren:** § 2 Abs. 1 JVEG drei Monate ab Auftragsbeendigung — Mandant/Sachverständiger informieren, sonst Anspruchsverlust.41- **Vorschuss-Antrag:** § 12 JVEG erleichtert bei wirtschaftlich schwacher Lage des Sachverständigen; Antrag mit Zeitschätzung und Aufgabenbeschreibung.42- Falle: Stundensatz aus Privatauftrag wird gegenüber Mandant als JVEG-Honorar dargestellt — Differenz zwischen Privat- und Gerichts-Sachverständigem ist erstattungsrechtlich nicht erstattbar.