Ersteinordnung neuer Mandate im Bau- und Architektenrecht: Mangeltyp, Vertragsgrundlage
Direktstart: lesen, entscheiden, liefern
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HOAI Paragrafen 1 bis 13 sowie nur das einschlägige Leistungsbild für Gebäude und Innenräume nach Paragraf 34, Freianlagen nach Paragraf 39, Ingenieurbauwerke nach Paragraf 43, Verkehrsanlagen nach Paragraf 47, Tragwerksplanung nach Paragraf 51 oder Technische Ausrüstung nach Paragraf 55; Architekten- und Ingenieurvertrag nach BGB Paragrafen 650p bis 650t. VOB/B nur anwenden, wenn sie wirksam vereinbart und für die konkrete Bauleistung einschlägig ist.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Ersteinordnung neuer Mandate im Bau- und Architektenrecht: Mangeltyp, Vertragsgrundlage. Normen: §§ 631 ff. 650a ff. BGB, VOB/B. Prüfraster: Vertragstyp, Beteiligte, Schadenstyp, Fristen, Dringlichkeit. Output: Mandat-Triage-Protokoll Bau-Architektenrecht. Abgrenzung: nicht Erstgespraeches-Aufnahme.
Mandat-Triage Bau- und Architektenrecht
Ablauf — acht Fragen
Frage 1 — Mandantenrolle?
- Privater Bauherr (Verbraucherbauvertrag — § 650i BGB)
- Gewerblicher Bauherr / Investor
- Bauunternehmer / Generalunternehmer
- Subunternehmer / Nachunternehmer
- Architekt / Ingenieur (Planung Bauüberwachung)
- Bauträger
- Sachverständiger
Frage 2 — Vertragstyp?
- BGB-Werkvertrag §§ 631 ff.
- VOB/B-Werkvertrag (Einbeziehung wirksam?)
- Verbraucherbauvertrag § 650i ff. BGB
- Bauträgervertrag § 650u BGB plus MaBV
- Architektenvertrag § 650p ff. BGB
- HOAI-Honorarstreit
- Public-Vergaberecht (an
fachanwalt-vergaberecht weiter)
Frage 3 — Phase?
- Vor Vertragsschluss (Beratung Vertragsentwurf)
- Während Bauphase (Ausführung Nachträge Behinderungen)
- Abnahme (anstehend strittig)
- Nach Abnahme — Mängel
- Schlussrechnung — Streit über Vergütung
- Insolvenz Auftragnehmer
- Insolvenz Bauherr
Frage 4 — Akute Eilbedürftigkeit?
- Bauunterbrechung droht
- Sicherheitsleistung-Anspruch § 650f BGB
- Bauhandwerker-Sicherungshypothek § 650e BGB
- Insolvenz des Auftragnehmers
- Witterungsbedingt fristkritische Arbeiten
- Vertragsstrafe verwirkt vor Abnahme
Frage 5 — Streitgegenstand?
- Mangel
- Nachtrag (Anordnung § 650b BGB nicht erfüllt)
- Vergütung Schlussrechnung
- Verzug
- Mehrkostenforderung
- Vertragsbeendigung Kündigung § 648a BGB außerordentlich aus wichtigem Grund
- Architekten-Planungs-/Überwachungsfehler
Frage 6 — Abnahme erfolgt?
- Ja förmlich (Datum Protokoll)
- Ja konkludent (Ingebrauchnahme)
- Ja fiktiv § 640 Abs. 2 BGB
- Nein — strittig
- Verweigerungsrecht? Wesentlicher Mangel?
Frage 7 — Frist?
- Verjährung Bauwerk-Mangel fünf Jahre § 634a BGB
- VOB/B vier Jahre § 13 Abs. 4
- Vertragsstrafe-Anspruch — Vorbehalt bei Abnahme § 341 Abs. 3 BGB
Frage 8 — Wirtschaftliche Verhältnisse?
- Berufshaftpflichtversicherung Architekt
- Bauherrenhaftpflicht
- Bauwesensversicherung
- Insolvenz droht?
Routing-Matrix
| Streitgegenstand |
Folge-Skill |
| Mangel-Auseinandersetzung |
werkmangel-vob-bgb-pruefen |
| Schlussrechnung |
(Skill schlussrechnung-prüfen — perspektivisch) |
| Nachtrag § 650b BGB |
(Skill nachtragsmanagement — perspektivisch) |
| Bauhandwerkersicherungshypothek |
(Skill sicherungs-hypothek — perspektivisch) |
| Architekten-Haftung Planungs/Überwachung |
werkmangel-vob-bgb-pruefen plus Architekten-Spezifikum |
| Insolvenz Auftragnehmer |
weiter an mandat-triage-insolvenzrecht |
| Vergabe öffentliche Hand |
weiter an mandat-triage-vergaberecht |
Mandatsannahme
- Konflikt-Check — keine doppelte Vertretung Bauherr/Unternehmer/Architekt selbe Sache
- Streitwert bei Mängeln Mangelbeseitigungskosten; bei Vergütung restl. Vergütung; bei Architektenhonorar Differenz nach HOAI
- Sachverständigen-Bedarf Bauschäden oft SV nötig
- Versicherungsdeckung klären
Eskalation
- Telefon-Sofort Bauunterbrechung Sicherheitsleistung Insolvenz-Eröffnung
- Binnen einer Stunde Mangelbeseitigungsfrist droht Fristablauf
- Heute Mangelrüge Vorbehalt bei Abnahme
- Diese Woche Klage-Erstentwurf Sachverständigenauftrag
Ausgabe
triage-protokoll-baurecht.md
- Aktenanlage
- Frist im Fristenbuch
- Mandatsvereinbarung mit Streitwertabschätzung
- Empfehlung Folge-Skill plus eventuell Sachverständigenauftrag
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Fristen-Sofort-Check bei Triage
| Frist |
Norm |
Zeitfenster |
| Vertragsstrafenvorbehalt |
§ 341 Abs. 3 BGB |
Bei Abnahme — einmalig |
| Mängelvorbehalt bekannte Mängel |
§ 640 Abs. 3 BGB |
Bei Abnahme — einmalig |
| Verjährung Bauwerk |
§ 634a BGB |
5 Jahre ab Abnahme |
| Behinderungsanzeige |
§ 6 Abs. 1 VOB/B |
Unverzueglich nach Erkennen |
| Schlussrechnung VOB/B |
§ 16 Abs. 3 VOB/B |
Binnen 2 Monaten nach Abnahme |
| Sicherheitsleistung |
§ 650f BGB |
Anspruch waehrend Bauphase |
Quellen
- BGB §§ 631 ff. 650 ff. 650e 650f 650i 650p 650u
- VOB/B
- HOAI
- BGH VII. Zivilsenat
- Werner/Pastor Bauprozess
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
1---2name: mandat-triage-bau-architektenrecht3description: Für Ersteinordnung neuer Mandate im Bau- und Architektenrecht: Mangeltyp, Vertragsgrundlage: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Ersteinordnung neuer Mandate im Bau- und Architektenrecht: Mangeltyp, Vertragsgrundlage789## Direktstart: lesen, entscheiden, liefern1011Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:1213- Frist oder Sofortrisiko.14- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.15- tragende Tatsachen aus dem Material.16- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.1718Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.1920Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.2122## Arbeitsweg2324- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?25- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.26- Tragende Normen verifizieren: HOAI Paragrafen 1 bis 13 sowie nur das einschlägige Leistungsbild für Gebäude und Innenräume nach Paragraf 34, Freianlagen nach Paragraf 39, Ingenieurbauwerke nach Paragraf 43, Verkehrsanlagen nach Paragraf 47, Tragwerksplanung nach Paragraf 51 oder Technische Ausrüstung nach Paragraf 55; Architekten- und Ingenieurvertrag nach BGB Paragrafen 650p bis 650t. VOB/B nur anwenden, wenn sie wirksam vereinbart und für die konkrete Bauleistung einschlägig ist.27- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).28- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.2930**Fokus:** Ersteinordnung neuer Mandate im Bau- und Architektenrecht: Mangeltyp, Vertragsgrundlage. Normen: §§ 631 ff. 650a ff. BGB, VOB/B. Prüfraster: Vertragstyp, Beteiligte, Schadenstyp, Fristen, Dringlichkeit. Output: Mandat-Triage-Protokoll Bau-Architektenrecht. Abgrenzung: nicht Erstgespraeches-Aufnahme.3132### Mandat-Triage Bau- und Architektenrecht3334## Ablauf — acht Fragen3536### Frage 1 — Mandantenrolle?3738- Privater Bauherr (Verbraucherbauvertrag — § 650i BGB)39- Gewerblicher Bauherr / Investor40- Bauunternehmer / Generalunternehmer41- Subunternehmer / Nachunternehmer42- Architekt / Ingenieur (Planung Bauüberwachung)43- Bauträger44- Sachverständiger4546### Frage 2 — Vertragstyp?4748- BGB-Werkvertrag §§ 631 ff.49- VOB/B-Werkvertrag (Einbeziehung wirksam?)50- Verbraucherbauvertrag § 650i ff. BGB51- Bauträgervertrag § 650u BGB plus MaBV52- Architektenvertrag § 650p ff. BGB53- HOAI-Honorarstreit54- Public-Vergaberecht (an `fachanwalt-vergaberecht` weiter)5556### Frage 3 — Phase?5758- Vor Vertragsschluss (Beratung Vertragsentwurf)59- Während Bauphase (Ausführung Nachträge Behinderungen)60- Abnahme (anstehend strittig)61- Nach Abnahme — Mängel62- Schlussrechnung — Streit über Vergütung63- Insolvenz Auftragnehmer64- Insolvenz Bauherr6566### Frage 4 — Akute Eilbedürftigkeit?6768- Bauunterbrechung droht69- Sicherheitsleistung-Anspruch § 650f BGB70- Bauhandwerker-Sicherungshypothek § 650e BGB71- Insolvenz des Auftragnehmers72- Witterungsbedingt fristkritische Arbeiten73- Vertragsstrafe verwirkt vor Abnahme7475### Frage 5 — Streitgegenstand?7677- Mangel78- Nachtrag (Anordnung § 650b BGB nicht erfüllt)79- Vergütung Schlussrechnung80- Verzug81- Mehrkostenforderung82- Vertragsbeendigung Kündigung § 648a BGB außerordentlich aus wichtigem Grund83- Architekten-Planungs-/Überwachungsfehler8485### Frage 6 — Abnahme erfolgt?8687- Ja förmlich (Datum Protokoll)88- Ja konkludent (Ingebrauchnahme)89- Ja fiktiv § 640 Abs. 2 BGB90- Nein — strittig91- Verweigerungsrecht? Wesentlicher Mangel?9293### Frage 7 — Frist?9495- Verjährung Bauwerk-Mangel fünf Jahre § 634a BGB96- VOB/B vier Jahre § 13 Abs. 497- Vertragsstrafe-Anspruch — Vorbehalt bei Abnahme § 341 Abs. 3 BGB9899### Frage 8 — Wirtschaftliche Verhältnisse?100101- Berufshaftpflichtversicherung Architekt102- Bauherrenhaftpflicht103- Bauwesensversicherung104- Insolvenz droht?105106## Routing-Matrix107108| Streitgegenstand | Folge-Skill |109|---|---|110| Mangel-Auseinandersetzung | `werkmangel-vob-bgb-pruefen` |111| Schlussrechnung | (Skill schlussrechnung-prüfen — perspektivisch) |112| Nachtrag § 650b BGB | (Skill nachtragsmanagement — perspektivisch) |113| Bauhandwerkersicherungshypothek | (Skill sicherungs-hypothek — perspektivisch) |114| Architekten-Haftung Planungs/Überwachung | `werkmangel-vob-bgb-pruefen` plus Architekten-Spezifikum |115| Insolvenz Auftragnehmer | weiter an `mandat-triage-insolvenzrecht` |116| Vergabe öffentliche Hand | weiter an `mandat-triage-vergaberecht` |117118## Mandatsannahme119120- **Konflikt-Check** — keine doppelte Vertretung Bauherr/Unternehmer/Architekt selbe Sache121- **Streitwert** bei Mängeln Mangelbeseitigungskosten; bei Vergütung restl. Vergütung; bei Architektenhonorar Differenz nach HOAI122- **Sachverständigen-Bedarf** Bauschäden oft SV nötig123- **Versicherungsdeckung** klären124125## Eskalation126127- **Telefon-Sofort** Bauunterbrechung Sicherheitsleistung Insolvenz-Eröffnung128- **Binnen einer Stunde** Mangelbeseitigungsfrist droht Fristablauf129- **Heute** Mangelrüge Vorbehalt bei Abnahme130- **Diese Woche** Klage-Erstentwurf Sachverständigenauftrag131132## Ausgabe133134- `triage-protokoll-baurecht.md`135- Aktenanlage136- Frist im Fristenbuch137- Mandatsvereinbarung mit Streitwertabschätzung138- Empfehlung Folge-Skill plus eventuell Sachverständigenauftrag139140<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->141> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.142>143> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.144>145> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.146<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->147148## Fristen-Sofort-Check bei Triage149150| Frist | Norm | Zeitfenster |151|-------|------|-------------|152| Vertragsstrafenvorbehalt | § 341 Abs. 3 BGB | Bei Abnahme — einmalig |153| Mängelvorbehalt bekannte Mängel | § 640 Abs. 3 BGB | Bei Abnahme — einmalig |154| Verjährung Bauwerk | § 634a BGB | 5 Jahre ab Abnahme |155| Behinderungsanzeige | § 6 Abs. 1 VOB/B | Unverzueglich nach Erkennen |156| Schlussrechnung VOB/B | § 16 Abs. 3 VOB/B | Binnen 2 Monaten nach Abnahme |157| Sicherheitsleistung | § 650f BGB | Anspruch waehrend Bauphase |158159## Quellen160161- BGB §§ 631 ff. 650 ff. 650e 650f 650i 650p 650u162- VOB/B163- HOAI164- BGH VII. Zivilsenat165- Werner/Pastor Bauprozess166167> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.