Produktionsvertrag International
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 1-7, 17-37 (Firma/Register), 48-58 (Prokura), 84-92c (Handelsvertreter), 343 ff. (Handelsgeschäfte), 373 ff. (Handelskauf); CISG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Worum es geht
Produktionsverträge verpflichten einen Hersteller zur Fertigung nach Spezifikation des Auftraggebers. CISG Art. 3 Abs. 2 schließt Verträge aus, bei denen die Arbeitsleistung überwiegt; reine Werklieferung ohne erhebliche Arbeit fällt unter CISG. IP-Schutz (Spezifikations-Geheimhaltung, Tooling-Eigentumsrecht) und Verlagerungsschutz sind praxiskritisch.
Kernnormen / Kernquellen
- CISG Art. 3 Abs. 2: Ausschluss bei überwiegender Arbeitsleistung (Werkvertrag)
- BGB §§ 631-650: Werkvertrag — Mängelhaftung und Abnahme
- ISO 9001:2015: Qualitätsmanagementsystem-Anforderungen
- IATF 16949:2016: Automobilindustrie-QMS (ergänzt ISO 9001)
- § 17 UWG: Geheimnisschutz / Handelsgeheimnisgesetz (HGeschGehG)
- RL (EU) 2016/943: Geschäftsgeheimnisse-RL (EU)
Schlüsselbegriffe
- Spezifikations-IP: Zeichnungen, CAD-Dateien, Rezepturen als Geschäftsgeheimnis
- Tooling-Ownership: Wer gehören Werkzeuge/Formen? Übergabepflicht nach Vertrag?
- Exklusivität: Darf Hersteller gleiche Produkte für Wettbewerber fertigen?
- Verlagerungsschutz: Kündigungsklausel mit Technologie-Transfer-Pflicht vor Verlagerung
- APQP/PPAP (Automobilindustrie): Advanced Product Quality Planning als Vertragsinhalt
Typische Streitfragen / Anwendungsfälle
- Hersteller fertigt ähnliches Produkt für Konkurrenten: Wettbewerbsverbot erforderlich?
- Tooling-Eigentumsstreit: Kunde bezahlte Werkzeuge, Hersteller behält sie bei Insolvenz?
- Qualitätsmangel: Wann greift CISG (Werklieferung) vs. BGB Werkvertragsrecht?
- Verlagerung: Klausel "no relocation without 12-month notice and technology transfer" wirksam?
- Geschäftsgeheimnisschutz nach HGeschGehG: Was ist ausreichende "angemessene Geheimhaltungsmaßnahme"?
Methodik
- CISG vs. BGB: Arbeitsleistungs-Anteil bestimmen; bei Zweifel explizit CISG ausschließen
- Tooling: immer Eigentums-Klausel (Käufer behält Eigentum; Übergabepflicht bei Kündigung)
- Geheimhaltung: NDA + Zugangsprotokoll + digitale DRM-Maßnahmen
- Qualität: QMS-Anforderungen als Vertragsanhang; Audit-Recht vertraglich verankern