Markenanmeldung beim DPMA oder EUIPO vorbereiten und stratgisch gestalten
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Markenanmeldung beim DPMA oder EUIPO vorbereiten und stratgisch gestalten. §§ 3 7 8 9 MarkenG Schutzvoraussetzungen Art. 4 7 EUTMR. Prüfraster: Markenfähigkeit absolute Schutzhindernisse Waren- und Dienstleistungsverzeichnis Klassen Strategie. Output: Anmeldungsunterlagen Klasseneinteilung Strateiegempfehlung. Abgrenzung: nicht für Markenrechtsverletzungen (§ 14 MarkenG).
Mandantenfragen beim Kaltstart
- Welche Markenform soll angemeldet werden — Wortmarke, Wort-Bild-Marke, Bildmarke, 3D-Marke, Klangmarke (Jingle), Positionsmarke oder Bewegungsmarke?
- Für welches geografische Gebiet soll Schutz bestehen — nur Deutschland (DPMA), gesamte EU (EUIPO), international (WIPO/Madrid)?
- Welche Waren und Dienstleistungen sollen geschützt werden — konkrete Produkte und Dienstleistungen, nicht nur Klassenüberschriften?
- Wurde eine Ähnlichkeitsrecherche in DPMAregister, eSearch plus (EUIPO) und TMview durchgeführt?
- Liegen Hinweise auf absolute Schutzhindernisse vor — ist der Begriff beschreibend, produktüblich oder ein geografischer Begriff?
- Gibt es Registrierungen Dritter, die Widerspruch einlegen könnten (§ 42 MarkenG: 3 Monate ab Veröffentlichung)?
- Besteht Prioritätsinteresse aus einer früheren Anmeldung in einem PVÜ-Staat (6-Monats-Frist PVÜ Art. 4)?
- Wird die Marke tatsächlich genutzt oder ist Benutzungszwang nach 5 Jahren (§ 25 MarkenG) realistisch einhaltbar?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
| Norm |
Inhalt |
| §§ 3, 8 MarkenG |
Schutzfähigkeit: markenfähige Zeichen § 3; absolute Schutzhindernisse § 8 |
| § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG |
Fehlende Unterscheidungskraft: Zeichen ohne Eignung zur Herkunftskennzeichnung |
| § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG |
Freihaltebedürfnis: beschreibende Angaben für Merkmale der Waren/Dienstleistungen |
| § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG |
Üblichkeit: im Handel üblich gewordene Bezeichnungen |
| § 8 Abs. 2 Nr. 4 ff. MarkenG |
Irreführende Angaben; Hoheitszeichen; Formen mit technischem Zwang |
| §§ 32 ff. MarkenG |
Anmeldung; notwendiger Inhalt; amtliche Formulare |
| § 33 MarkenG |
Anmeldetag; Klassenangabe nach Nizza-Klassifikation |
| § 34 MarkenG |
Prioritätsrecht iVm PVÜ Art. 4 (6 Monate ab Erstanmeldung im PVÜ-Staat) |
| § 41 MarkenG |
Eintragungsbeschluss nach Prüfung der Schutzhindernisse |
| § 42 MarkenG |
Widerspruchsverfahren: Frist 3 Monate ab Veröffentlichung der Eintragung |
| § 47 f. MarkenG |
Schutzdauer: 10 Jahre ab Anmeldedatum; beliebig oft verlängerbar |
| § 49 MarkenG |
Löschung wegen Verfalls: 5 Jahre Nichtbenutzung nach Eintragung |
| § 25 MarkenG |
Benutzungszwang: nach 5 Jahren Einrede der Nichtbenutzung möglich |
| § 9 MarkenG |
Relative Schutzhindernisse: Verwechslungsgefahr mit älterem Zeichen |
| § 66 MarkenG |
Beschwerde zum Bundespatentgericht (BPatG) bei DPMA-Zurückweisung |
| UMV (EU) 2017/1001 |
Unionsmarke; Anmeldung bei EUIPO; Schutzdauer 10 Jahre; einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten |
| Madrider Protokoll / MMA |
Internationale Registrierung über WIPO; Basismarke erforderlich; Schutzdauer 10 Jahre |
| PVÜ Art. 4 |
Prioritätsfrist 6 Monate für Marken; Erstanmeldung in PVÜ-Staat konstituiert Priorität |
Leitentscheidungen
| Gericht |
Aktenzeichen |
Datum |
Kernaussage |
Prüfschema Markenanmeldung
Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Schritt |
Prüfpunkt |
Norm |
Rechtsfolge |
| 1 |
Markenfähiges Zeichen (grafisch darstellbar / darstellbar i. S. UMV 2017/1001)? |
§ 3 MarkenG |
Grundvoraussetzung |
| 2 |
Fehlende Unterscheidungskraft? |
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG |
Zurückweisung; Verkehrsdurchsetzung § 8 Abs. 3 möglich |
| 3 |
Freihaltebedürfnis? |
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG |
Zurückweisung; besonders bei geografischen und beschreibenden Angaben |
| 4 |
Üblichkeit? |
§ 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG |
Zurückweisung bei Gattungsbezeichnungen |
| 5 |
Weitere absolute Hindernisse (Hoheitszeichen, Sittenverstoß, Täuschung)? |
§ 8 Abs. 2 Nr. 4–10 MarkenG |
Zurückweisung |
| 6 |
Ähnlichkeitsrecherche: ältere identische oder ähnliche Zeichen? |
§ 9 MarkenG |
Widerspruch möglich nach Eintragung |
| 8 |
Priorität aus Voranmeldung nutzbar? |
§ 34 MarkenG; PVÜ Art. 4 |
Prioritätsfrist 6 Monate prüfen |
| 9 |
Schutzumfang (national/EU/international) festlegen |
UMV 2017/1001; Madrider Protokoll |
Kostenkalkulation je Schutzgebiet |
| 10 |
Benutzungsbereitschaft realistisch? |
§ 25 MarkenG |
Einrede Nichtbenutzung nach 5 Jahren |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation |
Empfohlener Weg |
| Standard — Marke beim DPMA oder EUIPO anmelden |
Anmeldungs-Vollmuster unten |
| Variante A — nur DPMA-Schutz gewuenscht |
DPMA-Muster allein; EUIPO entfaellt |
| Variante B — EU-weiter Schutz noetig |
EUIPO-Checkliste unten; Parallelschutz pruefen |
| Variante C — Widerspruch gegen eigene Anmeldung angekuendigt |
Widerspruchs-Abwehrstrategie vorbereiten; Kennzeichnungsnachweis sichern |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatz-Bausteine
Anmeldung DPMA (vollständiges Muster)
An das
Deutsche Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80331 München [Ort, Datum]
Anmeldung einer Marke gemäß §§ 32 ff. MarkenG
Anmelderin:
[Vollständiger Name / Firma], [Anschrift], [Rechtsform]
vertreten durch: [Anwalt], [Kanzleiadresse]
(Vollmacht in Anlage 1)
Markendarstellung:
[Wortmarke: Wiedergabe des Zeichens in Standardschrift, fett markiert]
[Wort-Bild-Marke: farbige Abbildung JPG/PNG, 300 dpi, Anlage 2]
[3D-Marke: 6 Ansichten gemäß DPMA-Formblatt]
[Klangmarke: Notenschrift, Anlage 2 + ggf. Audiodatei]
Markenform:
[ ] Wortmarke [ ] Wort-Bild-Marke [ ] Bildmarke
[ ] 3D-Marke [ ] Positionsmarke [ ] Klangmarke
Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (Nizza-Klassifikation, 12. Edition):
Klasse [Nr.]: [Konkrete Aufzählung der Waren, z. B. "Bekleidungsstücke,
nämlich T-Shirts, Hemden und Hosen; Schuhwaren; Kopfbedeckungen"]
Klasse [Nr.]: [Konkrete Aufzählung der Dienstleistungen]
Priorität:
[ ] Keine
[x] Anmeldung Nr. [...], Datum [...], Land [...], gemäß § 34 MarkenG iVm
PVÜ Art. 4 (Prioritätsfrist 6 Monate ab Erstanmeldung)
Einzugsermächtigung:
Gebühren werden vom DPMA-Gebührenkonto [Konto-Nr.] eingezogen.
Gebühren (Anlage 3):
DPMA Grundgebühr (bis 3 Klassen): EUR 300 (elektronisch) / EUR 350 (Papier)
Klassengebühr ab 4. Klasse: EUR 100 je zusätzlicher Klasse
Anlagen:
1. Vollmacht
2. Markendarstellung
3. Gebührenbeleg / Einzugsermächtigung
4. Prioritätsbeleg (falls Priorität beansprucht)
Mit freundlichen Grüßen
[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz]
Anmeldung EUIPO (Checkliste)
EUIPO Unionsmarken-Anmeldung — Checkliste
Portal: https://euipo.europa.eu/eSearch/ → "eFiling"
Pflichtangaben:
- Markenform (gemäß UMV 2017/1001 Art. 4)
- Darstellung (Bildformat: JPG, PNG, max. 2 MB; bei Klang: MP3)
- Waren-/Dienstleistungsverzeichnis (nach Nizza-Klassifikation; IP-Translator-Standard)
- Anmelderin (Name, Anschrift, Nationalität)
- Vertreter (falls außerhalb EU: zwingend zugelassener Vertreter)
Gebühren (Stand 2025):
- 1. Klasse: EUR 850 (elektronisch)
- 2. Klasse: EUR 1.000
- 3. Klasse: EUR 1.150; jede weitere Klasse + EUR 150
Widerspruchsfrist: 3 Monate ab Veröffentlichung der Eintragung (EUIPO Bulletin)
Widerspruch § 42 MarkenG (Muster)
An das Deutsche Patent- und Markenamt
— Markenbeschwerdestelle / Widerspruchsstelle — [Ort, Datum]
Widerspruch nach § 42 MarkenG
gegen die Eintragung der Marke Nr. [DE-Reg.-Nr.], eingetragen am [Datum],
veröffentlicht am [Datum]
Widersprechende:
[Unternehmensname], Inhaberin der älteren Marke Nr. [DE-Reg.-Nr. / EM-Nr.],
eingetragen am [Datum], Klassen [Nrn.].
Widerspruchsgrund:
Verwechslungsgefahr § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG / Art. 8 Abs. 1 lit. b UMV
Begründung:
1. Identität / Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen:
Die angegriffene Marke beansprucht Schutz für [Klassen], die mit den
Waren/Dienstleistungen der älteren Marke [identisch / ähnlich] sind.
2. Zeichenähnlichkeit:
Klanglich: [beide Zeichen beginnen mit [Bestandteil]; phonetisch
nahezu identisch in [Silbenstruktur]].
Schriftbildlich: [Buchstabenfolge weitgehend übereinstimmend].
Begrifflich: [gleiche oder ähnliche Bedeutung / kein begrifflicher Unterschied].
3. Gefahr der gedanklichen Verknüpfung / Bekanntheitsschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG):
[Falls ältere Marke bekannt: Nachweise Verkehrsgeltung beifügen]
Glaubhaftmachung Benutzung (sofern ältere Marke > 5 Jahre eingetragen):
Anlage W 3: Belege der ernsthaften Benutzung (§ 25 MarkenG).
Gebühren: EUR 250 je Widerspruch (DPMA-Gebührenordnung).
Anlagen:
W 1: Registerauszug ältere Marke
W 2: Auszug angegriffene Marke
W 3: Benutzungsnachweise (Kataloge, Rechnungen, Umsatzzahlen)
[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz]
--- vor Versand klaeren ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Beweislast
| Beweisthema |
Beweislast |
Beweismittel |
| Schutzfähigkeit (Unterscheidungskraft) |
DPMA von Amts wegen; bei Zurückweisung: Anmelderin trägt Darlegungslast |
Verkehrsbefragung; Umsatzbelege; Werbeaufwendungen |
| Verkehrsdurchsetzung § 8 Abs. 3 MarkenG |
Anmelderin |
Marktanteil > 50 %; Verkehrsbefragung 2/3-Bekanntheit |
| Ernsthafte Benutzung § 25 MarkenG |
Markeninhaber (bei Einrede) |
Rechnungen, Kataloge, Presseberichte, Umsatzzahlen, Produktfotos |
| Widerspruchsgrund: Verwechslungsgefahr § 9 MarkenG |
Widersprechende |
Registerauszüge; Vergleichsdarstellung; ggf. Verkehrsgutachten |
| Priorität aus Voranmeldung |
Anmelderin |
Prioritätsbeleg (certified copy der Erstanmeldung) |
Fristen
| Frist |
Inhalt |
Norm |
| 6 Monate |
Prioritätsfrist ab Erstanmeldung in PVÜ-Staat |
§ 34 MarkenG; PVÜ Art. 4 |
| 3 Monate |
Widerspruchsfrist ab Veröffentlichung der Eintragung |
§ 42 MarkenG |
| 5 Jahre |
Beginn Benutzungszwang ab Eintragung |
§ 25 MarkenG |
| 10 Jahre |
Schutzdauer; Verlängerung fällig |
§ 47 MarkenG |
| 1 Monat |
Beschwerde zum BPatG gegen DPMA-Entscheidung |
§ 66 MarkenG |
| 2 Monate |
Beschwerde gegen EUIPO-Entscheidung zur Beschwerdekammer |
Art. 68 UMV |
Gegenargumente und Reaktion
| Gegenargument |
Herkunft |
Reaktion |
| "Marke ist beschreibend — § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG" |
DPMA / Widersprechende |
Verkehrsdurchsetzung § 8 Abs. 3 MarkenG nachweisen; alternativ: Fantasy-Element hinzufügen und Neuanmeldung |
| "Fehlende Unterscheidungskraft" |
DPMA |
Benutzungsnachweis vor Anmeldung (Verkehrsgeltung); Beschwerde BPatG § 66 MarkenG |
| "Verwechslungsgefahr mit älterer Marke" |
Widerspruch |
Klanglich/schriftbildlich/begrifflich differenzieren; geringe Ähnlichkeit der Waren beantragen; ältere Marke auf Benutzungszwang prüfen (§ 25 MarkenG) |
| "Ältere Marke nicht benutzt" |
Markeninhaber gegen Angreifer |
Einrede Nichtbenutzung § 25 MarkenG nach 5 Jahren; Benutzungsnachweise anfordern |
| "Internationale Registrierung abgelaufen" |
Markeninhaber |
Verlängerung beim WIPO Central Attack nicht rechtzeitig; abhängige Marke verlischt ohne Basismarke |
Streitwert und Kosten
Anmeldegebühren:
- DPMA national: EUR 300 (elektronisch, bis 3 Klassen); EUR 100 je Zusatzklasse.
- EUIPO Unionsmarke: EUR 850 (1 Klasse); EUR 1.000 (2 Klassen); EUR 1.150 (3 Klassen).
- WIPO internationale Registrierung: Basisgebühr CHF 653 + CHF 100 je Klasse + nationale Gebühren je Bestimmungsland.
Widerspruchsgebühr DPMA: EUR 250 je Widerspruch.
Anwaltsgebühren (Anmeldung, RVG):
- Beratung, Recherche, Anmeldung: 1.0-Geschäftsgebühr § 13 RVG aus Gegenstandswert; Gegenstandswert Markenanmeldung typisch EUR 20.000–50.000 je nach Bedeutung.
- Widerspruchsverfahren: 1.3-Verfahrensgebühr + 1.2-Terminsgebühr.
Streitwert Markenverletzungsklage: EUR 50.000–500.000 je nach Marktposition und Umsatz der verletzenden Marke.
Strategische Empfehlung
| Situation |
Empfehlung |
Begründung |
| Neues Produkt, nationaler Markt |
DPMA-Wortmarke + Wort-Bild-Marke; Recherche vorher |
Günstigster Einstieg; Unionsmarke bei EU-Expansion |
| EU-weiter Vertrieb geplant |
Unionsmarke EUIPO direkt; ggf. DPMA parallel |
Einheitlicher Schutz; Kosten effizienter als 27 nationale Anmeldungen |
| Internationaler Vertrieb außerhalb EU |
WIPO Madrider System mit IR; Basismarke zuerst |
Zentralisierte Verwaltung; Einzelschutz in Nicht-EU-Ländern |
| Beschreibender Begriff |
Phantasiewort erfinden; alternativ § 8 Abs. 3 durch Nutzung erlangen |
Reine Beschreibung nicht schutzfähig; Verkehrsgeltung aufwendig |
| Widerspruch erhalten |
Erst Benutzungszwang prüfen (§ 25 MarkenG); dann Zeichenähnlichkeit substanziiert bestreiten |
Ältere Marke ohne Benutzung = Widerspruch unbegründet |
| Marke seit 5 Jahren eingetragen, nie genutzt |
Dringend Benutzungshandlungen einleiten und dokumentieren |
Sonst Einrede nach § 25 MarkenG / Löschungsantrag § 49 MarkenG |
Anschluss-Skills
fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz-abmahnung-uwg — MarkenG-Abmahnung analog UWG-Abmahnung
fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz-designverletzung — Designschutz ergänzend zur Marke
fachanwalt-gewrechts-geschgehg-kollisionen-nda-hinschg-urhg — Marke vs. Geschäftsgeheimnis vor Anmeldung
gerichtsstand-und-rechtswahl-pruefen — Internationale Markenverletzung (Brüssel Ia-VO)
Quellen
Triage-Fragen vor Markenanmeldungs-Mandat
Bevor die Anmeldestrategie festgelegt wird, klaere:
- Wurde eine umfassende Kollisionsrecherche (DPMA, EUIPO, WIPO) auf identische und aehnliche Zeichen durchgefuehrt?
- Welche Schutzziele verfolgt der Mandant — nationaler DE-Schutz, EU-Schutz oder internationale Schutzausdehnung (Madrid-Protokoll)?
- Gibt es benutzungsgeschuetzte Zeichen (§ 4 Nr. 2 MarkenG), die als Prioritaet vorrangig sind und Eintragung entbehrlich machen?
- Wurden Umlaute und Sonderzeichen im Markenwort geprueft (DPMA-Kodierungsanforderungen)?
Aktuelle Rechtsprechung
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
1---2name: markenanmeldung3description: Für Markenanmeldung beim DPMA oder EUIPO vorbereiten und stratgisch gestalten: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Markenanmeldung beim DPMA oder EUIPO vorbereiten und stratgisch gestalten789## Arbeitsweg1011- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?12- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.13- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.14- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).15- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1617**Fokus:** Markenanmeldung beim DPMA oder EUIPO vorbereiten und stratgisch gestalten. §§ 3 7 8 9 MarkenG Schutzvoraussetzungen Art. 4 7 EUTMR. Prüfraster: Markenfähigkeit absolute Schutzhindernisse Waren- und Dienstleistungsverzeichnis Klassen Strategie. Output: Anmeldungsunterlagen Klasseneinteilung Strateiegempfehlung. Abgrenzung: nicht für Markenrechtsverletzungen (§ 14 MarkenG).1819## Mandantenfragen beim Kaltstart20211. Welche Markenform soll angemeldet werden — Wortmarke, Wort-Bild-Marke, Bildmarke, 3D-Marke, Klangmarke (Jingle), Positionsmarke oder Bewegungsmarke?222. Für welches geografische Gebiet soll Schutz bestehen — nur Deutschland (DPMA), gesamte EU (EUIPO), international (WIPO/Madrid)?233. Welche Waren und Dienstleistungen sollen geschützt werden — konkrete Produkte und Dienstleistungen, nicht nur Klassenüberschriften?244. Wurde eine Ähnlichkeitsrecherche in DPMAregister, eSearch plus (EUIPO) und TMview durchgeführt?255. Liegen Hinweise auf absolute Schutzhindernisse vor — ist der Begriff beschreibend, produktüblich oder ein geografischer Begriff?266. Gibt es Registrierungen Dritter, die Widerspruch einlegen könnten (§ 42 MarkenG: 3 Monate ab Veröffentlichung)?277. Besteht Prioritätsinteresse aus einer früheren Anmeldung in einem PVÜ-Staat (6-Monats-Frist PVÜ Art. 4)?288. Wird die Marke tatsächlich genutzt oder ist Benutzungszwang nach 5 Jahren (§ 25 MarkenG) realistisch einhaltbar?29- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)3031## Rechtsgrundlagen3233| Norm | Inhalt |34|------|--------|35| §§ 3, 8 MarkenG | Schutzfähigkeit: markenfähige Zeichen § 3; absolute Schutzhindernisse § 8 |36| § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG | Fehlende Unterscheidungskraft: Zeichen ohne Eignung zur Herkunftskennzeichnung |37| § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG | Freihaltebedürfnis: beschreibende Angaben für Merkmale der Waren/Dienstleistungen |38| § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG | Üblichkeit: im Handel üblich gewordene Bezeichnungen |39| § 8 Abs. 2 Nr. 4 ff. MarkenG | Irreführende Angaben; Hoheitszeichen; Formen mit technischem Zwang |40| §§ 32 ff. MarkenG | Anmeldung; notwendiger Inhalt; amtliche Formulare |41| § 33 MarkenG | Anmeldetag; Klassenangabe nach Nizza-Klassifikation |42| § 34 MarkenG | Prioritätsrecht iVm PVÜ Art. 4 (6 Monate ab Erstanmeldung im PVÜ-Staat) |43| § 41 MarkenG | Eintragungsbeschluss nach Prüfung der Schutzhindernisse |44| § 42 MarkenG | Widerspruchsverfahren: Frist 3 Monate ab Veröffentlichung der Eintragung |45| § 47 f. MarkenG | Schutzdauer: 10 Jahre ab Anmeldedatum; beliebig oft verlängerbar |46| § 49 MarkenG | Löschung wegen Verfalls: 5 Jahre Nichtbenutzung nach Eintragung |47| § 25 MarkenG | Benutzungszwang: nach 5 Jahren Einrede der Nichtbenutzung möglich |48| § 9 MarkenG | Relative Schutzhindernisse: Verwechslungsgefahr mit älterem Zeichen |49| § 66 MarkenG | Beschwerde zum Bundespatentgericht (BPatG) bei DPMA-Zurückweisung |50| UMV (EU) 2017/1001 | Unionsmarke; Anmeldung bei EUIPO; Schutzdauer 10 Jahre; einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten |51| Madrider Protokoll / MMA | Internationale Registrierung über WIPO; Basismarke erforderlich; Schutzdauer 10 Jahre |52| PVÜ Art. 4 | Prioritätsfrist 6 Monate für Marken; Erstanmeldung in PVÜ-Staat konstituiert Priorität |5354## Leitentscheidungen5556| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage |57|---------|-------------|-------|-------------|5859## Prüfschema Markenanmeldung6061**Vorab:** Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.6263| Schritt | Prüfpunkt | Norm | Rechtsfolge |64|---------|-----------|------|-------------|65| 1 | Markenfähiges Zeichen (grafisch darstellbar / darstellbar i. S. UMV 2017/1001)? | § 3 MarkenG | Grundvoraussetzung |66| 2 | Fehlende Unterscheidungskraft? | § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG | Zurückweisung; Verkehrsdurchsetzung § 8 Abs. 3 möglich |67| 3 | Freihaltebedürfnis? | § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG | Zurückweisung; besonders bei geografischen und beschreibenden Angaben |68| 4 | Üblichkeit? | § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG | Zurückweisung bei Gattungsbezeichnungen |69| 5 | Weitere absolute Hindernisse (Hoheitszeichen, Sittenverstoß, Täuschung)? | § 8 Abs. 2 Nr. 4–10 MarkenG | Zurückweisung |70| 6 | Ähnlichkeitsrecherche: ältere identische oder ähnliche Zeichen? | § 9 MarkenG | Widerspruch möglich nach Eintragung |71| 8 | Priorität aus Voranmeldung nutzbar? | § 34 MarkenG; PVÜ Art. 4 | Prioritätsfrist 6 Monate prüfen |72| 9 | Schutzumfang (national/EU/international) festlegen | UMV 2017/1001; Madrider Protokoll | Kostenkalkulation je Schutzgebiet |73| 10 | Benutzungsbereitschaft realistisch? | § 25 MarkenG | Einrede Nichtbenutzung nach 5 Jahren |7475## Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)7677Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist **eine** moegliche Form — nicht die einzige.7879| Konstellation | Empfohlener Weg |80|---|---|81| Standard — Marke beim DPMA oder EUIPO anmelden | Anmeldungs-Vollmuster unten |82| Variante A — nur DPMA-Schutz gewuenscht | DPMA-Muster allein; EUIPO entfaellt |83| Variante B — EU-weiter Schutz noetig | EUIPO-Checkliste unten; Parallelschutz pruefen |84| Variante C — Widerspruch gegen eigene Anmeldung angekuendigt | Widerspruchs-Abwehrstrategie vorbereiten; Kennzeichnungsnachweis sichern |8586Wenn die Mandantenkonstellation **nicht** ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.8788## Schriftsatz-Bausteine8990### Anmeldung DPMA (vollständiges Muster)9192```93An das94Deutsche Patent- und Markenamt95Zweibrückenstraße 129680331 München [Ort, Datum]9798Anmeldung einer Marke gemäß §§ 32 ff. MarkenG99100Anmelderin:101[Vollständiger Name / Firma], [Anschrift], [Rechtsform]102vertreten durch: [Anwalt], [Kanzleiadresse]103(Vollmacht in Anlage 1)104105Markendarstellung:106[Wortmarke: Wiedergabe des Zeichens in Standardschrift, fett markiert]107[Wort-Bild-Marke: farbige Abbildung JPG/PNG, 300 dpi, Anlage 2]108[3D-Marke: 6 Ansichten gemäß DPMA-Formblatt]109[Klangmarke: Notenschrift, Anlage 2 + ggf. Audiodatei]110111Markenform:112[ ] Wortmarke [ ] Wort-Bild-Marke [ ] Bildmarke113[ ] 3D-Marke [ ] Positionsmarke [ ] Klangmarke114115Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (Nizza-Klassifikation, 12. Edition):116117Klasse [Nr.]: [Konkrete Aufzählung der Waren, z. B. "Bekleidungsstücke,118nämlich T-Shirts, Hemden und Hosen; Schuhwaren; Kopfbedeckungen"]119Klasse [Nr.]: [Konkrete Aufzählung der Dienstleistungen]120121122Priorität:123[ ] Keine124[x] Anmeldung Nr. [...], Datum [...], Land [...], gemäß § 34 MarkenG iVm125 PVÜ Art. 4 (Prioritätsfrist 6 Monate ab Erstanmeldung)126127Einzugsermächtigung:128Gebühren werden vom DPMA-Gebührenkonto [Konto-Nr.] eingezogen.129130Gebühren (Anlage 3):131DPMA Grundgebühr (bis 3 Klassen): EUR 300 (elektronisch) / EUR 350 (Papier)132Klassengebühr ab 4. Klasse: EUR 100 je zusätzlicher Klasse133134Anlagen:1351. Vollmacht1362. Markendarstellung1373. Gebührenbeleg / Einzugsermächtigung1384. Prioritätsbeleg (falls Priorität beansprucht)139140Mit freundlichen Grüßen141[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz]142```143144### Anmeldung EUIPO (Checkliste)145146```147EUIPO Unionsmarken-Anmeldung — Checkliste148149Portal: https://euipo.europa.eu/eSearch/ → "eFiling"150151Pflichtangaben:152- Markenform (gemäß UMV 2017/1001 Art. 4)153- Darstellung (Bildformat: JPG, PNG, max. 2 MB; bei Klang: MP3)154- Waren-/Dienstleistungsverzeichnis (nach Nizza-Klassifikation; IP-Translator-Standard)155- Anmelderin (Name, Anschrift, Nationalität)156- Vertreter (falls außerhalb EU: zwingend zugelassener Vertreter)157158Gebühren (Stand 2025):159- 1. Klasse: EUR 850 (elektronisch)160- 2. Klasse: EUR 1.000161- 3. Klasse: EUR 1.150; jede weitere Klasse + EUR 150162163Widerspruchsfrist: 3 Monate ab Veröffentlichung der Eintragung (EUIPO Bulletin)164```165166### Widerspruch § 42 MarkenG (Muster)167168```169An das Deutsche Patent- und Markenamt170— Markenbeschwerdestelle / Widerspruchsstelle — [Ort, Datum]171172Widerspruch nach § 42 MarkenG173gegen die Eintragung der Marke Nr. [DE-Reg.-Nr.], eingetragen am [Datum],174veröffentlicht am [Datum]175176Widersprechende:177[Unternehmensname], Inhaberin der älteren Marke Nr. [DE-Reg.-Nr. / EM-Nr.],178eingetragen am [Datum], Klassen [Nrn.].179180Widerspruchsgrund:181Verwechslungsgefahr § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG / Art. 8 Abs. 1 lit. b UMV182183Begründung:1841851. Identität / Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen:186 Die angegriffene Marke beansprucht Schutz für [Klassen], die mit den187 Waren/Dienstleistungen der älteren Marke [identisch / ähnlich] sind.1881892. Zeichenähnlichkeit:190 Klanglich: [beide Zeichen beginnen mit [Bestandteil]; phonetisch191 nahezu identisch in [Silbenstruktur]].192 Schriftbildlich: [Buchstabenfolge weitgehend übereinstimmend].193 Begrifflich: [gleiche oder ähnliche Bedeutung / kein begrifflicher Unterschied].1941953. Gefahr der gedanklichen Verknüpfung / Bekanntheitsschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG):196 [Falls ältere Marke bekannt: Nachweise Verkehrsgeltung beifügen]197198Glaubhaftmachung Benutzung (sofern ältere Marke > 5 Jahre eingetragen):199Anlage W 3: Belege der ernsthaften Benutzung (§ 25 MarkenG).200201Gebühren: EUR 250 je Widerspruch (DPMA-Gebührenordnung).202203Anlagen:204W 1: Registerauszug ältere Marke205W 2: Auszug angegriffene Marke206W 3: Benutzungsnachweise (Kataloge, Rechnungen, Umsatzzahlen)207208[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz]209```210211--- vor Versand klaeren ---2121. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]2132. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]2143. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]215216## Beweislast217218| Beweisthema | Beweislast | Beweismittel |219|------------|-----------|--------------|220| Schutzfähigkeit (Unterscheidungskraft) | DPMA von Amts wegen; bei Zurückweisung: Anmelderin trägt Darlegungslast | Verkehrsbefragung; Umsatzbelege; Werbeaufwendungen |221| Verkehrsdurchsetzung § 8 Abs. 3 MarkenG | Anmelderin | Marktanteil > 50 %; Verkehrsbefragung 2/3-Bekanntheit |222| Ernsthafte Benutzung § 25 MarkenG | Markeninhaber (bei Einrede) | Rechnungen, Kataloge, Presseberichte, Umsatzzahlen, Produktfotos |223| Widerspruchsgrund: Verwechslungsgefahr § 9 MarkenG | Widersprechende | Registerauszüge; Vergleichsdarstellung; ggf. Verkehrsgutachten |224| Priorität aus Voranmeldung | Anmelderin | Prioritätsbeleg (certified copy der Erstanmeldung) |225226## Fristen227228| Frist | Inhalt | Norm |229|-------|--------|------|230| 6 Monate | Prioritätsfrist ab Erstanmeldung in PVÜ-Staat | § 34 MarkenG; PVÜ Art. 4 |231| 3 Monate | Widerspruchsfrist ab Veröffentlichung der Eintragung | § 42 MarkenG |232| 5 Jahre | Beginn Benutzungszwang ab Eintragung | § 25 MarkenG |233| 10 Jahre | Schutzdauer; Verlängerung fällig | § 47 MarkenG |234| 1 Monat | Beschwerde zum BPatG gegen DPMA-Entscheidung | § 66 MarkenG |235| 2 Monate | Beschwerde gegen EUIPO-Entscheidung zur Beschwerdekammer | Art. 68 UMV |236237## Gegenargumente und Reaktion238239| Gegenargument | Herkunft | Reaktion |240|--------------|---------|----------|241| "Marke ist beschreibend — § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG" | DPMA / Widersprechende | Verkehrsdurchsetzung § 8 Abs. 3 MarkenG nachweisen; alternativ: Fantasy-Element hinzufügen und Neuanmeldung |242| "Fehlende Unterscheidungskraft" | DPMA | Benutzungsnachweis vor Anmeldung (Verkehrsgeltung); Beschwerde BPatG § 66 MarkenG |243| "Verwechslungsgefahr mit älterer Marke" | Widerspruch | Klanglich/schriftbildlich/begrifflich differenzieren; geringe Ähnlichkeit der Waren beantragen; ältere Marke auf Benutzungszwang prüfen (§ 25 MarkenG) |244| "Ältere Marke nicht benutzt" | Markeninhaber gegen Angreifer | Einrede Nichtbenutzung § 25 MarkenG nach 5 Jahren; Benutzungsnachweise anfordern |245| "Internationale Registrierung abgelaufen" | Markeninhaber | Verlängerung beim WIPO Central Attack nicht rechtzeitig; abhängige Marke verlischt ohne Basismarke |246247## Streitwert und Kosten248249**Anmeldegebühren:**250- DPMA national: EUR 300 (elektronisch, bis 3 Klassen); EUR 100 je Zusatzklasse.251- EUIPO Unionsmarke: EUR 850 (1 Klasse); EUR 1.000 (2 Klassen); EUR 1.150 (3 Klassen).252- WIPO internationale Registrierung: Basisgebühr CHF 653 + CHF 100 je Klasse + nationale Gebühren je Bestimmungsland.253254**Widerspruchsgebühr DPMA:** EUR 250 je Widerspruch.255256**Anwaltsgebühren (Anmeldung, RVG):**257- Beratung, Recherche, Anmeldung: 1.0-Geschäftsgebühr § 13 RVG aus Gegenstandswert; Gegenstandswert Markenanmeldung typisch EUR 20.000–50.000 je nach Bedeutung.258- Widerspruchsverfahren: 1.3-Verfahrensgebühr + 1.2-Terminsgebühr.259260**Streitwert Markenverletzungsklage:** EUR 50.000–500.000 je nach Marktposition und Umsatz der verletzenden Marke.261262## Strategische Empfehlung263264| Situation | Empfehlung | Begründung |265|-----------|------------|-----------|266| Neues Produkt, nationaler Markt | DPMA-Wortmarke + Wort-Bild-Marke; Recherche vorher | Günstigster Einstieg; Unionsmarke bei EU-Expansion |267| EU-weiter Vertrieb geplant | Unionsmarke EUIPO direkt; ggf. DPMA parallel | Einheitlicher Schutz; Kosten effizienter als 27 nationale Anmeldungen |268| Internationaler Vertrieb außerhalb EU | WIPO Madrider System mit IR; Basismarke zuerst | Zentralisierte Verwaltung; Einzelschutz in Nicht-EU-Ländern |269| Beschreibender Begriff | Phantasiewort erfinden; alternativ § 8 Abs. 3 durch Nutzung erlangen | Reine Beschreibung nicht schutzfähig; Verkehrsgeltung aufwendig |270| Widerspruch erhalten | Erst Benutzungszwang prüfen (§ 25 MarkenG); dann Zeichenähnlichkeit substanziiert bestreiten | Ältere Marke ohne Benutzung = Widerspruch unbegründet |271| Marke seit 5 Jahren eingetragen, nie genutzt | Dringend Benutzungshandlungen einleiten und dokumentieren | Sonst Einrede nach § 25 MarkenG / Löschungsantrag § 49 MarkenG |272273## Anschluss-Skills274275- `fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz-abmahnung-uwg` — MarkenG-Abmahnung analog UWG-Abmahnung276- `fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz-designverletzung` — Designschutz ergänzend zur Marke277- `fachanwalt-gewrechts-geschgehg-kollisionen-nda-hinschg-urhg` — Marke vs. Geschäftsgeheimnis vor Anmeldung278- `gerichtsstand-und-rechtswahl-pruefen` — Internationale Markenverletzung (Brüssel Ia-VO)279280## Quellen281282- MarkenG: https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/283- UMV (EU) 2017/1001: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32017R1001284- DPMAregister: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger285- EUIPO eSearch plus: https://euipo.europa.eu/eSearch/286- WIPO Madrid: https://www.wipo.int/madrid/en/287- BGH I ZB 59/12 (smartbook): https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=I%20ZB%2059/12288- EuGH C-307/10 (IP Translator): https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-307/10289290## Triage-Fragen vor Markenanmeldungs-Mandat291292Bevor die Anmeldestrategie festgelegt wird, klaere:2931. Wurde eine umfassende Kollisionsrecherche (DPMA, EUIPO, WIPO) auf identische und aehnliche Zeichen durchgefuehrt?2942. Welche Schutzziele verfolgt der Mandant — nationaler DE-Schutz, EU-Schutz oder internationale Schutzausdehnung (Madrid-Protokoll)?2953. Gibt es benutzungsgeschuetzte Zeichen (§ 4 Nr. 2 MarkenG), die als Prioritaet vorrangig sind und Eintragung entbehrlich machen?2964. Wurden Umlaute und Sonderzeichen im Markenwort geprueft (DPMA-Kodierungsanforderungen)?297298## Aktuelle Rechtsprechung299300> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.