Markenbewertung, Asset Deal und Insolvenz
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: MarkenG § 47 Schutzdauer 10 Jahre, § 25 Benutzungsschonfrist 5 Jahre, Widerspruch DPMA 3 Monate, Nichtigkeitsantrag § 50 (10 Jahre Bösgläubigkeit).
- Tragende Normen verifizieren: MarkenG §§ 4, 8, 9, 14, 15, 24 (Erschöpfung), UMV (VO 2017/1001), MMA, GemmuVO, UrhG §§ 2, 69, UWG §§ 3, 4 Nr. 3, 6, EU-Geoblocking-VO, ZollVO 608/2013 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Markeninhaber, Lizenznehmer, Distributor, Online-Marktplatz, Zollbehörde, DPMA, EUIPO, LG (Markensenat), Wettbewerber/Fälscher.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Markenanmeldung, Lizenzvertrag, Selektiv-Vertriebsvertrag, Abmahnung, Zollbeschlagnahme-Antrag, Verletzungsklage, Lookbook, EUIPO-Widerspruch — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: Markenbewertung, Asset Deal und Insolvenz
- Normen-/Quellenanker: MarkenG, UMV, DesignG/GGV, UWG, UrhG, GeschGehG, Zoll-/Grenzbeschlagnahme, DSA/Marketplace, Erschöpfung, Rufausbeutung und Schadensersatz.
- Entscheidende Weiche: Kennzeichen/Design, Priorität, Benutzung, Verwechslungsgefahr, Bekanntheit, Erschöpfung, Plattformbeweis, Auskunft und Vollstreckung getrennt prüfen.
- Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene
Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
Normanker
- MarkenG §§ 27, 28 für Übertragung, Rechtsübergang und Registervermutung; MarkenG §§ 30 ff. für Lizenzen.
- MarkenG §§ 49, 53 ff. für Verfall/Nichtigkeit; Nichtbenutzung und absolute/relative Schutzhindernisse als Bewertungsabschlag.
- InsO §§ 80, 103 ff. für Verwaltungs-/Verfügungsbefugnis und gegenseitige Verträge; Lizenzfortbestand insolvenzfest nur fallbezogen prüfen.
- BGB/Sachenrechtliche Sicherheiten, Pfandrechte und Sicherungsabtretungen anhand Vertrag/Register/Finanzierungsunterlagen prüfen.
Intake
- Markenportfolio mit Registern, Ländern, Klassen, Ablaufdaten.
- Umsätze pro Marke, Produkte, Lizenzen, Marketingausgaben.
- Streitigkeiten, Verfallsrisiken, Benutzungsbelege, Sicherheiten.
- Deal-Kontext: Asset Deal, Kreditsicherheit, Insolvenzverfahren, Konzernumbau.
Prüfprogramm
- Rechtsbestand: Eintragung, Ablauf, Gebühren, Widerspruch, Nichtigkeit, Verfall, Inhaber.
- Benutzung: Rechtserhaltende Nutzung und wirtschaftliche Nutzung auseinanderhalten.
- Vertragslasten: Lizenzen, Coexistence Agreements, Verpfändungen, Sicherungsabtretungen, Change-of-Control.
- Bewertungslogik: Rechtliche Qualität ist Input für ökonomische Bewertung, nicht Ersatz für Bewertungsgutachten.
- Insolvenz: Verfügungsbefugnis, Massezugehörigkeit, Lizenzfortbestand, Käufer-Risiko, Übergang von Domains/Accounts.
- Chain of Title: Gründer, Agentur, Designer, Konzernumwandlung, Abspaltung, Asset Deal und Registerumschreibung lückenlos prüfen.
- Digital Assets: Domains, Social Handles, Marketplace-Shops und Produktbilder gehören nicht automatisch zur Marke.
Warnung
Keine Bewertungszahlen erfinden. Methoden und Eingabedaten offenlegen.