Influencer-Recht: Landesmedienanstalt – Anfrage beantworten
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: UWG §§ 3, 5, 5a, 8, 13, MStV § 22, DDG/TMG-Impressumspflichten, PAngV, HWG, MarkenG §§ 14, 15, UrhG §§ 15 ff., 19a, KUG §§ 22, 23, DSGVO Art. 5, 6, 9, 12-22, EStG/UStG/AO nur fallbezogen und live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Kontext und Regelungslage
Landesmedienanstalten prüfen Influencer auf Verstöße gegen den Medienstaatsvertrag:
- § 60 MStV: Medienanstalten sind zuständige Regulierungsbehörden für Telemedien; zuständige Anstalt richtet sich nach Sitz oder Wohnort des Creators.
- § 74 MStV: Auskunftspflicht; Creator muss der Medienanstalt Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen.
- § 115 MStV: Bußgeldkatalog; Verstöße gegen § 22 MStV (Trennungsgebot) bis 500 000 €; fehlende Kennzeichnung typisch bis 10 000–50 000 €.
- § 22 MStV: Trennungsgebot Werbung/Redaktion; Grundlage der meisten Prüfungsverfahren.
- § 58 MStV: Impressumspflicht; § 18 MStV – Erweiterung für journalistische Angebote.
- § 96 MStV: Beanstandungsverfahren; Medienanstalt kann Verstöße beanstanden → Abhilfefrist → Bußgeld.
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG): Verfahrensrechte des Creators; Akteneinsicht, Anhörung (§ 28 VwVfG), Rechtsmittel.
Verfahrensablauf Medienanstalt
- Anfrage / Auskunftsersuchen an Creator
- Creator hat Recht auf Akteneinsicht (§ 29 VwVfG)
- Anhörung (§ 28 VwVfG) vor Beanstandung
- Beanstandungsbescheid mit Abhilfefrist
- Widerspruch oder Klage (VwGO)
- Bei Nichtabhilfe: Bußgeldbescheid
Kaltstart-Fragen (6)
- Von welcher Landesmedienanstalt kam die Anfrage (z. B. BLM Bayern, Medienanstalt Berlin-Brandenburg)?
- Welcher konkrete Verstoß wird geprüft (Kennzeichnung, Impressum, Schleichwerbung)?
- Bis wann ist eine Antwort gefordert?
- Liegen die betroffenen Posts noch online?
- Gibt es bereits laufende Abhilfemaßnahmen (Kennzeichnung nachgeholt)?
- Gewünschtes Ergebnis: Antwortschreiben, Selbstreparatur-Nachweis oder Widerspruchsschreiben?
Prüfprogramm
- Auskunftspflicht: § 74 MStV → Mitwirken; aber keine Selbstbelastung (nemo-tenetur-Grundsatz begrenzt Pflicht).
- Sachverhaltsaufklärung: Welche Posts sind betroffen? Lag Kennzeichnungspflicht vor?
- Abhilfe: Fehlende Kennzeichnung nachträglich hinzufügen (Story: neu einstellen; Post: bearbeiten mit „Werbung"-Label).
- Frist: Antwortfrist einhalten; Fristverlängerung beantragen wenn nötig.
- Rechtsmittel: Widerspruch gegen Bescheid binnen 1 Monat (§ 70 VwGO); Klage beim Verwaltungsgericht.
- Anwalt: Bei Bußgeld > 5 000 € oder Wiederholungsfall → unbedingt einschalten.
Typische Fallen
- Anfrage ignoriert → Bußgeld ohne Anhörung möglich.
- Alle Posts gelöscht statt korrigiert → erschwert Sachverhaltsfeststellung nicht, aber verliert Beweise.
- Zuständige Landesmedienanstalt falsch angeschrieben → Frist verpasst.
- Selbstbelastung durch zu ausführliche Antwort.
Normen und Quellen
- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
- § 60 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__60.html
- § 74 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__74.html
- § 115 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__115.html
- § 28 VwVfG – Anhörung: https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__28.html
Output-Formate
- Antwortschreiben an Medienanstalt
- Selbstreparatur-Dokumentation (Kennzeichnung nachgeholt)
- Widerspruchsschreiben (Muster)
- Bußgeld-Reaktionsstrategie