Meldekette Auftragsverarbeiter — Art. 33 Abs. 2 DSGVO
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Wer ist Verantwortlicher und wer Auftragsverarbeiter (klare Abgrenzung)?
- Liegt ein AV-Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO vor?
- Welche Meldefristen sind dort vereinbart (oft kürzer als 72 Stunden)?
- Sind Unterauftragsverarbeiter beteiligt?
- Welche Vertragsstrafen oder Schadensersatzklauseln greifen?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (klare Verantwortungsabgrenzung; Schadensersatzansprüche sichern)
Rechtsgrundlagen
- Art. 28 Abs. 3 lit. f; h DSGVO AV-Pflichten.
- Art. 33 Abs. 2 DSGVO Meldepflicht des Auftragsverarbeiters.
- Art. 82 DSGVO Schadensersatz.
- § 280 BGB Pflichtverletzung.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Fristberechnung Art. 33 Abs. 1 DSGVO bei Kenntnis nur des Auftragsverarbeiters vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 28 Abs. 3; Art. 33 Abs. 2; Art. 82 DSGVO; § 280 BGB.
Praxisformulierung — Muster Meldung Auftragsverarbeiter
Betreff: Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 Abs. 2 DSGVO.
Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Art. 33 Abs. 2 DSGVO und unserem AV-Vertrag vom [Datum] melden wir Ihnen folgenden Vorfall:
- Datum und Uhrzeit der Kenntnisnahme: [...]
- Beschreibung der Verletzung: [...]
- Betroffene Verarbeitung: [...]
- Geschätzte Anzahl betroffener Datensätze: [...]
- Bereits eingeleitete Sofortmaßnahmen: [...]
- Vorgeschlagene weitere Maßnahmen: [...]
- Ansprechpartner: [...]
Eine Nachmeldung mit weiteren Details folgt unverzüglich nach Abschluss der forensischen Analyse.
Eskalationsschreiben bei Schweigen: Fristsetzung 24 h; danach Vertragsstrafe und Kündigungsandrohung.
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab.dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung des Verantwortlichen ab.
Vertiefung bei Bedarf
- Bei
dsv-meldekette-auftragsverarbeiterbeziehungsweise Steuert die Meldekette in einer Auftragsverarbeiter-Konstellation nach Art: die zusätzliche Vertiefung laden.