Parallele Meldung KRITIS und Sektoraufsicht — BSIG, BaFin, BNetzA, NIS-2
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Ist der Mandant KRITIS-Betreiber, NIS-2-pflichtige Einrichtung oder reguliertes Institut?
- Welche Sektoraufsicht ist zusätzlich zur Datenschutzbehörde zu informieren?
- Welche Fristen gelten (BSIG, NIS-2, TKG)?
- Welcher Texte muss konsistent gehalten werden?
- Welche Aufsicht hat informellen Vorrang?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (rechtssichere Parallel-Meldung; konsistente Aussagen)
Rechtsgrundlagen
- § 8b BSIG KRITIS-Meldepflicht.
- NIS-2-Richtlinie und deutsches Umsetzungsgesetz (Stand prüfen).
- § 168 TKG Sicherheitsvorfälle TK.
- BaFin BAIT/MaRisk für Finanzinstitute.
- Art. 33 DSGVO Datenschutzmeldung.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; aktuelle Stände zur NIS-2-Umsetzung in Deutschland vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 33 DSGVO; § 8b BSIG; § 168 TKG; NIS-2-Richtlinie; BAIT.
Praxisformulierung — Mehrfach-Meldelandschaft
Datenschutz-Spur: zuständige Datenschutzbehörde (Lead-Authority + Land).
BSIG/NIS-2-Spur: BSI Meldestelle.
TK-Spur: BNetzA.
Finanzaufsicht: BaFin.
Texte synchronisiert; Aktenzeichen wechselseitig zitieren.
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab.dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Datenschutz-Meldung ab.
Vertiefung bei Bedarf
- Bei
dsv-meldung-kritis-sektoraufsichtbeziehungsweise Steuert die parallele Meldung an Sektoraufsichten neben der Datenschutzaufsicht: die zusätzliche Vertiefung laden.