Leitfaden Asylverfahren und Anhörung BAMF: Vorbereitung Mandantengespraech, dolmetscherische Pflichten, Niederschriftpruefung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: AufenthG §§ 4, 5, 7, 8, 9, 16a-16g, 18a-18g, 19c, 25, 27-36, 50, 53-55, 58, 60, 60a-60d, 81, 84, 95; AsylG §§ 13, 24-30, 34-38, 71, 74, 77; FreizügG/EU §§ 2-5; StAG §§ 4, 5, 8-10, 12a, 25, 30; AsylbLG §§ 1, 3, 6; VwGO §§ 74, 80, 123; Dublin-III-VO Art. 3, 17, 21-29; einschlägige EU-Richtlinien/GEAS-Normstand live prüfen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Leitfaden Asylverfahren und Anhörung BAMF: Vorbereitung Mandantengespraech, dolmetscherische Pflichten, Niederschriftpruefung. Prüfraster Glaubhaftigkeit und Fluchtgrund.
Migr: Asyl Anhörung
Einstieg
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
- Rolle und Ziel: Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
- Sachverhalt: Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
- Fristen: Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
- Unterlagen: Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
- Format: Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
Prüfraster Asylverfahren und Anhörung
1. Asylverfahren beim BAMF (§§ 14 ff. AsylG)
- Antragstellung § 13 AsylG; Asylgesuch loest § 55 AsylG Aufenthaltsgestattung aus.
- Aussenstelle / Anhörung § 24 AsylG: persönliche Anhörung ist Pflicht (Ausnahmen § 25 IV-VI AsylG).
- Dublin-Verfahren VO (EU) 604/2013 (Dublin III) — Zuständigkeitsbestimmung; Selbsteintrittsrecht Art. 17.
- Prüfungsreihenfolge § 13 II AsylG: zuerst Asylberechtigung Art. 16a GG, dann Fluechtlingseigenschaft (§ 3 AsylG), dann subsidiaerer Schutz (§ 4 AsylG), dann nationale Abschiebungsverbote (§ 60 V, VII AufenthG).
2. Rechtsgrundlagen Schutzformen
| Schutzform | Rechtsgrundlage | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Asylberechtigung Art. 16a GG | Politische Verfolgung; subjektives Recht; staatlich (nicht von nicht-staatlichen Akteuren); enger als § 3 AsylG | |
| Fluechtlingseigenschaft | § 3 AsylG; GFK 1951 | Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalitaet, politischer Ueberzeugung, Zugehoerigkeit zu sozialer Gruppe; auch nicht-staatliche Akteure (§ 3c AsylG) |
| Subsidiaerer Schutz | § 4 AsylG; Art. 15 Anerkennungs-RL 2011/95/EU | Drohende ernsthafte Schaeden: Todesstrafe, Folter, willkuerliche Gewalt in bewaffnetem Konflikt |
| Abschiebungsverbot § 60 V AufenthG | Verstoss gegen EMRK (insbes. Art. 3 EMRK) | |
| Abschiebungsverbot § 60 VII AufenthG | Konkrete erhebliche Gefahr für Leib, Leben, Freiheit |
3. Glaubhaftigkeitspruefung
- Substanziiertheit, Detailreichtum, Konstanz, Plausibilitaet der Angaben.
- Allgemeine Lage im Herkunftsland (Auswaertiges Amt-Berichte, EASO/EUAA, UNHCR).
- Individuelle Verfolgungsfurcht (objektive plus subjektive Komponente; BVerwG 1 C 16.78).
- Nachfluchtgruende § 28 AsylG.
- Inlandsfluchtalternative § 3e AsylG (Schutz in Teilen des Herkunftslandes zumutbar?).
4. Anhörungs-Praxis BAMF
- Vorbereitung mit Mandanten: Chronologie, Fluchtweg, persönliche Daten der Familienangehoerigen, dokumentierte Verfolgungshandlungen, religioese/politische Aktivitaeten.
- Dolmetscher § 17 AsylG; Recht auf Dolmetscher in einer Sprache, die Antragsteller versteht; Prüfung der Qualifikation.
- Pflichten des Antragstellers § 15 AsylG: persönliche Erscheinen, wahrheitsgemaesse Angaben, Mitwirkung an Identitaetsklaerung.
- Vertrauensanwalt bei Anhörung kein Recht auf Beistand (str.; nach BVerwG-Linie zugelassen, aber keine eigenstaendige Rolle).
- Niederschrift § 25 VII AsylG: Rueckuebersetzung; Prüfung auf Vollstaendigkeit und Korrektheit; Ergaenzungsantrag noch waehrend Anhörung möglich.
5. Bescheid und Rechtsschutz
- Ablehnungsbescheid § 31 AsylG.
- Klage zum VG § 74 AsylG: zwei Wochen ab Zustellung (bei einfacher Ablehnung); eine Woche bei offensichtlich unbegruendet (§ 36 AsylG) und Dublin-Faellen (§ 34a AsylG).
- Eilantrag § 80 V VwGO; aufschiebende Wirkung der Klage besteht bei Asylklage nicht automatisch — § 75 I AsylG.
Praxisfallen
- Sieben-Tages-Frist bei "offensichtlich unbegruendet" wird oft uebersehen.
- Dublin-Frist sechs Monate Art. 29 Dublin III; Verlaengerung bei Untertauchen.
- Änderungen Anhörung müssen sofort moniert werden; sonst Bestandskraft der Niederschrift.
- Asylfolgeantrag § 71 AsylG nur bei neuer Sach- oder Rechtslage; Frist drei Monate.
- Familienasyl § 26 AsylG (Ehegatte, minderjaehrige ledige Kinder).
- Sichere Herkunftsstaaten § 29a AsylG i.V.m. Anlage II AsylG (z. B. Albanien, Bosnien, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Senegal, Serbien, Moldau, Georgien).
Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
Output-Module
- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.