Mitbestimmung BVerfGE 50 290
Sachverhalt
Mitbestimmungsgesetz 1976 schuf paritaetische Mitbestimmung in Aufsichtsraeten von Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Beschäftigten. Konzerne argumentierten, das verletze Eigentum Art 14 GG und Vereinigungsfreiheit der Anteilseigner Art 9 GG.
Entscheidung
Senat 1 BVerfG, Urteil 01.03.1979, BVerfGE 50, 290 (Mitbestimmung). MitbestG verfassungsmaessig. Einschaetzungspraerogative des Gesetzgebers schliesst nicht aus, dass das Gesetz später überprüft werden muss.
Drei Kontrolldichten
Das Urteil hat die Drei-Stufen-Lehre der Kontrolldichte formuliert:
Evidenzkontrolle
Bei Prognosen mit weitreichenden gesellschaftlichen Auswirkungen oder neuartigen Sachverhalten. BVerfG greift nur ein bei offenkundig unhaltbarer Einschaetzung.
Vertretbarkeitskontrolle
Standard für den Grossteil der Faelle. Prüfung, ob die Einschaetzung sachgerecht und vertretbar war.
Intensive inhaltliche Kontrolle
Bei schweren Eingriffen in hochwertige Grundrechte.
Bedeutung für Verhältnismäßigkeit
Die Kontrolldichte bestimmt, wie tief das BVerfG die einzelnen Stufen der Verhältnismäßigkeit prüfen darf. Bei Evidenzkontrolle bleibt nahezu jede gesetzgeberische Einschaetzung stehen; bei intensiver Kontrolle wird substantiell nachgepruet.
Fortwirkung
- BVerfGE 88 203 Schwangerschaftsabbruch: intensive Kontrolle bei Schutzpflichten für ungeborenes Leben.
- BVerfGE 102 197 Spielbankenmonopol: vertretbare Einschaetzung.
- BVerfGE 159 223 Bundesnotbremse: gestaffelte Kontrolle bei neuer Pandemielage.
Praxis-Implikation
Bevor du Erforderlichkeit verneinst, frage: Welche Kontrolldichte? Bei Vertretbarkeitskontrolle reicht es, dass der Gesetzgeber das mildere Mittel nicht offensichtlich uebergangen hat.