Nachfrage Quellenkarte
Zweck
Diese Quellenkarte sichert für Kartellrecht-Marktabgrenzung jede tragende Aussage ab: Norm, Rechtsprechung, Behördenpraxis und Zitierfähigkeit werden vor Ausgabe verifiziert.
Tragende Normen (live prüfen)
- §§ 18-19 GWB Marktbeherrschung — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
- §§ 35 ff. GWB Fusionskontrolle — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
- Art. 101, 102 AEUV — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
- FKVO 139/2004 — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
Zuständige Spruchkörper und Behörden
- BKartA
- EU-Kommission DG COMP
- OLG Düsseldorf Kartellsenat
Amtliche und frei zugängliche Datenbanken
- gesetze-im-internet.de (Bundesrecht amtlich)
- rechtsprechung-im-internet.de
- dejure.org / openJur (frei zugängliche Rechtsprechung)
- bundeskartellamt.de (Fallberichte, Entscheidungen)
- EU-Kommission DG COMP (Case Search)
Fristen mit Quellenrelevanz
- FKVO 25 Arbeitstage Phase I
- Beschwerdefrist BKartA-Beschluss 1 Monat
Prüfroute
- Normtext gegen die amtliche Quelle prüfen (Fassung, Inkrafttreten, Übergangsrecht).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Fundstelle ausgeben; Senat/Spruchkörper benennen.
- Behördenpraxis (Merkblätter, Erlasse, FAQ) mit Stand-Datum zitieren.
- Ergebnis als Quellenmatrix: Aussage — Quelle — Stand — Tragweite — Restunsicherheit.
Fehlerbremse
- Keine BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
- Zitierform nach
references/zitierweise.md; Quellenhygiene nachreferences/quellenhygiene.md.